Motorplatzer = Haftpflichtschaden?

Hallo, liebe Leute.
Folgendes Mißgeschick passierte mit Freitag:
Ich fuhr einen Golf II zur Probe und hatte ihn auf meinen Namen
mit einem Kurzzeitkennzeichen zwecks Überführung versichert.
Der Noch-Besitzer wies mich auf einen kleines Loch am Kühlwasserschlauch
hin, und bat mich, drauf zu achten, dass immer genug Kühlwasser im Behälter ist. Ich füllte also Freitag nachmittag den Behälter auf, vergaß aber den Deckel wieder drauf zu schrauben, nach einigen Kilometern stellte ich den Wagen ab. Am nächsten Morgen ging nach einer halben Stunde Fahrt der Motor aus, das Kühlwasser war verdampft, der Motor heissgelaufen und geplatzt. Ist das was für die Haftpflicht?

Vielen Dank für Eure Hilfe

mfg
Rog

Hallo Rog,

warum sollte dieser Schaden ein Fall für die Haftpflicht sein?

Was ich noch nicht so ganz verstehe… du fährst ein Fahrzeug zur Probe und das willst du gleichzeitig überführen? Wie geht denn das?

Gruß
Marco

Ich habe den Wagen auf mich kurzzeitversichert, damit der jetzige Besitzer(Arbeitskollege) aus evtl. Unfall keine Nachteil hat, der Grund für die Überführung ist der folgende: Mein Wohnsitz ist 80 km vom Standort des Wagens entfernt.(Ich arbeite ja auch auf der Ecke) Ausserdem wollte ich den Spritverbrauch checken. Ich dachte, meine Privathaftpflicht würde bei solchen Sachen einspringen…

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Hallo, liebe Leute.
Folgendes Mißgeschick passierte mit Freitag:
Ich fuhr einen Golf II zur Probe und hatte ihn auf meinen
Namen
mit einem Kurzzeitkennzeichen zwecks Überführung versichert.

Hallo,
deckte die abgeschlossene Haftpflicht-Versicherung nicht (nur) die Schäden ab, die du mit dem Auto Dritten zufügst ? Und wenn’s sogar eine Vollkasko-Versicherung war, dann dekt die idR nur Unfallschäden ab.
Gruß
Karl

Der Noch-Besitzer wies mich auf einen kleines Loch am
Kühlwasserschlauch
hin, und bat mich, drauf zu achten, dass immer genug
Kühlwasser im Behälter ist. Ich füllte also Freitag nachmittag
den Behälter auf, vergaß aber den Deckel wieder drauf zu
schrauben, nach einigen Kilometern stellte ich den Wagen ab.
Am nächsten Morgen ging nach einer halben Stunde Fahrt der
Motor aus, das Kühlwasser war verdampft, der Motor
heissgelaufen und geplatzt. Ist das was für die Haftpflicht?

Evtl wäre das ein Fall für deine Privathaftpflicht. Schau da mal vorher in die Konditionen, denn idR sind Schäden in Zusammenhang mit der Benutzung von Autos ausgeschlossen.

Vielen Dank für Eure Hilfe

mfg
Rog

Der Noch-Besitzer wies mich auf einen kleines Loch am
Kühlwasserschlauch
hin, und bat mich, drauf zu achten, dass immer genug
Kühlwasser im Behälter ist.

Selbst wenn, dass ist doch wohl schon grobe Fahrlässigkeit, wäre also eh nicht gedeckt.

Gruß Maid

Hallo Rog

das ist ein klassischer Fall von gröbster Fahrlässigkeit und ein fall für deine eigene Brieftasche. Ich würd nie mit einem wissentlich lecken Kühlerschlauch fahren.
Da kann sich dein Kollege ja auf einen neuen Motor freuen…

LG
Mikesch

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Hallo Rog,

selbst wenn wir die grobe Fahrlässigkeit ausser Acht lassen, sind in der Privathaftpflicht i.d.R. Schäden an geliehenen Sachen nicht versichert. Habe ich doch richtig verstanden, dass das Auto nicht dir, sondern deinem kollegen gehörte und er es dir zum Zweck der Probefahrt ausgeliehen hat? Sollte es allerdings bereits dir gehört haben, liegt auch kein Haftpflichtfall vor, da die Versicherung natürlich nicht für Schäden aufkommt die du dir selbst zufügst. Sieht also schlecht für dich aus…

Gruß

HariBoo