Hallo,
also da sehe ich doch neulich einen PKW im Straßenverkehr, der nur hinten ein Mopedkennzeichen dran hatte. Also so ein Versicherungskennzeichen.
Es war allerdings auch ein sehr kleiner PKW. So ein schmales Ding, wo der Fahrer auch von seinem Sitz aus, aus dem rechten Fenstern winken könnte. Aber es war immer noch ein richtiger PKW.
Kann man die Dinger mit so einem Versicherungskennzeichen tatsächlich fahren? Ein PKW müsste doch eigentlich immer noch zugelassen werden mit richtigen Kennzeichen. Wie ist die Lage?
Hallo schritt2,
das beschriebene Kfz scheint ein sog. „vierrädriges Leichtkraftfahrzeug“ und somit kein PKW zu sein.
Diese Fahrzeuge sind bauartbedingt auf eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h limitiert und müssen nicht bei der örtlichen Zulassungsstelle angemeldet werden.
Daher reicht hier ein Versicherungskennzeichen aus. Es ist also vermutlich - versicherungstechnisch - alles in Ordnung.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
Danke.
das beschriebene Kfz scheint ein sog. „vierrädriges
Leichtkraftfahrzeug“ und somit kein PKW zu sein.
Das Ding sah aus wie ein richtiger aber kleiner PKW. 4/5-Türig, Kastenformat mit leichter Motorraumhervorhebung. Hatte also 4 Sitzplätze. Das Heck endete an den hinteren Türen. Es war k e i n Geschwindigkeitsaufkler (25 km/h) hinten drauf.
Diese Fahrzeuge sind bauartbedingt auf eine
Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h limitiert und müssen nicht
bei der örtlichen Zulassungsstelle angemeldet werden.
Aber früher hat man mal die Fiat-Pandas mit ner 25 hinten draufen gesehen, die hatten doch auch echte Kennzeichen dran; soweit ich mich erinnere.
Hallo,
schau mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Leichtmobil
Sowas gibt es im Prinzip schon immer, wurde nur nochmal neu geregelt. Bekanntestes Beispiel dürften die APEs http://de.wikipedia.org/wiki/Ape_%28Kleintransporter%29 sein, die man vor allem aus Italien kennt. Als Dreirad ist das aber auch so noch als Moped zu erkennen.
Grund für solche Bauformen war eigentlich schon immer, daß man keinen „richtigen“ Führerschein dafür braucht. Früher hatten Landwirte z.B. oft nur einen Führerschein für den „Bulldog“, von z.B. Messerschmitt oder mit dem Goggomobil gab es dann „Autos“, die man auch damit fahren konnte.
Cu Rene
Servus,
der Messerschmitt Kabinenroller (der große KR 200) ist zwar auf der Wiki-Seite abgebildet, aber mit 173 Kubik und Achtzig Spitze (KR 175) wäre das heute kein Leichtkraftfahrzeug. Die Kabinenroller hatten allesamt Hubräume von 150 ccm aufwärts und liefen alle schneller als fünfzig.
Schöne Grüße
MM