Mordabsichten

Als Reaktion zum Schmähvideo gab es bereits Aufrufe zum Mord und
Morddrohungen. Wie sieht es denn rechtlich aus?

http://www.focus.de/politik/deutschland/wut-nach-moh…

Anstiftung zu einer Straftat …
… käme da in Betracht:

http://de.wikipedia.org/wiki/Anstiftung

Gruß

Stefan

Hallo,

Wie sieht es denn rechtlich aus?

Also in Pakistan und anderen islamischen Ländern dürfte das durchaus von der Scharia gedeckt sein, wenn solche Aufforderungen aus der richtigen Quelle kommen und korrekt begründet sind. So kann ja der Ayatollah eine Fatwa verhängen. Das darf der in seiner Heimat straffrei tun. Ob dies auch einem Eisenbahnminister zusteht, mag ich nicht zu beurteilen.
Ich meine aber sogar, dass man sich inzwischen schon hierzulande bei Eihrenmorden auf den Koran berufen dürfte bzw. damit zumindest auf Milde hoffen darf. Quasi weil das so Brauch sei. So eine Art Gewohnheitsrecht eben. Nicht immer konnte sich darauf jedoch erfolgreich berufen werden und es gab auch schon lebenslange Freiheitsstrafen für solche Faxen.
Es wird also auch hierzulande darauf ankommen, wer hier zum Wort oder zur Tat greift und gegen wen sich das richtet. Wenn man es richtig verpackt, kann es als Kunst oder Satire durchgehen. Ich erinnere mich da gaaanz dunkel an einen entsprechenden Aufruf in Bezug auf einen deutschen Safthersteller.

Also wie immer im Recht, alles recht interpretationsfähig.

Grüße

Hallo,

Ich meine aber sogar, dass man sich inzwischen schon
hierzulande bei Eihrenmorden auf den Koran berufen dürfte bzw.
damit zumindest auf Milde hoffen darf. Quasi weil das so
Brauch sei.

Da fällt mir spontan der Fall ein, in dem eine Richterin im Scheidungsverfahren geurteilt hat, häusliche Gewalt sei kein Härtefall (verkürztes Scheidungsverfahren), weil die Ehe in Nordafrika geschlossen worden war. Ein typischer Fall von „the inmates are running the asylum“. Die Entscheidung wurde allerdings auch recht schnell wieder kassiert.

Gruß

Anwar

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Hallo,

Da fällt mir spontan der Fall ein, in dem eine Richterin im Scheidungsverfahren geurteilt hat, häusliche Gewalt sei kein Härtefall (verkürztes Scheidungsverfahren), weil die Ehe in Nordafrika geschlossen worden war. Ein typischer Fall von „the inmates are running the asylum“. Die Entscheidung wurde allerdings auch recht schnell wieder kassiert.

Naja. Inzwischen hat sich die Welt weitergedreht und man bastelt an einem Gesetz um religiös motivierte Körperverletzungen zu legalisieren, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen.
Vielleicht kann dann in nicht allzu ferner Zukunft auch ein religiös begründeter Tötungsauftrag (muss aber aus berufenem Munde kommen) straffrei umgesetzt werden, wenn es medizinisch sauber erfolgt. Steinigen wäre also möglicherweise nicht o.k., aber ein ordentlich geschliffenes Schert, dass vorher ordentlich desinfiziert wurde, damit es nicht zu Infektionen kommt, sowie ein Schauplatz der alles Arbeitsschutzvorschriften etc. entspricht, sollten dann schon ausreichen ;o)

Grüße