Motorrad auf KFZ-Stellplatz

Darf ein Motorrad (auch ein momentan nicht angemeldetes) auf einem KFZ-Tiefgaragenstellplatz eines Mehrfamilien- Miethauses zusätzlich zum KFZ abgestellt werden, wenn dadurch die Grenzlinien des Stellplatzes in keinster Weise überschritten werden?

Vielen Dank für die Bemühungen zu diesem etwas schwierigen Sachverhalt.

tach
warum nicht? ein bike ist auch ein kfz. und die tatsache dass es nicht angemeldet ist spielt keine rolle. der stellplatz ist privat.

gruß
bruno

Moin!

Und wie schaut es aus wenn der Platz als PKW-Stellplatz vermietet/gemietet ist?

Des Weiteren werden hier zwei Farhzeuge auf einem Platz abgestellt. Ich würde das nicht so pauschal als erlaubt abstempeln.
Der Platz wurde für ein Fahrzeug gemietet und nicht für soviele wie drauf passen.

Das aber nur als kleiner Einwand von mir.

Gruß
Samy

Hallo,
das sehe ich nicht so. Nirgendwo steht, dass der „Parkplatz“ für EIN Fahrzeug vermietet wurde. Ich bin der Ansicht, dass ich dort 10 Motorräder draufstellen kann, wenn der Platz nicht überschritten wird.
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Hey!

Nirgendwo steht, dass der „Parkplatz“
für EIN Fahrzeug vermietet wurde.

Genau das ist aber hier ja die Frage. In meinem Stellplatzmietvertrag steht ganz klar, dass der Platz für ein Fahrzeug ist. Unter anderem wird dort auch die Lagerung von anderen Dingen verboten.

Das Motorrad währe also ein zweites Fahrzeug oder, weil abgemeldet, sogar als untersagte Lagerung untersagt.

Also so pauschal ist Deine Antwort nicht richtig! Zumal Du den Mietvertrag nicht kennst…

Gruß
Samy