Hallo!
Jemand wird ermordet, man schafft die Leiche heimlich über die Grenze und lädt sie dort ab. Gilt dort dieser Akt des Deponierens eines Leichnams als separate Straftat? Und falls ja, wie bezeichnet man diese? Fällt das unter Leichenschändung, Störung der Totenruhe, Unweltverschmutzung …? Ich frage, weil das in einem Roman vorkommt, ist nicht auf meinem Mist gewachsen
zunächst solltest du die gleiche Frage in einem Forum des betreffenden Landes stellen, dort wo die Leiche „entsorgt“ wird.
Das Beiseiteschaffen eines Leichnams könnte evtl. Beihilfe oder Begünstigung eines Mordes darstellen. Störung der Totenruhe käme meines Erachtens nach nicht in Frage. Evtl. ordungswidriges Handeln nach dem Bestattungsgesetz.
Das Beiseiteschaffen eines Leichnams könnte evtl. Beihilfe
Korrekt, nämlich psychische Beihilfe, wenn der Gehilfe das Beiseiteschaffen dem Täter in Aussicht stellt und ihm die Tat selbst damit (rein psychisch!) erleichtert. Andernfalls kann ich hier partout keine Beihilfe entdecken.
oder Begünstigung eines Mordes darstellen.
… die Vorteile der Tat (zu) sichern …? § 257 StGB.
Das Beiseiteschaffen eines Leichnams könnte evtl. Beihilfe
Korrekt, nämlich psychische Beihilfe, wenn der Gehilfe das
Beiseiteschaffen dem Täter in Aussicht stellt und ihm die Tat
selbst damit (rein psychisch!) erleichtert. Andernfalls kann
ich hier partout keine Beihilfe entdecken.
Genau so sehe ich das auch.
oder Begünstigung eines Mordes darstellen.
… die Vorteile der Tat (zu) sichern …? § 257 StGB.
na, wenn der Mörder der Erbe des Getöteten ist. Ich weiss, ist ein bisschen um die Ecke, aber bei einer so sparsamen Sachverhaltsdarstellung.
… die Vorteile der Tat (zu) sichern …? § 257 StGB.
na, wenn der Mörder der Erbe des Getöteten ist. Ich weiss, ist
ein bisschen um die Ecke, aber bei einer so sparsamen
Sachverhaltsdarstellung.
Ich habe keinen Kommentar zur Hand, aber meines Erachtens geht es bei § 257 StGB immer um die Rückführung der Beute, und die Leiche ist ja keine Beute. Vielleicht kannst du ja mal nachlesen und mich erleuchten
Nachtrag
Es käme evtl. auch noch Mord zum Tragen. Das wäre dann der Fall, würde der Leichenbeiseiteschaffer als Mitglied einer Bande handeln. Er bräuchte nicht selbst töten, aber da das Kriterium der Bande die Arbeitsteilung ist, wäre er auch wegen Mord dran.
Eine „Bande“ ist im StGB-AT aber nicht vorgesehen. Du musst eine Mittäterschaft begründe, und das ist angesichts des fehlenden Tatbeitrags doch selbst nach der subjektiven Theorie („Täterwille“) schwierig bis unmöglich.
im StGB-AT zwar nicht, jedoch hat der BGH dazu einschlägige Entscheidungen getroffen. Danach wurde z.B. der Geldtransporteur einer „Bande“ die sich für den BTM-Handel zusammengeschlossen hatte, wegen BTM-Handel verurteilt, obwohl er nie ein Gramm BTM in der Hand gehabt hat. Das Charakteristikum einer Bande ist eben die Arbeitsteilung zur gemeinsamen Begehung einer Straftat - und jeder muss sich die gewollte/verübte Tat zurechnen lassen. Wenn also z.B. die KillerAG Rundumservice bietet, also neben dem Mord noch die Entsorgung der Leiche, dann ist jeder der Bande wegen Mord dran. Ist natürlich alles nur hypothetisch…und die KillerAG gibt es schon lange nicht mehr.
im StGB-AT zwar nicht, jedoch hat der BGH dazu einschlägige
Entscheidungen getroffen.
Na, die würde ich - bezogen auf Mord, wovon wir hier reden - ja gern mal sehen.
Danach wurde z.B. der
Geldtransporteur einer „Bande“ die sich für den BTM-Handel
zusammengeschlossen hatte, wegen BTM-Handel verurteilt, obwohl
er nie ein Gramm BTM in der Hand gehabt hat.
Das ist ja auch richtig, aber für das Betäubungsmittelrecht steht der Begriff der Bande ja nun auch ausdrücklich in Gesetz, vgl.:
Das gibt es auch im StGB-BT - aber nicht für Mord. Du kannst nicht einfach eine nicht vorhandene Mittäterschaft mit dem Begriff der Bande überspielen.
Das
Charakteristikum einer Bande ist eben die Arbeitsteilung zur
gemeinsamen Begehung einer Straftat - und jeder muss sich die
gewollte/verübte Tat zurechnen lassen. Wenn also z.B. die
KillerAG Rundumservice bietet, also neben dem Mord noch die
Entsorgung der Leiche, dann ist jeder der Bande wegen Mord
dran.
Eben nicht. Entweder Mittäterschaft oder Beihilfe, aber eine Bandenqualifikation gibt es für Mord nicht.
