Motorhaube Text eingeritzt....was hilft mir?

Hallo liebe Experten,

kam heute aus Haus. Auf mein Motorhaube ist eingeritzt:

Franzi „dann ein gemalenes Herz“ in Benni.

Zu den weiteren Fakten: Mein Sohn heißt Franz(i) – ist gerade 8 Jahre alt (2. Klasse). Gestern war er mit Leila seiner Freundin von Klein auf – Mädchen von nebenan (1. Klasse – aber in allen sehr fit – auch im Schreiben) und einem Jungen dem Benni (1. Klasse )- den er gar nicht mag, draußen – auch bei uns im Garten.

Tja, Franzi hat nix gesehen… wer es war. Morgen möchte ich die Leila ansprechen…vorsichtig – ob sie sich über den Franz geärgert hat weil er mit dem Benni und Benni´s Meerschwein gespielt hat… ob sie sauer war – und sagen dass sie aber schön auf mein Auto gemalen und geschrieben hat… ich möchte die Oma dazu zu bewegen – dass sie mitkommt – ohne dass das Kind Verdacht schöpft – und auch den Benni befragen – ob er was gesehen hat…

Auch der Mazze war kurz da, geht in die 5. Klasse und mag mich eigentlich recht gerne. Hab auch mit ihm als Kind öfter gespielt, weil er oft alleine draußen war. Habe ihn heute angesprochen, er hat auch nix gesehen, denke aber auch er hat so viel Grips – ned einfach mutwillig mein Auto zu zerkratzen.

Die Leila hatte gestern einen Nagel von meinem Sohn – aus der Garage zum Schiffbauen.

Wer hat einen guten Rat für mich – bin für alle Tips sehr dankbar!!! Mein Auto hat noch ne Vollkasto – haftet die – war heute niemand mehr zum Erreichen. Mein Auto stand in unser Hofeinfahrt – Privatgrund.

Eine ganz zerknirschte Claudia

Hallo Claudia,

mein Rat: reguliere den Schaden über Deine Vollkasko.
Selbst wenn Du ein „Geständnis“ der Kleinen bekommst, wirst Du u.U. Schwierigkeiten haben Schadensersatz durchzusetzen (zumindest, wenn die Eltern der Kleinen stur und/oder uneinsichtig sind). Denn die Eltern haften nur, wenn sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und bei einer Erstklässlerin ist naturgemäß nicht viel zu holen. Wenn sie überhaupt Schadensersatz leisten muß, denn auch das ist nicht unbedingt sicher.
Vieleicht hilft ja aber auch ein Gespräch mit den Eltern…

Gruß Stefan

Das Geständnis haben wir… heute sehen wir weiter. Meine VK hat eine SB von 1000 DM :frowning:( - Dankeschöön

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ist ja wirklich ‚herzig‘:frowning: Deine Frage wäre günstiger im Brett Versicherungen oder Recht plaziert gewesen, aber ich denke, wir helfen Dir auch. :wink:

Auch der Mazze war kurz da, geht in die 5. Klasse und mag mich
eigentlich recht gerne. Hab auch mit ihm als Kind öfter
gespielt, weil er oft alleine draußen war. Habe ihn heute
angesprochen, er hat auch nix gesehen, denke aber auch er hat
so viel Grips – ned einfach mutwillig mein Auto zu zerkratzen.

Tja, besser wär’s aber gewesen, der war es, denn dann hätte u.U. die Haftpflichtversicherung seiner Eltern gezahlt!

Wer hat einen guten Rat für mich – bin für alle Tips sehr
dankbar!!! Mein Auto hat noch ne Vollkasto – haftet die –
war heute niemand mehr zum Erreichen. Mein Auto stand in unser
Hofeinfahrt – Privatgrund.

Also, eine Vollkasko decktt einen solchen Schaden, egal wer es war, allerdings zahlst Du den SB und da hier auch kein Teilkaskoschaden sondern Vandalsimus=Vollkasko vorliegt, wird man Deine SFR im Folgejahr hochstufen.

