Motorrad-Anmeldung für jemand anderen in der Inso

Hallo an alle

Man stelle sich vor, da würde ein in Privatinsolvenz lebender junger Mann an einen anderen Menschen herantreten und ihn bitten, daß dieser das Motorrad des privatinsolventen anmelde. Nur die Anmeldung, nicht die Versicherung. Man gehe zusätzlich davon aus, daß derjenige, der das Motorrad nun anmeldet gaaaanz leise vermutet, daß das Motorrad bei der Vermögensaufstellung nicht angegeben wurde, dies aber nicht weiß und auch gar nicht erfragen will, zumal es ja auch vorab zum Schein an jemand anderen verkauft sein könnte. Anzunehmen ist aber, daß das Motorrad bei dem Privatinsolventen in der Garage steht und auch nur von diesem gefahren wird.

Derjenige, der das Motorrad anmeldet, auch wenn es ihm nicht gehört, ist dabei nicht im Besitz eines Motorrad-FS.

Begeht derjenige, der für den privatinsolventen jungen Mann das Motorrad beim Strassenverkehrsamt anmeldet, eine Straftat, ggf auch in der Beihilfe? Oder tut er dem anderen nur einen Gefallen?

Danke für alle fundierten Antworten im Voraus.

Gruß,
LeoLo

Hallo!

Oder tut er dem anderen nur einen Gefallen?

In jedem Fall hilft er dem insolventen Menschen bei einer ziemlich gefährlichen Eselei. Es soll ja vorkommen, dass nicht alle Vermögenswerte angegeben werden. Aber sich dann damit auf der Straße blicken zu lassen, ist einfach nur dumm. Das Verstecken von Vermögenswerten gehört zu den Klassikern, die zur Versagung der Restschuldbefreiung führen. Ein Freund würde deshalb nicht wie gewünscht den vermeintlichen Gefallen tun, sondern den Schuldner vor der Dummheit bewahren. Lass das Mopped im Schuppen!

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Nur die Anmeldung, nicht die Versicherung.

Anmelden bedeutet in D automatisch auch Versichern müssen. Wenn einer insolvent ist, von was will er die Versicherung bezahlen?

Diese Art von Freundschaftsdienst geht sehr oft in die Hose. Das Forum ist voll von „wie bekomme ich mein Geld wieder“-Threads.

Der Freund ist vermutlich insolvent weil er es nicht auf die Reihe bringt mit seinem Geld umzugehen. Glaubst Du dass das von heute auf morgen besser wird?

Ferner sollte man sich schon kundig machen, ob er das Motorrad in seiner Vermögensaufstellung angegeben hat, sonst macht man sich der Beihilfe zur Unterschlagung schuldig.

Geld und Freundschaft sollte man immer trennen! (Oder das Geld schon mal innerlich abschreiben). Und Verträge und Verpflichtungen für andere eingehen würde ich mir schon dreimal überlegen!

Grüße
Lumpi

Hallo!

Wer es anmeldet ist doch völlig wurscht, fürs Insolvenzverfahren ist relevant, wer Eigentümer des Motorrads ist und damit ob es zur Masse gehört oder nicht.

Wenn man da das Vermögen auf gut Deutsch verschwinden lässt, dann kann das natürlich erhebliche negative Konsequenzen haben, was einem eigentlich der Hausverstand sagt und was auch schon geschrieben wurde.

Aus der Praxis heraus kann ich sagen, dass das tatsächlich oft nicht auffällt, aber manchmal dann doch und dann ist das Geschrei meist groß (und derjenige, der den Mist verbockt hat, fühlt sich dann auch noch als das größte Opfer) - ich z.B., wenn ich einen Gläubiger vertrete zeige ich sowas idR sofort beim Insolvenzgericht und der Staatsanwaltschaft an und ich sag mal, die Wege, wie man zu sowas kommt, sind oft überraschend: nur mal als Beispiel, wer mir da praktisch schon mal einen Hinweis gegeben hat: das war die böse Ex-Frau, der Nachbar, ein Freund, mit dem der Betroffene einen Tag zuvor gestritten hat etc.

Gruß
Tom

Hallo,

und dann zahlt der tatsächliche Nutzer die Versicherung nicht mehr, und man selbst ist als Halter erster Ansprechpartner für einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Und dann auch noch die ganze Halterhaftung. Viel Spaß, wenn dann die Strafzettel wegen Falschparkens eintrudeln und leider vom tatsächlichen Nutzer nicht beglichen werden können. Und dann reicht es nicht für TÜV und notwendige Reparaturen, wird das Ding stillgelegt aber trotzdem gefahren, …

Da müsste man schon schwer masochistisch veranlagt sein.

Gruß vom Wiz