Sicher, als Straferschwernis. Das schließt aber nicht die Verantwortlichkeit einzelner Personen für eine durch eine Bande begangene Straftat aus. Um etwas bandenmäßig begehen zu können, bedarf es doch nicht der expliziten Strafandrohung für das bandenmäßige Handeln.
Das gibt es auch im StGB-BT - aber nicht für Mord. Du kannst
nicht einfach eine nicht vorhandene Mittäterschaft mit dem
Begriff der Bande überspielen.
Das
Charakteristikum einer Bande ist eben die Arbeitsteilung zur
gemeinsamen Begehung einer Straftat - und jeder muss sich die
gewollte/verübte Tat zurechnen lassen. Wenn also z.B. die
KillerAG Rundumservice bietet, also neben dem Mord noch die
Entsorgung der Leiche, dann ist jeder der Bande wegen Mord
dran.
Eben nicht. Entweder Mittäterschaft oder Beihilfe, aber eine
Bandenqualifikation gibt es für Mord nicht.
Da bin ich nicht so sicher. Wenn sich mehrere Menschen zusammenschließen um andere zu ermorden, dann ist jeder wegen Mord dran, auch der, der nicht den tödlichen Schuss abgegeben hat.
Sicher, als Straferschwernis. Das schließt aber nicht die
Verantwortlichkeit einzelner Personen für eine durch eine
Bande begangene Straftat aus. Um etwas bandenmäßig begehen zu
können, bedarf es doch nicht der expliziten Strafandrohung für
das bandenmäßige Handeln.
Aber um sich damit strafbar zu machen, bedarf es einer expliziten Strafandrohung durch das Gesetz. Du machst für den Mord einen Kunstgriff über die Bande (der schon dort, wo das Gesetz die bandenmäßig Begehung erwähnt, zweifelhaft ist; denn die Qulifikation gilt gleichwohl nie für das Bandenmitglied, das nicht Täter oder Gehilfe ist, was du - glaube ich - übersiehst), der im Gesetz für Mord keine Stütze findet. Die Täterschaft wird in § 25 StGB geregelt. In dem hier genannten Beispielsfall kommt nur die Mittäterschaft in Frage, die nach der Rechtsprechung des BGH nur den Täterwillen voraussetzt, wofür aber eben die Mitwirkung in ihrer Art und ihrem Ausmaß an der Tat selbst ein maßgebliches Indiz ist. Jemand, der nur anschließend für die Beseitigung der Leiche zuständig ist, beteiligt sich an dem Mord gar nicht.
Eben nicht. Entweder Mittäterschaft oder Beihilfe, aber eine
Bandenqualifikation gibt es für Mord nicht.
Da bin ich nicht so sicher. Wenn sich mehrere Menschen
zusammenschließen um andere zu ermorden, dann ist jeder wegen
Mord dran, auch der, der nicht den tödlichen Schuss abgegeben
hat.
Aber nur, wenn § 25 StGB erfüllt ist. Das wird ja oft auch der Fall sein.
Jemand, der nur
anschließend für die Beseitigung der Leiche zuständig ist,
beteiligt sich an dem Mord gar nicht.
Das ist wohl Ansichtssache. Wenn drei Leute einen Mord planen, einer anlockt, einer abdrückt und einer „entsorgt“, würde ich (ich, also rein persönliches Empfinden) allen drei die Tat gleichermaßen anlasten.
Jemand, der nur
anschließend für die Beseitigung der Leiche zuständig ist,
beteiligt sich an dem Mord gar nicht.
Das ist wohl Ansichtssache. Wenn drei Leute einen Mord planen,
Ja wenn, das hatte Levay aber gerade nicht gesagt. Im Übrigen ist „Mord planen“ kein per se Mittäterschaft begründender Vorgang. Hier bedarf es doch einer erheblich genaueren Auseinandersetzung mit § 25 Abs. 2 StGB, wobei Levay die zu berücksichtigenden Aspekte ja schon benannt hat. Damit sollte man sich dann auch auseinander setzen…
Das ist wohl Ansichtssache. Wenn drei Leute einen Mord planen,
einer anlockt, einer abdrückt und einer „entsorgt“, würde ich
(ich, also rein persönliches Empfinden) allen drei die Tat
gleichermaßen anlasten.
Mag sein, aber das Argument lautet eben § 25 Abs. 2 StGB und nicht Bandenmitgliedschaft.
fiktive Staaten und fiktiver Mord
Hallo!
Wie oben erwähnt, handelt es sich um fiktive Staaten, deshalb kann man natürlich Straftaten und deren Ahndung nach Lust und Laune darstellen, aber ich wollte doch gern wissen, ob man in der Realität die Entsorgung eines Mordopfers separat anklagen und bestrafen kann. In einem Land wird X ermordet, man klaut dortselbst einen Lieferwagen, packt toten X ein, fährt ins Nachbarland und deponiert X dort an genehmer Stelle in der Landschaft. Macht sich wieder davon. Der Mord ist also drüben geschehen, die Leiche findet sich hüben. Kann man die Mörder also auch hüben vor Gericht stellen wegen - naja, das möchte ich eben wissen. Oder fällt alles unter die übergeordnete Straftat, nämlich den Mord und wird in toto drüben abgehandelt?