Motorola V3 und Vodafone

Guten Morgen!
Eine Freundin ist sehr stark am Motorola V3 und Vodafone interessiert.
Wer weiß was zu dem Teil?
Und wer kann was zu einem evtl. Branding sagen?
Kann ein evtl. Branding schon im voraus erkannt werden?
Es handelt sich um eine Vertragsverlängerung!

Gruß von
Michael

Hallo Michael,

Eine Freundin ist sehr stark am Motorola V3 und Vodafone
interessiert.
Wer weiß was zu dem Teil?
Und wer kann was zu einem evtl. Branding sagen?

Leider kann ich zu dem Gerät selber keine Aussage treffen, aber wenn Deine Freundin sich bei Vodafone ein Handy holt, wird es wohl auch ein Branding von Vodafone haben.

Kann ein evtl. Branding schon im voraus erkannt werden?

Im besten Fall steht der Provider-Name auf dem Handy vorne drauf (T-Mobile und Vodafone machen das gerne)

Es handelt sich um eine Vertragsverlängerung!

Was hat das jetzt damit zu tun? Ist Deine Freundin bereits bei Vodafone? Dann besteht ja kein Problem mit dem Branding und einer Vertragsverlängerung. Ist sie nicht bei Vodafone gibt es keine Vertragsverlängerung, sondern höchstens eine Rufnummernübernahme.

Gruß,
SylviaM

Hallo Michael,

Eine Freundin ist sehr stark am Motorola V3 und Vodafone
interessiert.
Wer weiß was zu dem Teil?
Und wer kann was zu einem evtl. Branding sagen?

Leider kann ich zu dem Gerät selber keine Aussage treffen,
aber wenn Deine Freundin sich bei Vodafone ein Handy holt,
wird es wohl auch ein Branding von Vodafone haben.

Kann ein evtl. Branding schon im voraus erkannt werden?

Im besten Fall steht der Provider-Name auf dem Handy vorne
drauf (T-Mobile und Vodafone machen das gerne)

Es handelt sich um eine Vertragsverlängerung!

Was hat das jetzt damit zu tun? Ist Deine Freundin bereits bei
Vodafone? Dann besteht ja kein Problem mit dem Branding und
einer Vertragsverlängerung. Ist sie nicht bei Vodafone gibt es
keine Vertragsverlängerung, sondern höchstens eine
Rufnummernübernahme.

Hallo Sylvia,
Das hat sehr viel damit zu tun, da bei einer Vertragsverlängerung das Handy gegebenenfalls von Vodafone direkt geliefert wird.
Unter Branding verstehe ich eigentlich, daß Unbrauchbarmachen bestimmter Funktionen des Original- Handys, wie z.B. Übertragung via Datenkabel vom Handy zum PC.

Gruß,
SylviaM

Gruß zurück Michael

…aaaaalso:

nach nem neuesten höchstrichterlichem Beschluss ist ein Branding unerlaubt.
Sollte es trotzdem vorkommen, hast du ein Recht auf Schadenersatz.

Dieser Entschluss ist ganz neu!

Gruß
Christian

Moooment
Hallo Christian,

2 Sachen die an deinem Posting völlig falsch sind:

  1. wird meiner Kenntnis nach nicht Branding generell untersagt, sondern das Gericht hat festgestellt, dass ein Softwareeingriff der Funktionen beeinträchtigt als Sachmangel anzusehen sind. In sofern hat der Käufer die Rechte aus der Sachmängelhaftung. Sprich in dem Fall Rückgabe - wesehalb er aber noch nicht über ein ungebrandetes Handy verfügt.

  2. ist das Urteil nicht „höchstrichterlich“. Das Urteil stammt von einem Amtsgericht und nicht vom Bundesgerichtshof.

Es handelt sich bei dem Urteil um eine klassische Einzelfallentscheidung, die schon morgen nicht mehr gültig sein könnte. (Was ich nicht hoffe.)

Gruß Ivo

Hallo,

  1. wird meiner Kenntnis nach nicht Branding generell
    untersagt, sondern das Gericht hat festgestellt, dass ein
    Softwareeingriff der Funktionen beeinträchtigt als Sachmangel
    anzusehen sind.

Aber auch nur dann wenn der Anbieter nicht darauf hinweist daß die Software im Vergleich mit der originalen Hersteller-Software verändert wurde. Indem z. B. Vodaföhn damit wirbt daß die Handys „speziell für Vodafone eingerichtet wurden“ oder durch entsprechende andere Hinweise darauf aufmerksam macht zieht die ganze Argumentation nicht mehr.
Da aber jeder Anbieter, der nicht ganz blöd ist, darauf hinweist daß die Handys speziell für das eigene Netz eingerichtet sind, kann der Kunde später auch nicht reklamieren wenn irgendwelche Funktionen nicht funktionieren, die mit der Original-Software des Gerätes problemlos benutzt werden könnten.

Blöderweise müssen die Hersteller keinen nüchternen „Achtung Branding“-Disclaimer a la Zigarettenpackung aufbringen, sondern der Hinweis auf die veränderte Software gilt als erbracht wenn auf das spezielle Angebot seitens der Netzbetreiber hingewiesen wird. Vor Gericht dürfte das als Information, daß man es mit einem gebrandeten Gerät zu tun hat, absolut ausreichen.

Gruß,

MecFleih