- Zwei Autofahrer A und B fahren zunaechst ein Wettrennen,
danach versuchen beide den anderen von der Strasse zu
„schubsen“. Dabei ueberschlaegt sich Fahrer A und stirbt.
Fahrer B wird wegen Mordes zum Tode verurteilt.
Erstmal ist das ein Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, sofern es nicht auf einem Privatgrundstück stattgefunden hat. Ansonsten noch Totschlag, da die Tat im Affekt geschah, man könnte aber auch auf Mord plädieren, da der Sieg eines Rennens ein niedriger Beweggrund ist.
- Pyromane C steckt ein Haus an. In dem Haus befinden sich
ohne seine Kenntnis 6 Personen, die verbrennen. C wird wegen
Mordes zum Tode verurteilt.
Das ist eine Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c StGB), die wird mit Lebenslänglich oder nicht unter zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet.
- Einbrecher D bricht in ein Haus ein und steckt danach das
Haus an, um sein Verbrechen zu vertuschen. In dem Haus
befinden sich ohne seine Kenntnis 3 Personen, die verbrennen.
D wird wegen Mordes zum Tode verurteilt.
Ebenfalls Brandstiftung mit Todesfolge, außerdem noch Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB), das gibt sechs Monate bis zehn Jahre.
- Krankenschwester E steckt ein Kind mit einem Virus an,
welches mit Sicherheit zum Tode führt (z.B. HIV durch
Mehrfachbenutzung einer Spritze). Sie wird dafür zum Tode
verurteilt, später aber freigekauft.
Hier geht es erstmal darum, ob die Krankenschwester am Tod des Kindes schuld ist, wenn ja, warum sie die Tat begangen hat. Hierbei könnte es Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Tötung sein.
Das mit dem „Freikaufen“ gibt es bei uns zum Glück nicht, sonst könnte ja jeder Reiche einfach Straftaten begehen, ohne einen großen Verlust zu erleiden. Wo wurde dieses Urteil gefällt? Ich glaube, nicht einmal in den USA ist das zulässig.
Abschließend muss ich noch sagen, dass die Strafen so im StGB stehen, ein Richter muss aber jeden Fall einzeln betrachten, außerdem muss er sich um die Person in Kenntnis setzen, welche die Tat begangen haben soll. In ein Urteil fließen nämlich noch äußere Umstände, wie z.B. das soziale Umfeld der Person mit ein, ob sie unter Druck gestanden hat, ob sie alkoholisiert war, ob sie aufgrund einer geistigen Behinderung unzurechnungsfähig ist, ob sie gestanden hat, ob sie Reue zeigt, und, und, und,…
Man kann nie ein angemessenes Urteil fällen, wenn man diese Kriterien nicht beachtet, frei nach dem Motto: „Für Straftat x gibt es y Jahre Haft“ oder so.
Gruß,
Philipp