Mord

Hallo,
folgender fiktiver Fall:

Person A wird in einem Indizienprozess wegen Tötung/Ermordung einer Person B (Leiche wurde nie gefunden) verurteilt und verbüsst die Strafe.
Person A kommt nach verbüssen der Haft aus dem Gefängnis frei und trifft Person B.
Frage: Darf er Person B jetzt töten/ermorden oder würde er wieder ins Gefängnis kommen?

Grüsse

Moin,

Frage: Darf er Person B jetzt töten/ermorden oder würde er
wieder ins Gefängnis kommen?

Nein, darf er nicht. Das gibt eine Anklage wegen Totschlag oder Mord und er wandert wieder in den Knast.
Das ist auch gut so!

CU

Axel

Die Frage wurde in diesem Brett zuletzt gestern gestellt und ist unten auch noch zu sehen: „unschuldig im Gefängis -> Tat im Nachhinein begehe“.

Mir persönlich ist völlig unverständlich, wie man sich solch eine Frage überhaupt stellen kann. In deinem Fall ist mir das besonders unverständlich. Vielfach wird „nur“ gefragt, ob man für die Tat bestraft werde, was ich schon eigenartig genug finde. Du willst aber sogar wissen, ob der Verurteilte die Tat hier begehen darf. Das würde ja z.B. bedeuten, dass das vermeintliche und nun wirkliche Opfer sich nicht einmal gegen die Tötung wehren und niemand ihm zur Hilfe kommen dürfte. Unfassbar!

Ich bin mir sicher dass der dämliche Film wieder lief…

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Unfassbar!

Ja, das wird so langsam zum „bin ich schwanger?“-Äquivalent dieses Brettes.

Echt wahr? Wird das mit der Schwangerschaft hier regelmäßig gefragt (also im Medizinbrett)? Wusste ich gar nicht. Vermutlich haben alle Bretter solche Dauerbrenner. Aber ob die alle so absurd sind wie der Gedanke, jemand müsse sich von Rechts wegen töten lassen, weil ein anderer unschuldig im Gefägnis gesessen hat…?

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Ich bin mir sicher dass der dämliche Film wieder lief…

Interressant wäre es, mal herauszufinden, ob es diesen ominösen Double Jeopardy-Paragraphen wirklich der Gestalt gibt, wie er im Film dargestellt wird.

Im deutschen Recht gibt esja den Strafklageverbrauch - das bedeutet aber, dass man nicht für die eine Tat mehrmals abgeurteilt werden kann. Aber: einmal der vermeintliche Mord (woraufhin der vermeintliche Täter zu unrecht verurteilt wird) und dann der tatsächliche Mord sind eben zwei Taten mit unterschiedlichen Hergängen und entsprechenden Strafzumessungen.

Aber, wie gesagt, wäre echt spannend zu wissen, wie realitätsnah der (vermutlich zitierte) Film am amerikanischen Recht ist.

Nicolle

http://www.associatedcontent.com/article/546435/how_…

Gruss HighQ

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Beruhigend (owT)
.

Da hast Du schon recht. Die anderen Fragen können von der Absurdität her mit der Doppelmord-Frage sicherlich nicht mithalten. :wink: