Morddrohung per Internet

Hallo,
mal angenommen, man würde in einem Internet-Forum einen Post lesen, in dem über eine konkrete Person gesagt werden würde: „Das beste wäre, man würde sie (die Person) erschießen“. Den Post hätte eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit verfasst, der Server würde sich aber in den USA befinden. Würde sich eine Anzeige bei der Polizei lohnen? Und wenn ja: Wie sieht das anschließende Prozedere genau aus?
Mit freundlichem Gruß und Dank im Voraus, squirrel

Warum eine Anzeige? Eine Morddrohung sieht anders aus. Dazu müsste noch einiges mehr hinzukommen. Der Kontext dazu wäre nützlich.

Gruss

Iru

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Warum eine Anzeige? Eine Morddrohung sieht anders aus. Dazu
müsste noch einiges mehr hinzukommen. Der Kontext dazu wäre
nützlich.

Gruss

Iru

Na ja, konkret darf ich ja nicht werde, ich sags mal so: Die Seite an sich verstößt schon gegen deutsches Recht und der betreffende Schreiberling bezieht sich auf eine Etnhnie, die in seinem Post auch diffamiert wird.
Was anderes als „Morddrohung“ ist mir nicht eingefallen, bin ja auch kein Experte :wink:

Na ja, konkret darf ich ja nicht werden, ich sags mal so: Die
Seite an sich verstößt schon gegen deutsches Recht und der
betreffende Schreiberling bezieht sich auf eine Etnhnie, die
in seinem Post auch diffamiert wird.

Schwer was zu sagen. Volksverhetzung käme der Sache evtl. nahe (§ 130 StGB)

Gruss

Iru

Gut, das war das Stichwort, ass ich gesucht habe. Und wie sähe es mit einer Anzeige aus? Kann man die online machen, und wäre es möglich, den Anzeiger (doofes Wort) bei einer möglicherweise unberechtigten Anzeige im Nachhinein zur Rechenschaft zu ziehen?

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Gut, das war das Stichwort, ass ich gesucht habe. Und wie sähe
es mit einer Anzeige aus? Kann man die online machen, und wäre
es möglich, den Anzeiger (doofes Wort) bei einer
möglicherweise unberechtigten Anzeige im Nachhinein zur
Rechenschaft zu ziehen?

Man könnte einen Screenshot machen und damit unmittelbar zur Polizei gehen. Angst vor einer Gegenanzeige bräuchte man nicht zu haben, da der Anzeigeerstatter nicht „wider besseres Wissen“ handeln würde, er ist ja von einer rechtswidrigen Tat überzeugt. Schau mal im § 164 StGB rein. Da steht’s genau drin.

Gruss

Iru