Hallo Wissende,
früher konnte man ab und zu mal in der Zeitung lesen, dass nach einer Trennung plötzlich seltsame japanische Laute aus dem Telefonhörer kamen. Es stellte sich raus, dass der oder die Ex noch schnell bei der Zeitansage in Japan angerufen hatte, und bis der Inhaber des Telefonanschlusses es merkte, war eine Telefonrechnung von mehreren tausend Mark produziert …
So etwas ist im Prinzip auch heute noch möglich, nur kann man durch das Internet noch viel mehr Schaden verursachen. Da könnte jemand per Paypal einkaufen, Flugtickets und Bahnfahrkarten buchen, irgendwelche sinnlosen teuren Abos (z.B. Vornamenabo für EUR 180,- im Jahr) oder so etwas abschließen.
Wer haftet für den Schaden?
Gehen wir von einem Einbruch aus, bei dem z.B. der Laptop gestohlen wird. Außerdem ist der Dieb auch clever genug, z.B. die Kreditkarte zu finden, oder die PINs/TANs fürs Onlinebanking … und anstatt bei der Zeitansage in Tokio ruft er bei seiner Lieblings-0190-Nummer an.
Er kennt zwar die Passworte nicht, aber kein Problem. Er wählt einfach „Passwort vergessen“, und schon kommt es per Mail ins Postfach bei Outlook. Dem Ferrari bei eBay steht nichts mehr im Weg.
Der Bewohner kommt z.B. nach drei Tagen zurück und bemerkt den Schaden.
Wer zahlt sowas? Die Hausratversicherung? Oder kommt man aus den sinnlosen Abos raus, wenn man den Einbruch nachweisen kann? Oder wie ist da überhaupt die Rechtslage?
Schöne Grüße
Petra