Mord?

Hallo allesamt,

die folgenden Faelle aus anderen Laendern

  1. Zwei Autofahrer A und B fahren zunaechst ein Wettrennen, danach versuchen beide den anderen von der Strasse zu „schubsen“. Dabei ueberschlaegt sich Fahrer A und stirbt. Fahrer B wird wegen Mordes zum Tode verurteilt.

  2. Pyromane C steckt ein Haus an. In dem Haus befinden sich ohne seine Kenntnis 6 Personen, die verbrennen. C wird wegen Mordes zum Tode verurteilt.

  3. Einbrecher D bricht in ein Haus ein und steckt danach das Haus an, um sein Verbrechen zu vertuschen. In dem Haus befinden sich ohne seine Kenntnis 3 Personen, die verbrennen. D wird wegen Mordes zum Tode verurteilt.

  4. Krankenschwester E steckt ein Kind mit einem Virus an, welches mit Sicherheit zum Tode führt (z.B. HIV durch Mehrfachbenutzung einer Spritze). Sie wird dafür zum Tode verurteilt, später aber freigekauft.

Frage: Sei es so, dass die Sachen in Deutschland passiert waeren. Zu was wuerden die Personen verurteilt werden?

Gruss
norsemanna

PS Nein, ich bin KEIN Befürworter der Todesstrafe. Entsprechende Kommentare dürft Ihr also für Euch behalten.

  1. Zwei Autofahrer A und B fahren zunaechst ein Wettrennen,
    danach versuchen beide den anderen von der Strasse zu
    „schubsen“. Dabei ueberschlaegt sich Fahrer A und stirbt.
    Fahrer B wird wegen Mordes zum Tode verurteilt.

Erstmal ist das ein Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, sofern es nicht auf einem Privatgrundstück stattgefunden hat. Ansonsten noch Totschlag, da die Tat im Affekt geschah, man könnte aber auch auf Mord plädieren, da der Sieg eines Rennens ein niedriger Beweggrund ist.

  1. Pyromane C steckt ein Haus an. In dem Haus befinden sich
    ohne seine Kenntnis 6 Personen, die verbrennen. C wird wegen
    Mordes zum Tode verurteilt.

Das ist eine Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c StGB), die wird mit Lebenslänglich oder nicht unter zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet.

  1. Einbrecher D bricht in ein Haus ein und steckt danach das
    Haus an, um sein Verbrechen zu vertuschen. In dem Haus
    befinden sich ohne seine Kenntnis 3 Personen, die verbrennen.
    D wird wegen Mordes zum Tode verurteilt.

Ebenfalls Brandstiftung mit Todesfolge, außerdem noch Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB), das gibt sechs Monate bis zehn Jahre.

  1. Krankenschwester E steckt ein Kind mit einem Virus an,
    welches mit Sicherheit zum Tode führt (z.B. HIV durch
    Mehrfachbenutzung einer Spritze). Sie wird dafür zum Tode
    verurteilt, später aber freigekauft.

Hier geht es erstmal darum, ob die Krankenschwester am Tod des Kindes schuld ist, wenn ja, warum sie die Tat begangen hat. Hierbei könnte es Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Tötung sein.
Das mit dem „Freikaufen“ gibt es bei uns zum Glück nicht, sonst könnte ja jeder Reiche einfach Straftaten begehen, ohne einen großen Verlust zu erleiden. Wo wurde dieses Urteil gefällt? Ich glaube, nicht einmal in den USA ist das zulässig.

Abschließend muss ich noch sagen, dass die Strafen so im StGB stehen, ein Richter muss aber jeden Fall einzeln betrachten, außerdem muss er sich um die Person in Kenntnis setzen, welche die Tat begangen haben soll. In ein Urteil fließen nämlich noch äußere Umstände, wie z.B. das soziale Umfeld der Person mit ein, ob sie unter Druck gestanden hat, ob sie alkoholisiert war, ob sie aufgrund einer geistigen Behinderung unzurechnungsfähig ist, ob sie gestanden hat, ob sie Reue zeigt, und, und, und,…
Man kann nie ein angemessenes Urteil fällen, wenn man diese Kriterien nicht beachtet, frei nach dem Motto: „Für Straftat x gibt es y Jahre Haft“ oder so.

Gruß,
Philipp

PS Nein, ich bin KEIN Befürworter der Todesstrafe.
Entsprechende Kommentare dürft Ihr also für Euch behalten.

Ich habe mich beim Lesen aber schon gefragt, warum Du die Strafhöhe jedesmal erwähnst und im Fall E sogar die spätere Entwicklung. Für die Beantwortung Deiner Frage, wie diese Tatbestände in Deutschland bestraft würden, sind diese Angaben jedenfalls völlig überflüssig.

Hallo,

Ansonsten noch Totschlag, da die Tat im
Affekt geschah, man könnte aber auch auf Mord plädieren, da
der Sieg eines Rennens ein niedriger Beweggrund ist.

Affekt ist kein Unterscheidungsmerkmal zwischen Mord und Totschlag (siehe §211/§212 StGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/156.html). Und der Sieg eines Rennens ist kein niederer Beweggrund. Zumal wohl kaum die Absicht darin bestand, den Gegner zu töten, nur, ihn von der Straße zu drängen. Mord kommt also imho nicht in Betracht.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

ein gewichtiges Probem liegt hier darin zu sehen, dass die Fälle nicht ohne Weiteres übertragen werden können.

Stammen die geschilderten Fälle nämlcih aus anderen Ländern wie beispielsweise den USA, was ich aus dem „chicken game“ in Fall 1 schließe, so läßt sich das Urteil „Mord“ nicht mit der deutschen Wertung des Mordes vergleichen.
Die Grade Mord, Totschlag, KV mit Todesfolge, wie sie im deutschen STGB stehen, finden sich in den USA nämlich nicht in gleicher Weise.
Die Unterscheidungen „Murder 1st degree“, „murder 2nd degree“ und „manslaughter“ weichen nämlich nicht unerheblich ab.

MFG Cleaner

Servus,

  1. Krankenschwester E steckt ein Kind mit einem Virus an,
    welches mit Sicherheit zum Tode führt (z.B. HIV durch
    Mehrfachbenutzung einer Spritze). Sie wird dafür zum Tode
    verurteilt, später aber freigekauft.

Hier geht es erstmal darum, ob die Krankenschwester am Tod des
Kindes schuld ist, wenn ja, warum sie die Tat begangen hat.
Hierbei könnte es Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung,
Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Tötung sein.

Ich dachte HIV ist keine Erkrankung, und schon gar keine die zum Tod führt (siehe Deine Ausführungen weiter unten). Somit würden Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Tötung etc. alle nicht infrage kommen.

Bin jetzt etwas verwirrt…

Gruß,
Sax

Ansonsten noch Totschlag, da die Tat im
Affekt geschah, man könnte aber auch auf Mord plädieren

Wichtig ist natürlich auch, dass man behutsam bei der Auswahl der zwölf Geschworenen mitwirkt, während der Verhandlung immer „Einspruch, Euer Ehren“ ruft und beim Plädoyer im Saal auf und ab wandert.

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Was denn, kein Kreuzverhör?

Und der Hammer…

Was denn, kein Kreuzverhör?

… mit dem der Richter wie ein Bescheuerter auf den Tisch einprügelt?