Mord ist sein Hobby

Hallo,

Unter dieser Überschrift lese ich  in der WELT vom 13.06.14 einen Artikel, dass der neue  Justizminister Heiko Maas den Mordparagrafen reformeren will.

Im Weiteren des längerenn Artikels heißt es:

 
" … Es geht um die Tötungsdelikte, die Paragrafen 211 (Mord) und 212 (Totschlag). … "

" Um diese Frage zu beantworten, hilft ein Streifzug durch die einschlägige Literatur. Die Rechtswissenschaft diskutiert die Defizite der Normen seit Jahrzehnten, der Ruf nach einer Reform der Tötungsdelikte ist dort herrschende Meinung.

Das hat zunächst mit dem Verfasser der 1941 von den Nationalsozialisten in Kraft gesetzten Paragrafen zu tun. Geschrieben wurden sie nämlich von dem damaligen Staatssekretär im Reichsjustizministerium, Roland Freisler, später als Präsident des NS-Volksgerichtshofes Hitlers williger Blutrichter.

Geändert wurde seitdem nur die Strafandrohung – statt Todesstrafe jetzt lebenslange Haft.

Der Wortlaut des Paragrafen 211 aber wimmelt nur so von Formulierungen, die auf die Tätertypenlehre zurückgehen. Es wird ein Typ des Mörders beschrieben, wie ihn sich die Nationalsozialisten vorstellten: „Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam … einen Menschen tötet.“

Das moderne Strafrecht dagegen beschreibt keine Gesinnungsmerkmale, sondern vorwerfbare Handlungen. Der Mordparagraf passt nicht in die Systematik des Strafgesetzbuches. "

Jetzt frage ich mich: Die DDR hat meines Wissens, wie die BRD, die wesentlichen Gesetbücher wie BGB, STGB und andere übernommen, aber, z. T auch ihrer Ideologie wegen erforderlich, mehr geändert. Deshalb interessiert mich: Wie lautet der Mord - und der Totschlagparagraf dort? Odeer sind die möglichen Tötungsdeikte in noch andere Gruppen eingeteilt oder differenziertere Tötungsarten definiert worden.

Leider habe ich keinen Zugriff auf die entsprechenden Bücher der DDR, die es sicher noch in Bibliotheken gibt. Hat das jemand anders und kann mir meine Fragen beantorten?

Es würde mich freuen. Danke!
Carsten

http://www.verfassungen.de/de/ddr/strafgesetzbuch74.htm

Hallo,

reichlich spät beginnt man, diesen Umstand zu berücksichtigen.

Fangen wird doch mal da an, in dessen Namen Recht gesprochen wid:

Beim Volk.

Frag mal Herrn X auf der Straße, was er für eine Meinung hat.
Ich denke, dass dort „Mord“ als geplante, vorsätzliche Tötung eines Menschen definiert würde, während Totschlag als ungeplante (spontane), vorsätzliche Tötung angesehen wird (etwa im Affekt).

In US-Serien wird oft von „murder in the first/second/… degree“ gesprochen.
Wie viele „Grade“ kennen denn die?

Hallo Carsten,

schau Dir mal die § 112 StGB/DDR (Mord) und § 113 StGB/DDR (Totschlag) aus dem Link von Henry Condell weiter unten an. Das ist m.E. treffender als die gegenwärtigen Regelungen.

Dachsgruß

Hallo,

nun,wie würdest du denn den Mord vom Totschlag abgrenzen ??..

Die Ermordung eines Menschen (oder sogar von mehreren) ist meistens eine länger geplante Tat aus Habgier als dem vorherrschenden Motiv.

Man denke nur an die „Experten“ in Sachen Giftmord im Mittelalter…

Hallo!

So wie das in Deutschland abgegrenzt wird, wird es eigentlich nirgendwo abgegrenzt…

Und der Paragraph ist deswegen systemwidrig, weil er an einen Tätertypus anknüpft - und das kommt aus der NS-Ideologie.

Gruß
Tom

Hallo,

nun,eine bessere Idee hast du aber auch nicht…

Hallo!

Selbstverständlich habe ich eine bessere Idee, wobei die nichteinmal meine Idee ist. Die Deutschen haben hier eine merkwürdige Regelung, die international betrachtet völlig unüblich ist.

Vielleicht gehts doch ganz einfach so:

StGB (Österreich)

_Mord

§ 75. Wer einen anderen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

Totschlag

§ 76. Wer sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt, einen anderen zu töten, ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren zu bestrafen._

Die Motive der Tat gehören nicht in den Tatbestand, sondern in die Strafbemessung, der Tätertypus gehört gar nicht rein. So ist das auch in allen vernünftigen Ländern üblich und so hat das ganze auch nicht den Freissler-Geruch, der vom deutschen StGB derzeit leider ausgeht.

Gruß
Tom

Hallo,

nicht wirklich …

StGB (Österreich)

Mord

§ 75. Wer einen anderen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

Wonach richtet sich denn der Passus nach oder??

Totschlag

§ 76. Wer sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt, einen anderen zu töten, ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Also komme ich in Österreich mit 5 Jahren davon,wenn ich meinen Großvater in einer
allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt, einen anderen zu töten

weil der seinen 90.Geburtstag feiert und das Erbe immer noch nicht freigibt ??:…

Ach ja und der Hinweis auf das Ausland…
Murder in first degree
weil zum Zeitpunkt des Mordes der Teufel Besitz vom Mörder hat ???..

auch nicht gerade hilfreich…

Hallo!

Ich weiß nicht, was einem reitet, dass man sich immer bemüßigt fühlt mit aller Gewalt in der Öffentlichkeit Blödsinn zu schreiben. Ich mein du schreibst völlig am Thema vorbei und hat ganz offensichtlich keine Ahnung.

Gruß
Tom