Moshi, moshi - Schaden durch Datenmissbrauch etc.?

Hallo Wissende,

früher konnte man ab und zu mal in der Zeitung lesen, dass nach einer Trennung plötzlich seltsame japanische Laute aus dem Telefonhörer kamen. Es stellte sich raus, dass der oder die Ex noch schnell bei der Zeitansage in Japan angerufen hatte, und bis der Inhaber des Telefonanschlusses es merkte, war eine Telefonrechnung von mehreren tausend Mark produziert …

So etwas ist im Prinzip auch heute noch möglich, nur kann man durch das Internet noch viel mehr Schaden verursachen. Da könnte jemand per Paypal einkaufen, Flugtickets und Bahnfahrkarten buchen, irgendwelche sinnlosen teuren Abos (z.B. Vornamenabo für EUR 180,- im Jahr) oder so etwas abschließen.

Wer haftet für den Schaden?
Gehen wir von einem Einbruch aus, bei dem z.B. der Laptop gestohlen wird. Außerdem ist der Dieb auch clever genug, z.B. die Kreditkarte zu finden, oder die PINs/TANs fürs Onlinebanking … und anstatt bei der Zeitansage in Tokio ruft er bei seiner Lieblings-0190-Nummer an.

Er kennt zwar die Passworte nicht, aber kein Problem. Er wählt einfach „Passwort vergessen“, und schon kommt es per Mail ins Postfach bei Outlook. Dem Ferrari bei eBay steht nichts mehr im Weg.

Der Bewohner kommt z.B. nach drei Tagen zurück und bemerkt den Schaden.

Wer zahlt sowas? Die Hausratversicherung? Oder kommt man aus den sinnlosen Abos raus, wenn man den Einbruch nachweisen kann? Oder wie ist da überhaupt die Rechtslage?

Schöne Grüße

Petra

Du liegst in der Beweißpflicht das Du es nicht warst,zum anderen hast Du die 14 tägige Rücktritsrecht.

Du liegst in der Beweißpflicht das Du es nicht warst,zum
anderen hast Du die 14 tägige Rücktritsrecht.

Und ich dachte immer, derjenige, der die Forderung hat, sei beweispflichtig…?!

Du liegst in der Beweißpflicht das Du es nicht warst,zum
anderen hast Du die 14 tägige Rücktritsrecht.

Und ich dachte immer, derjenige, der die Forderung hat, sei
beweispflichtig…?!

Ganz abgesehen davon - wie beiweist man, dass man etwas NICHT war? Das halte ich für unmöglich. Man kann den Laptop ja auch mitnehmen, wenn man auf Reisen ist, und irgendwo anders etwas auf eBay kaufen.

Es gibt da aber einen Unterschied: Selber kauft man sich ein Buch und eine CD, während der Dieb es witzig findet, einen Ferrari zu ersteigern.

Außerdem kann man ja nicht immer beweisen, dass man überhaupt verreist war. Ok, wenn man eine Bahnfahrkarte oder ein Flugticket hat, geht es noch, aber was ist, wenn man mit dem Auto weg war? „Das kann ja jeder sagen …“

Schöne Grüße

Petra

Es gibt da aber einen Unterschied: Selber kauft man
sich ein Buch und eine CD, während der Dieb es witzig
findet, einen Ferrari zu ersteigern.

Das könnte er doch nur, wenn er über die erforderlichen Zugangsdaten verfügt. Und für die ist man nun mal selbst verantwortlich.

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