Motorboot Bodensee - dürfen mehrere fahren?

Wenn eine Person eine Motorbootsführerschein hat und mit Kumpels ein Boot mietet, darf dann auch jemand anderes mal ans Steuer? Wenn nicht - was ist die mögliche Strafe, wenn ein andere das Steuer übernimmt? Wird auf See überhaupt kontrolliert?

MfG

Michael

Der Führerscheininhaber riskiert bei einer Kontrolle eine Strafe und wenn er weiter auffällig wird kann er den Bootsführerschein, bei Alkoholvergehen sogar parallel dazu den KfZ Führerschein verlieren. Auf dem Bodensee sind auch Zivile Wasserschutzpolizisten unterwegs, also nicht mit Polizeikreuzer.

Der Bootsführerscheinbesitzer müsste das eigentlich wissen, denn er hat den Führerschein sicher auch mit einer Prüfung abgelegt.

Hallo Michael,

unter diesem Link www.dmyv.de kannst Du alles über den Bodensee bzw. die BodenseeSchO nachlesen.
Beim Schiff heißt das nicht Steuer, sondern Ruder. Ein „Kumpel“ darf auch als Ruderführer fungieren, aber die alleinige Verantwortung und Aufsicht hat der Käpitän, der Schiffsführer.
Kontrollen können überall durchgeführt werden. Zu den Strafen kann ich dir nichts mitteilen.
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen und wünsche Dir noch eine schöne Woche und viel Spaß auf dem Wasser.

LG Wilgis

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Hallo Michael

ans steuer darf klarweise nur der mit dem schein - es wird schon kontrolliert - wie hoch die strafe ist - kann ich leider nicht sagen - wünsche eine schöne zeit
lg
ch-passi

Hallo Michael, generell kommt es erstmal darauf an was für einen M-Boot Schein du besitzt. Ich habe z.B. den Motorboot Binnenschein für Deutschland und der auch in anderen Ländern Europas gültig ist bis zur 1Meilen Zone auf dem Meer. Auf dem Bodensee gibt es ein anderes Schifffahrtsrecht wie das, das wir in Deutschland besitzen. Der Grund ist der, das der Bodensee von Schifffahrt aus drei verschiedenen Staaten (Österreich Schweiz u Deutschland)genutzt wird und somit für den Bodensee spezielle Vorschriften bestehen die sich von der deutschen Schifffahrtsordnung sowie Binnenschifffahrtsstrassenordnung differenzieren!!! Somit dürftest du mit einem normalen für deutschland gültigen M-Boot Schein nicht auf dem Bodensee fahren.Könnte aber vielleicht trotzdem sein das der Verleiher nicht so genau hinsieht…? Müsstest du mal ausprobieren. Wenn du einen anderen fahren lässt, der keinen Bootsschein besitzt, trägtst du die volle Verantwortung falls was passiert!! Denn auf dem Bodensee wird sehrwohl kontrolliert. Dort sind die Wasserschutzpolizeien der drei angrenzenden Staaten präsent. Ist nicht zu unterschätzen. Ich hoffe ich habe dir helfen können. Noch ein kleiner Tipp: Im Internet gibt es verschiedene Anbieter von Bootsurlauben in Deutschland und anderen Ländern wo man führerscheinfrei Boote fahren darf, mit grossen auswahlen von Revieren (z.B. Mecklenburger Seenplatte oder Frankreich…) Bin ich selber schon gefahren :wink: Lg Tom

Ja, allerdings muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein. Er muss nach den
Anweisungen des Bootsführers fahren und darf auch nicht betrunken sein. Zudem
darf er keine körperlichen oder geistigen Mängel haben, die den Erwerb eines
Bootsführerscheins ausschließen würden. Mehr dazu auf www.bootsfuehrerschein.de

Hi Michael,

der Bootsführer muß im Besitz eines gültigen Bootsführerscheins „Binnen“ , über 16 Jahre alt und im Besitz seiner geistigen Kräfte sein.
Dann kann unter Aufsicht des Bootsführers auch ein Crew-Mitglied das Boot führen.
Kontrollen auf dem Bodensee sind häufig (Alkohol, Geschwindigkeit, Uferabstand usw.)
Hinweis: Der Bootsführer haftzet u.U. für Schäden bei Aufsichtspflichtverletzung.

Hallo,

soweit ich das als Landurlauber gesehen habe, war die Polizei auf dem Bodensee auf jeden Fall präsent, in wie weit Kontrollen stattfinden, mag ich nicht zu beurteilen. Unser Boot hatten wir nicht mitgenommen, weil man eine Zulassung für das Boot benötigt und ein „Urlaubs-Bodensee-Schifferpatent“ beantragen muss. Zu Deiner anderen Frage bezüglich Deiner Kumpels kann ich auch nichts antworten, ich habe gerade gesehen, das es die Bodenseeschifffahrtsverordnung „BSO“ gibt, habe das aber nicht ganz gelesen, evtl. findest Du dort Antwort. Außerdem kannst Du einfach bei den zuständigen Behörden nachfragen.

"Zum Führen der Motorboote ist das Bodenseeschifferpatent erforderlich. Inhaber von einem Sportbootführerschein oderA-Schein-Motor können bei den Landratsämtern ein auf 4 Wochen befristetes Urlaubs-Bodensee-Schifferpatent beantragen. Hier die

Adressen und Telefonnummern:

Landratsamt
Friedrichshafen
Abtlg. Schifffahrtsamt
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541/204-5412

Landratsamt
Lindau(B)
Abtlg. Schifffahrtsamt
88131 Lindau
Tel.: 08382/270-238

Landratsamt
Konstanz
Abtlg. Schifffahrtsamt
78467 Konstanz
Tel.: 07531/800-1980

Die obigen Informationen stammen von hier:
http://www.bootscharter-weber.de/Informationen/Infor…:

Ich hoffe, ich konnte wenigstens etwas helfen.

Gruß vom Rhein
tobi

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Hallo Michael,

das ist gar kein Problem. Hauptsache einer hat einen gültigen Bootsführerschein. Wir sind in Kroatien schon mal kontrolliert worden.

MfG

Daniela

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Hallo Michael,
es dürfen auch andere Personen fahren. Ohne Strafe. Strafbar ist alkoholisiert fahren, auch wenn du mit Schein nur nicht fährst, sondern jemand anderes, darfst du keinen Alkohol trinken. Bei Geschwindigkeitsübertretung bist auch dran.
Strafe: Führerscheinentzug, dabei geht der PKW Führerschein auch mit. Also Vorsicht! Viele Strafen sind wie im Staßenverkehr. Und die Polizei kontrolliert die Gewässer schon. Es wird oft von Brücken beblitzt( haben wir an der Weser schon erlebt).
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
MfG
Manuela

Wenn eine Person eine Motorbootsführerschein hat und mit
Kumpels ein Boot mietet, darf dann auch jemand anderes mal ans Ruder

Hallo Michael,
der Führerscheininhaber braucht nicht selbst am Ruder zu sein. Er kann auch eine geeignete Person (mind. 16 Jahre) fahren lassen. Er bleibt jedoch voll verantwortlich. Sind mehrere Führerscheininhaber an Bord, so muss vorher festgelegt werden, wer der verantwortliche Schiffsführer ist.
Gruß
Lottemann