Guten Morgen liebe W-W-W’ler!
Kreieren wir mal folgenden fiktiven Fall:
Mehrfamilienhaus, mit insgesamt 4 Parteien: Großelternpaar A im EG, Enkel zu A und Frau B im 1. OG, pflegebedürftige Dame C im 2. OG
Nun verlässt Freundin von Enkel A (übernachtet nur, hat ihre eigene Wohnung) pünktlich 6:05 die Wohnung um auf Arbeit zu fahren. Da sie folglich auch keinen Schlüssel hat, muss sie die Tür zuziehen, welche dabei mehr oder minder „lauter“ ist als mit Schlüssel. Frau B kommt aus ihrer Wohnung gestürmt, und beschimpft die Frühaufsteherin wegen des Krachs. „Wenn das nicht aufhört werde ich mich wieder beschweren.“
Würde Frau B damit durchkommen, schließlich war es schon kurz nach 6? Wie will man in einem 1on1 herausfinden, ob es 6:05 oder 5:55 war?
es wäre mir neu, dass man eine Wohnungstür beim Verlassen der Wohnung nicht ins Schloss ziehen dürfte, und sei es nachts um 3 Uhr - natürlich nicht mit übermäßigem Schwung
die Tür zuziehen, welche dabei mehr oder minder „lauter“ ist
als mit Schlüssel. Frau B kommt aus ihrer Wohnung gestürmt,
und beschimpft die Frühaufsteherin wegen des Krachs. „Wenn das
nicht aufhört werde ich mich wieder beschweren.“
Klingt so, als wollte sich da jemand Aufregen.
Also ich bräuchte deutlich länger an meine Wohnungstür als jemand der seine gerade zuzieht und aus dem Haus geht.
Würde Frau B damit durchkommen,
Bei Polizei oder Ordnungsamt nicht. Bei der Wohnungsverwaltung kann das anders aussehen.
Wenn sich jemand aufregen will, dann geht es in Wirklichkeit um Machtausübung. Das ist wie bei einem Kind, dass seine Grenzen testet.