Markus Meuchel beauftragt seinen Bekannten Karl Skrupellos, den ständig kläffenden Hund Pit seines Nachbarn zu vergiften. Schriftlich vereinbaren sie eine Erfolgsprämie von 1000.- Euro. Als Karl sein Geld verlangt, weigert sich Markus, ihn zu bezahlen.
Gegen welches gestzliche Verbot wird hier verstossen? Ist das Mord? Hunde sind doch Sachen, werden aber teilweise nicht als solche behandelt? Paragrafen? Tierquälerei?
Markus Meuchel beauftragt seinen Bekannten Karl Skrupellos,
den ständig kläffenden Hund Pit seines Nachbarn zu vergiften.
Schriftlich vereinbaren sie eine Erfolgsprämie von 1000.-
Euro. Als Karl sein Geld verlangt, weigert sich Markus, ihn zu
bezahlen.
Zu recht Geschäft war sittenwidrig
Gegen welches gestzliche Verbot wird hier verstossen? Ist das
Mord? Hunde sind doch Sachen, werden aber teilweise nicht als
solche behandelt? Paragrafen? Tierquälerei?
Tierquälerei und Sachbeschädigung, §§303 StGB
Als Tierquälerei wird dabei die in § 17 beschriebene Straftat bezeichnet. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier entweder aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Jakob
Hallo!
Abgesehen davon hat der Hundebesitzer einen Anspruch auf Schadensersatz.
Und auch die Freunde von der Polizei interessieren sich dafür wie und womit der Hund vergiftet wurde.Sollte Karl Giftköder auf öffentlich zugänglichen Plätzen ausgelegt haben,kann ich mir durchaus vorstellen daß auch das ein Nachspiel hat.Schließlich hätte da ja auch ein Kind davon essen können.
Gruß
Andrea
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Markus Meuchel beauftragt seinen Bekannten Karl Skrupellos,
den ständig kläffenden Hund Pit seines Nachbarn zu vergiften.
Schriftlich vereinbaren sie eine Erfolgsprämie von 1000.-
Euro. Als Karl sein Geld verlangt, weigert sich Markus, ihn zu
bezahlen.
Zu recht Geschäft war sittenwidrig
Das wäre dann aber Nichtigkeit aufgrund § 138 BGB (Sittenwidrigkeit).
Ich sehe als Nichtigkeitsgrund aber eher „Verstoss gegen ein gesetzliches Verbot“: § 134 BGB.