Hallo zusammen,
gesetzt sei der folgende Fall:
Ein Einfamilienhaus besitzt im Dachgeschoss eine Einliegerwohnung. Die Wohnung ist über einen eigenen Eingang über eine vierstufige Außentreppe aus Holz zu erreichen. Witterungsbedingt bildet sich mit der Zeit Moos auf den Treppenstufen. Bei Regen entsteht dadurch ein Effekt wie Schmierseife.
Wer ist für die Entfernung des Moosbelags zuständig, wenn sich hierzu im Mietvertrag keine ausdrückliche Regelung findet: Der Mieter oder der Vermieter?
Schon jetzt vielen Dank und Gruß
Kirsten