Hallo Wissende,
die Bild-Zeitung hat wieder einmal einen Skandal gefunden, und zwar steht das Haus des „Stückelkillers“ nun zum Verkauf.
Im Exposé wird recht deutlich darauf hingewiesen, dass in dem Haus kürztlich jemand ermordet wurde.
Meine Frage ist nun: Macht der Makler das auch, weil er sich hiervon zusätzliches Interesse erhofft, oder nur, um eventuellen Schadensersatzforderungen zuvorzukommen? Mit anderen Worten: Wäre es ein versteckter Mangel, wenn in einem Haus kurz zuvor ein Verbrechen passiert ist, und der Makler darauf nicht hinweist? Und macht es hierbei einen Unterschied, ob das etwas war, dass vermutlich weltweit Schlagzeilen gemacht hat, oder es „nur“ in die Lokalzeitung schafft? … Wie wäre es bei einem Einbruch? Müsste man den angeben? Wo ist die Grenze zwischen dem, was man verschweigen darf und dem, was man angeben muss?
Schöne Grüße
Petra