Wichtig ist, nun das Kind ausfindig zu machen, daß das Auto zerkratzt hat, Aufsichtspflichtverletzung der Eltern liegt wohl nicht vor, denn 6-7 jährige muß man nicht ständig beobachten, trotzdem…und nur das ist wichtig…hat das Kind ja einen Schaden verursacht. Merke: Eine Haftpflichtversicherung kommt dann für einen Schaden auf, wenn aus juristischer Sicht der Versicherungsnehmer einen Schaden verursacht hat, für den man ihn haftpflichtig=schadenersatzpflichtig machen kann (eine strafrechtliche Schuld leitet sich daruas nicht ab).
Ist der Verursacher erst sechs Jahre oder jünger, haftet überhaupt niemand, weil ein solches Kind nicht als deliktfähig gilt und somit kein Schadenersatzanspruch aus seinen Handlungen ableitbar ist. Der vermeintliche Trick, zu behaupten, das vierjährige Nachbarskind wäre beim Fahrradfahrenlernen aus Versehen gegen das nagelneue Auto gekippt und hätte die häßlcihe Schramme verursacht, die eigentlich irgendwie anders drangekommen ist, geht somit voll daneben, es ist der klassische Fall, wo die Versicherung NICHT leistet.
Ist das Kind älter als sechs, kommt es immer auf den genauen Hergang und die Reife des Kindes an. Man sagt, wenn das Kind in der Lage war, zu überschauen, was es tut, dann kann man Haftpflichtansprüche anmelden. Ich denke siebenjährige können schon wissen, daß es nicht o.k. ist anderer Leute Autos zu bekrakeln.
Ist also der Verursacher älter als sechs, dann reiche den Schaden doch erst mal bei der Haftpflichtvericherung von dessen Eltern ein. Die Versicherung muß Dir eine Ablehnung ja begründen. Hast Du dann weitere Probleme frage einfach noch mal im Versicherungsbrett nach.
Bei Deiner Kasko melde den Schaden vielleicht erst mal vorsorglich, dann kannst Du ggf. dort regulieren lassen.

Gruß Heike

Hallo Claudia,
das Kind wird doch wohl haftpflichtversichert sein, oder?
Schöne Grüße
Sabine

Ganz lieben Dank für die Tolle ausführliche Antwort. Das Mädchen hat es gestanden. Die Mutter will es eventuell nicht ihrer Haftpflichtversicherung melden - sie war vorhin gerade da. Die Mutter wäre gewillt gewesen, doch ihr neuer Freund hat sich sehr eingemischt. Wie kann ich sie dazu bewegen…? Wäre ganz toll wenn Du mir nochmal so lieb weiterhelfen könntest. Naja und wegen dem Brett war ich noch nicht so schlüssig - weil ich ja erst dachte, dass ich gar nicht raufinde wer es war…

Lieben Dank und schönes Wochenende - Claudia

Das
Mädchen hat es gestanden. Die Mutter will es eventuell nicht
ihrer Haftpflichtversicherung melden - sie war vorhin gerade
da. Die Mutter wäre gewillt gewesen, doch ihr neuer Freund hat
sich sehr eingemischt. Wie kann ich sie dazu bewegen…?

Ich an Deiner Stelle würde der Mutter noch mal klar machen, daß Dir ein finanzieller Schaden entstanden ist, für den Du sie in jedem Fall haftbar machen wirst, wenn sie das nicht über ihre Versicherung abwickeln möchte, dann muß sie das eben selber bezahlen. Damit tut sie sich aber nur selber schaden, weil die Versicherung ja genau prüft, ob überhaupt geleistet werden muß, das nennt man auch passiven Rechtsschutz. Insofern hat die Dame kaum was zu befürchten, entweder der Versicherer zahlt oder keiner. Sie wird ja dem Kind nicht den Auftrag zum Autokratzen gegeben haben, dann sähe es natürlich anders aus .

Man kann seine Ansprüche ja auch zivilrechtlich durchsetzen, schriftlich den Fall darlegen und die Familie zur Zahlung aufforderung, Fristen setzen u.s.w…aber da empfehle ich Dir nun wirklich das Rechtsbrett, ich bin auf dem Gebiet nicht kompetent.

Oder Du rufst mal in der Schadenabteilung Deiner eigenen Versicherung an, die müßten ja daran interessiert sein, den Schaden nicht auf den Tisch zu bekommen, vielleicht haben die gute Tips.

Gruß Heike

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Wouw das war superpromt. Ganz lieben Dank!!! Claudia