Guten Tag,
folgende fiktive Sache steht zur Diskussion.
Jemand hat eine unberechtigte Forderung, die noch nicht gerichtlich geklärt wurde.
Der vermeintliche Gläubiger droht mit Moskau Inkasso, falls nicht gezahlt wird.
Was von dieser Organisation zu halten ist habe ich hier gefunden:
http://www.anwaltzentrale.de/rechtsanwalt_fachartike…
Folgenden Satz habe ich herauskopiert:
Nicht toleriert von der Rechtsordnung wird allerdings der Gesetzesbruch durch den Gläubiger.
Nun meine Frage:
Wie ist die Drohung mit der Moskau Inkasso rechtlich zu bewerten?
Hat der Gläubiger bereits mit dieser Ankündigung geltendes Recht verletzt?
Für Informationen darüber wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Roger