Motor läuft = Trunkenheitsfahrt?

Hallo zusammen!

Ich habe mir mal folgenden fiktiven Fall ausgedacht und wüsste gerne von Euch welche Konsequenzen das haben könnte:

Jemand besucht einen Freund in einer fremden Stadt. Es ist geplant, dass beide einen draufmachen, und anschließend in der Wohnung des Freundes übernachtet wird. Nun ist es so, dass sich die alkoholisierten Freunde während der Zechtour so stark zoffen, dass dem Besucher verweigert wird, in der Wohnung zu übernachten. Da der Besucher das ganze Geld während der Zechtour verprasst hat, weder Bankkarte noch Mobiltelefon besitzt und nicht alkoholisiert mit dem Auto nach Hause fahren möchte, plant er in seinem Auto zu übernachten und nach Ausnüchterung wieder nach Hause zu fahren. Zu Fuß nach Hause wäre es viel zu weit.

Dies allein dürfte ja jedermann gestattet sein. Jetzt kommt jedoch hinzu, dass es Winter ist und draussen Minusgrade herrschen. Um nicht zu erfrieren lässt der Besucher den Motor seines Wagens im Leerlauf laufen, stellt die Heizung an, kriecht in den Schlafsack und schläft ein.

Gesetzt des Falles einer Polizeistreife fällt dieses Fahrzeug auf. Würde die Tatsache dass der Mann alkoholisiert bei laufendem Motor im Wagen sitzt (liegt) zu einer Anzeige wegen Trunkenheit am Steuer führen oder würden die Beamten aufgrund der offensichtlichen Situation (Person liegt in seinem Schlafsack, wohlmöglich noch auf der Rückbank) von ein Anzeige absehen?

Es grüßt gespannt,
Amorph…

Hallo,

wenn die Beamten den betrunkenen jungen Mann in seinem Auto feststellen werden sie sicherlich keine Anzeige machen, weil:

  1. Zum Führen i.S. v. § 316 StGB auch die Standortveränderung des Fahrzeugs gehört, d.h. es sich bewegen muss;

  2. auch der Versuch nicht strafbewehrt ist (zumal er, der Schilderung zufolge, auch nicht versucht, das Fahrzeug zu bewegen).

Kurz gesagt: Es passiert nichts; evtl. eine Mahnung der Beamten, das Fahrzeug wirklich nicht zu führen.

Gruss

Iru

Hi,

das führen eines Kfz mit mehr als 0,49%o ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Das ist unabhängig von dem Motor. Zum führen muss das Fahrzeug in Bewegung sein, und der Fahrer muss Einfluß auf die wesentlichen Bedienelemente des Fahrzeugs haben. Jemand der seinen Rausch im Fahrzeug ausschläft, zumal im Schlafsack hat diesen Einfluß nicht, und das Fahrzeug dürfte hoffentlich auch nicht in Bewegung sein.

Von daher, eine Gute Nacht.

Q-Gruß

lol

und der Fahrer muss Einfluß auf die
wesentlichen Bedienelemente des Fahrzeugs haben.

Ergo kann man richtig Vollbetrunken fahren, da man dann keinen wesentlichen Einfluss auf Irgendetwas mehr nehmen kann ;o))

*duckundwech*

Ergo kann man richtig Vollbetrunken fahren, da man dann keinen
wesentlichen Einfluss auf Irgendetwas mehr nehmen kann ;o))

Das hast du vollkommen richtig erkannt. Wenn du dich so zuschüttest, dass du nichts mehr merkst und trotzdem eine Straftat begehst, bist du zwar entschuldigt, aber wirst wegen Vollrausch bestraft (aber bitte zur „actio libera in causa“ abgrenzen). Also nix mit „richtig volltrunken fahren“. Man kriegt einen so oder so am A****.:wink:

Gruss

Iru

Hallo,

es wird zu einer Anzeige kommen, wegen
"unnoetigem Laufenlassen von Motoren ",
ist eine Ordnungswidrigkeit.

Hallo,

es wird zu einer Anzeige kommen, wegen
"unnoetigem Laufenlassen von Motoren ",
ist eine Ordnungswidrigkeit.

Hallo Rüdiger,

ich hatte ja geschrieben, dass Minusgrade herrschen. Es kann also nicht von „unnötig“ die Rede sein, wenn der fiktive Trunkenbold sich vor dem möglichen Gefriertod schützen will, oder? Was wäre die Alternative? (Kein Geld, kein Handy, keine Kontakte in der Stadt). Mir fällt hier nur noch der Anruf über einen öffentlichen Fernsprecher bei Polizei oder Feuerwehr ein…was dann bei den gegebenen Umständen wahrscheinlich auch mit Kosten verbunden wäre…

Grüße
Amorph…