Hi!
Meine bessere Hälfte hat gestern mein neues Moped beim Probesitzen umgeworfen. Ergebnis: Macke in der rechten Verkleidung!
Ist sowas ein Fall für ihre Haftpflicht?
Wie gesagt: ich hab ihr das Moped nicht geliehen für eine Probefahrt sondern sie hat sich ohne Nachfrage draufgesetzt und sie umgekippt.
Thx
Jorror
P.S. Nein, ich hab sie weder beschimpft noch rausgeworfen! Witzig war nur, dass ich am Ende der „Bösewicht“ war weil ich sie nicht mit einem entspannten Lächeln im Gesicht in den Arm genommen und getröstet habe (dabei war sie nur ca. 5 Sekunden geknickt wegen ihres „Missgeschicks“). Ja, ja… Frauen
Ist sowas ein Fall für ihre Haftpflicht?
Schwer zu beurteilen, kann sein, kann nicht sein. Schaden der Versicehrung melden und deren Reaktion abwarten.
Hallo Jorror,
sofern Männlein und Weiblein in einer Privaten Haftpflicht versichert sind, dann sind Ansprüche aus Sachschäden ausgeschlossen.
Ausgeschlossen wäre der Schaden auch, wenn das Moped geliehen, überlassen oder aus verbotener Eigenmacht in die Hände des Weibchens gelangt wäre.
Zerstört jemand etwas, weil er es nur ankucken/anfassen möchte, wäre das versichert. Ob nun draufsitzen dazu gehört düfte Auslegungssache sein, man könnte ja vermuten, das Weibchen hätte das Moped benutzen wollen (Leihe).
VG
Mela
Hallo!
Wir sind nicht in einer gemeinsamen Haftpflicht versichert, wohnen auch nicht zusammen. (ob das jemals so weit kommt, ist nach DER Aktion fraglich )
Wie verhält es sich eigentlich mit der Haftung, wenn sie zu dem Zeitpunkt angetrunken war?
(es gäbe für den ganzen Vorfall auch Zeugen)
Gruß und Danke
Jorror
sofern Männlein und Weiblein in einer Privaten Haftpflicht
versichert sind, dann sind Ansprüche aus Sachschäden ausgeschlossen.
Mal abgesehen davon, dass dieser Satz kompletter Unsinn ist, geht es hier um die KFZ-Haftpflicht und nicht um die Privathaftpflicht.
Wie verhält es sich eigentlich mit der Haftung, wenn sie zu dem Zeitpunkt angetrunken war?
Die Haftung ist doch völlig unstrittig. Es stellt sich nur die Frage nach der Deckung durch eine Versicherung. Wenn beide Personen nicht zusammen leben (hatte ich ursprünglich falsch verstanden) und auch getrennt versichert sind, ist das ein Fall für die KFZ-Haftpflicht der Schädigerin.
Ein hoher Blutalkoholpegel könnte Regreßforderungen der Versicherung an ihre Kundin auslösen,w as dem Geschädigten egal sein kann…
ich bin sicher kein Versicherungsexperte, aber ein Fall für die KFZ-Haftpflicht meiner Freundin ist das ganz sicher nicht, schließlich hat sie das Moped nicht mit ihrem Auto umgefahren. Also wenn überhaupt irgendeine Versicherung die Kosten übernimmt, dann ihre Privathaftpflicht!
Wir werden den Schaden jetzt einfach mal melden. Es wäre nur nützlich gewesen zu wissen, was man über den Schadenhergang erzählen sollte und was man auf GAR KEINEN FALL erzählen darf. (Alkohol, ohne Erlaubnis draufgesetzt, nicht geliehen?!?!)
Thx
Jorror
ich bin sicher kein Versicherungsexperte, aber ein Fall für
die KFZ-Haftpflicht meiner Freundin ist das ganz sicher nicht,
Sorry, hatte den Hergang falsch im Kopf.
Wir werden den Schaden jetzt einfach mal melden. Es wäre nur
nützlich gewesen zu wissen, was man über den Schadenhergang
erzählen sollte und was man auf GAR KEINEN FALL erzählen darf.
Diese Frage impliziert einen geplanten Versicherungsbetrug. Alles so schildern, wie es war und zwar wahrheitsgetreu.
es geht nicht um Versicherungsbetrug, sondern darum das Schadenssachbearbeiter einem gerne auch mal das Wort im Mund herumdrehen. Selbst mein persönlicher Versicherungsvertreter gibt mir da vorher Tipps wie ich den Schadenhergang formulieren soll.
Hallo Nordlicht,
wieso soll der Satz Schwachsinn sein?
Gemeinsame VN einer HV können keine HV-Schäden untereinander geltend machen. Bei Pesonenschäden sieht das anders aus.
Für eine - gerne auch mal freundliche - Antwort bin ich sehr dankbar.
VG
Mela