Hallo,
Kann er? Ich dachte, das wäre Sache der Ärztekammer. Deshalb
frug ich ja.
Ja, kann er. Approbation und Berufserlaubnis sind zwei separate Dinge - konkret braucht man die Approbation um praktizierender Arzt zu sein. Bei Entziehung der Berufserlaubnis geht es generell darum Arzt zu sein - das kann einem die Ärztekammer nicht verbieten.
Eine „Chance im Promillebereich“, dass hier nochmal dutzende
von Menschenleben gefährdet werden scheint dem Richter also
(nach seinen eigenen Worten!) erträglich.Nunja. Mit diesem Argument müsstest Du auch für jeden Mörder
die Todesstrafe fordern. Immerhin besteht ja auch bei ihm die
Chance im Promillebereich einer Wiederholung. Und da ist die
Wiederholung nicht nur eine bloße Gefährdung. Du forderst das
hier aber schon bei Fahrlässigkeit. Etwas über das Ziel
hinausgeschossen vielleicht?
Schon mal was von Rechtsgüterabwägung gehört? Das Leben ist das höchste Gut, dies zu „entziehen“ wäre ggf. unverhältnismäßig. Eine Berufserlaubnis ist weit tiefer angesetzt in der Güterordnung.
Gruß
Anwar