Moosbeseitigung (Rutschgefahr) auf Eingangstreppe

Hallo zusammen,

gesetzt sei der folgende Fall:

Ein Einfamilienhaus besitzt im Dachgeschoss eine Einliegerwohnung. Die Wohnung ist über einen eigenen Eingang über eine vierstufige Außentreppe aus Holz zu erreichen. Witterungsbedingt bildet sich mit der Zeit Moos auf den Treppenstufen. Bei Regen entsteht dadurch ein Effekt wie Schmierseife.

Wer ist für die Entfernung des Moosbelags zuständig, wenn sich hierzu im Mietvertrag keine ausdrückliche Regelung findet: Der Mieter oder der Vermieter?

Schon jetzt vielen Dank und Gruß

Kirsten

Ein Einfamilienhaus besitzt im Dachgeschoss eine
Einliegerwohnung. Die Wohnung ist über einen eigenen Eingang
über eine vierstufige Außentreppe aus Holz zu erreichen.

Wer ist für die Entfernung des Moosbelags zuständig, wenn sich
hierzu im Mietvertrag keine ausdrückliche Regelung findet: Der
Mieter oder der Vermieter?

Der Mieter, denn er benutzt ja auch die Treppe zu seiner Wohnung.

Der Mieter, denn er benutzt ja auch die Treppe zu seiner
Wohnung.

Wo im Gesetz finde ich denn diese Verpflichtung?

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Hallo,

Ein Einfamilienhaus besitzt im Dachgeschoss eine
Einliegerwohnung. Die Wohnung ist über einen eigenen Eingang
über eine vierstufige Außentreppe aus Holz zu erreichen.
Witterungsbedingt bildet sich mit der Zeit Moos auf den
Treppenstufen. Bei Regen entsteht dadurch ein Effekt wie
Schmierseife.

Wer ist für die Entfernung des Moosbelags zuständig, wenn sich
hierzu im Mietvertrag keine ausdrückliche Regelung findet: Der
Mieter oder der Vermieter?

hier obliegt die Beseitigung dem Vermieter, es handelt sich um einen Zugang zu einer vermieteten Wohnung, somit trifft den Vermieter die Verkehrssicherungspflicht zum Einen und den gefahrlosen Zugang und deren Instandhaltung zur Mietsache zum Anderen.

Gruß

BHShuber