Moped-ABE wiedererlangen

Hallo liebe Biker,

bitte fresst mich gleich, wenn ich hier ein Uralt-Thema aufwerfe, ich habe auch ein paar Spezialfragen. Es geht um Folgendes: Ich habe das alte Moped meines Vaters ausgegraben, restauriert, aber das alte Lied: ABE verschwunden. Ich habe folgende Fragen:

  1. Existiert eine Möglichkeit, für ein Hercules-Moped MK 1, 50 ccm, Bj. 79, eine Allgemeine Betriebserlaubnis zu erlangen OHNE dafür beim Tüv nach §21 vorfahren zu müssen? Technische Daten sind bekannt, Betriebsanleitung ist vorhanden.

  2. Falls doch Tüv: Stellt oberflächlicher Rost am Rahmen ein Problem dar, wenn die Farbe zwar abblättert, die Stabilität des Teils aber nicht beeinträchtigt wird?

  3. Ist Rost an den Felgen problematisch?

  4. An der Hinterradfelge wurde ein eingerissenes Speichenloch sauber hartgelötet. Problem?

  5. Reicht als Signaleinrichtung noch die damals angebrachte Klingel oder muss es eine Schnarre / Hupe sein?

  6. Eine Sicherungseinrichtung (Lenkerschloss) ist vorhanden, aber keine zweite. Reicht ein mitgebrachtes Kettenschloss?

Vielen Dank für eure Antworten, ich bin schon fast am Verzweifeln… Ich frage euch übrigens nicht umsonst, mein Tüv-Ansprechpartner vor Ort hat sich nicht gerade als gesprächig erwiesen…

Johannes

Hallo Johannes,

  1. Existiert eine Möglichkeit, für ein Hercules-Moped MK 1, 50
    ccm, Bj. 79, eine Allgemeine Betriebserlaubnis zu erlangen
    OHNE dafür beim Tüv nach §21 vorfahren zu müssen? Technische
    Daten sind bekannt, Betriebsanleitung ist vorhanden.

Das wird wohl problematisch. Am TÜV kommt man in der Regel nur vorbei wenn der Hersteller eine Zweitschrift ausstellen kann. Ich habe das gerade bei Vespa durchgemacht. Nur existiert der Hersteller Hercules nicht mehr. Da wird es wohl nur mit TÜV gehen.

  1. Falls doch Tüv: Stellt oberflächlicher Rost am Rahmen ein
    Problem dar, wenn die Farbe zwar abblättert, die Stabilität
    des Teils aber nicht beeinträchtigt wird?

Nein.

  1. Ist Rost an den Felgen problematisch?

Flugrost sicher nicht.

  1. An der Hinterradfelge wurde ein eingerissenes Speichenloch
    sauber hartgelötet. Problem?

Das könnte ein Problem geben.

  1. Reicht als Signaleinrichtung noch die damals angebrachte
    Klingel oder muss es eine Schnarre / Hupe sein?

Klingel reicht.

  1. Eine Sicherungseinrichtung (Lenkerschloss) ist vorhanden,
    aber keine zweite. Reicht ein mitgebrachtes Kettenschloss?

Eine zweite ist nicht vorgeschrieben. Lenkschloss reicht.

Die ganzen Regelungen sind auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Hier in Schleswig-Holstein gibt es folgendes Prozedere:
Zuerst musst Du beim KBA eine Auskunft aus dem Zentralregister nach §23StVZO anfordern.
Das geht relativ unkompliziert und schnell. Kosten: ca. 20,- EUR.
Danach muss man bei der örtlichen Zulassungsstelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung besorgen. Hinfahren, 5,- EUR zahlen und fertig.
Diese Unterlagen habe ich zu Vespa geschickt und eine Zweitschrift erhalten (satte 55,- EUR).
In Hamburg reicht die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungsstelle, in anderen Bundesländern soll angeblich ein Schreiben der Polizei reichen (bezweifle ich aber stark).
Ich würde im Zweifel neben TÜV auch mal Dekra oder GTÜ kontaktieren.
Gruss Sebastian

Moin!

bitte fresst mich gleich, wenn ich hier ein Uralt-Thema
aufwerfe, ich habe auch ein paar Spezialfragen. Es geht um
Folgendes: Ich habe das alte Moped meines Vaters ausgegraben,
restauriert, aber das alte Lied: ABE verschwunden.

Zunächst mal ist die MK-1 ein Mokick, kein Moped, wie z. B. die MP-4, weil sie eben einen Kickstarter und keine Pedale hat. Als 50ccm-Mokick (mit Versicherungskennzeichen zu fahren) muß sie nicht zur HU. Das Problem ist also lediglich, sie versichert zu bekommen. Ich habe das mal so gelöst:

Von einem anderen Mokick gleichen Typs habe ich die ABE kopiert. Damit allein hätte ich das Teil schon versichern können, aber das war zu einer Zeit, in der Computer überhaupt noch nicht verbreitet waren. Andererseits: Hätte ich dort die Fahrgestellnummer meines Mokicks eingetragen, wäre das auch damals schon Urkundenfälschung gewesen. Und das fliegt auf, sobald Du einmal von der Rennleitung kontrolliert wirst und die Original-ABE vorlegen sollst. Da kann man sich natürlich noch 'rauslügen („finde ich nicht mehr…“).

Eine (ebenfalls nicht ganz legale) Möglichkeit: Wenn man an eine Kopie der ABE herankommt und die eigene Fahrgestellnummer einträgt, ggf. noch die eingetragenen Vorbesitzer manipuliert, und jemand findet, der einem diese Kopie beglaubigt, dann ist sie so gut, wie das Original.

Als weiterführenden Link vielleicht noch die Homepage der Hercules-Interessengemeinschaft? Büddeschööön:

http://www.herculesig.de

Munter bleiben… TRICHTEX

Ebenfalls Moin,

trotzdem die MK-1 mit Versicherungskennzeichen zu fahren ist muss trotzdem die Original ABE vorhanden sein. Eine Kopie wäre bestenfalls ok wenn es eine Kopie der Original ABE ist.
Auch damals schon wurden im Laufe der Serie Veränderungen an Vergaser, Übersetzung etc. vorgenommen und somit wäre nicht gewährleistet dass die Kopie einer anderen MK-1 Gültigkeit hat.
Was in der Praxis alles so rumschlawienert wird ist sicher eine andere Sache :wink:
Gruss Sebastian

Moin!

trotzdem die MK-1 mit Versicherungskennzeichen zu fahren ist
muss trotzdem die Original ABE vorhanden sein. Eine Kopie wäre
bestenfalls ok wenn es eine Kopie der Original ABE ist.

Keine Frage. Alles andere ist nicht legal (Urkundenfälschung etc.).

Was in der Praxis alles so rumschlawienert wird ist sicher
eine andere Sache :wink:

Eben. Ein Versicherungsvertreter muß ja nicht zwingend ein Experte für Papiere sein.

Korrekt ist der unten beschriebene Weg und ich denke, daß sich das für eine MK-1 auch lohnt. Ich - genauer gesagt meine Holde - habe noch eine ranzige Honda Camino, ebenfalls mit verbaselten Papieren. Ich habe immer mal mit dem Gedanken gespielt, sie wieder herzurichten, aber dafür lohnt der Aufwand eher nicht.

Munter bleiben… TRICHTEX