Hallo zusammen, ich habe eine Frage bzgl. eines notebooks. Das Notebook war bei einem Freund zuhause und der hat es laut seinen Angaben versehentlich vom Tisch gestoßen. Nun geht das Teil nicht mehr an.- Also wenn man es anschaltet dann leuchten die Lämpchen alle auf aber der Bildschirm bleibt schwarz. Dann hört es sich so an, als würde sich das CD-ROM laufwerk drehen… sonst passoert nichts mehr. Ein Kollege hat mir gesagt, dass das Motherboard defekt ist. Kann durch einen fall von einem Tisch das Motherboard wirklich kaputt gehen? Es ist doch von dem Gehäuse geschützt. Möchte nur herausfinden, ob das der Wahrheit entspricht was der Freund mir erzählt hat. Wenn ja, kommt seine Haftpflicht dafür auf? Habe das Gerät vor 1 Jahr für 900 € gekauft. Danke für eure antworten. P.S. Ich habe auch schon eine andere Festplatte angeschlossen, dachte vielleicht, dass es daran liegt, aber auch erfolglos.
Hi =)
Also nach deinen Angaben könnte auch einfach der Bildschirm deines Notebooks kaputt sein. Schließe dein Notebook doch einfach an einen Monitor an und wenn der Fehler dann immer noch besteht, kannst du mal auf einen internen Hardwaredefekt schließen.
Vg
Tom
hi sorry hatte das vergessen zu erwähnen. Das habe ich auch schon versucht. habe das notebook an meinen lcd tv angeschlossen aber immernoch das selbe. Bildschirm bleibt schwarz. Was meinst du mit internen hardware defekt? ALso ist ein kaputtes motherboard nicht auszuschließen? danke für die schnelle antwort
Moien
Kann durch einen fall
von einem Tisch das Motherboard wirklich kaputt gehen?
Ja.
Wahrscheinlicher ist eine defekte Festplatte, danach kommt Display, Board und interne Steckerverbindungen.
Wenn ja, kommt seine Haftpflicht dafür auf?
Meistens ja.
Kuck dir vorher die Tastatur genau an. Wenn da Flüssigkeit dran war darf man keinen Sturz als Ursache angeben. Das Resultat wäre ähnlich.
cu
Hi
Wenn ja, kommt seine Haftpflicht dafür auf?
Meistens ja.
das Problem ist: wenn du ihm das Laptop überlassen hast dann eher nicht. Mit der Überlassung gehst du das Risiko ein dass etwas passiert. War das Laptop bei dir auf deinem Tisch, der Panda kommt zu dir, und schmeisst mit dem Arsch das Laptop von deinem Tisch, dann könnt’s was werden.
C
Unsinn
Hallo,
das Problem ist: wenn du ihm das Laptop überlassen hast dann
eher nicht. Mit der Überlassung gehst du das Risiko ein dass
etwas passiert.
was ist denn das für ein Unsinn?
Wenn ich jemandem etwas leihweise überlasse, darf er es in Schutt und Asche legen und muss mir den Schaden nicht ersetzen? In meinem BGB steht aber etwas anderes dazu: http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html
Richtig ist, dass im Regelfall die Haftpflichtversicherung bei Schäden an geliehenen Sachen nicht eintritt. Dann muss der Verursacher das eben aus eigener Tasche zahlen.
Gruß
S.J.
Hab ich das behauptet?
Ich meinte ausschliesslich Versicherungsregulierung. Ich fand das nicht so missverständlich.
Der Verursacher ist sicher mir gegenüber in der Pflicht, aber SEINE Haftpflichtversicherung (welche das war weiss ich nicht mehr, in dem fall war es eine Kamera) hat MIR bereits den Ersatz verweigert, mit genau der Begründung, das ich wissen müsse was ich tu und bei LEIHgaben selber für Schutz sorgen müsse, nötigenfalls versicherungsschutz. Ich hätte den Schadensfall verhindern können in dem ich nicht verleihe. Mein Vertreter (VHF) hat mir das im Kern so bestätigt, ja, das liefe so.
Wäre der Typ bei mir gewesen und hätt die Kamera fallen lassen wäre alles supi gewesen und die hätten gezahlt.
Das war alles was ich sagen wollte… was du mir da unterstellst ist mir schleierhaft…
C
Hallo,
Der Verursacher ist sicher mir gegenüber in der Pflicht, aber
SEINE Haftpflichtversicherung (welche das war weiss ich nicht
die Haftpflichtversicherung ist aber nicht der Anspruchsgegner. Zudem wird diese natürlich alles tun, nicht zahlen zu müssen.
mehr, in dem fall war es eine Kamera) hat MIR bereits den
Ersatz verweigert, mit genau der Begründung, das ich wissen
müsse was ich tu und bei LEIHgaben selber für Schutz sorgen
müsse, nötigenfalls versicherungsschutz. Ich hätte den
Netter Vorwand. Ist aber natürlich falsch.
Schadensfall verhindern können in dem ich nicht verleihe. Mein
Vertreter (VHF) hat mir das im Kern so bestätigt, ja, das
liefe so.
Nicht alles, was bei Versicherungen so „läuft“ entspricht der Rechtslage.
Das war alles was ich sagen wollte… was du mir da
unterstellst ist mir schleierhaft…
Ich unterstelle nichts. Was Du schreibst, entspricht aber nicht der Rechtslage. Vielleicht hast Du Dich von der Versicherung abspeisen lassen. Das ändert aber nichts an der Rechtslage.
Gruß
S.J.
Hello again,
sorry für die etwas verspätete Antwort.
Also dann kann es durchaus sein, dass dein Mainboard einen Schaden erlitten hat bei dem Sturz. Die Versicherungsfrage wird ja weiter oben grad auseinander genommen - dazu könnte ich dir auch nicht so viel machen. Aber rein vom Schaden her musst du dich an den Hersteller bzw. den Laden wenden, bei dem du dir das Notebook zugelegt hast =)
Viel Glück dabei ^^
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]