Unser Herr X wohnt in einer kleinen Stadt, hat gerade eine schöne Motorradtour hinter sich und will nach Hause. Vor einigen Minuten gab es allerdings einen Unfall auf der Strecke, die Herr X noch vor sich hat. Der Verkehr steht. Bis er endlich zu Hause ankommen würde, würde es wahrscheinlich Stunden dauern. Allerdings hat Herr X Glück, denn er muss genau vor dem einen Ende einer Fußgängerzone wegen dem Stau halten. Am anderen Ende der Fußgängerzone steht sein sein Haus. Darf er den Leerlauf einlegen, den Motor ausschalten und das Motorrad durch die Fußgängerzone schieben? (Frage 1)
Herr X bekommt Appetit auf ein Eis. Er stellt sein Motorrad hin und betritt die Eisdiele. Er kauft sich nichts, wofür dort bleiben müsste, sondern nur eine Kugel in der Waffel. Sein Motorrad kann er die ganze Zeit sehen, außerdem dauert der Eiskauf, sowie das Essen des Eises zusammen nicht länger, als 3 Minuten. Darf er das? (Frage 2)
Die Geschichte ist natürlich frei erfunden, sie dient nur dazu, einen realistischen Hintergrund zu schaffen.
mfg Christoph
Hallo,
ohne jetzt mit Paragraphen zu werfen, schieben ist erlaubt. Aber die drei Minuten zum Eis zapfen, bezahlen und wieder an die Karre reichen nie und nimmer. Wie ich schmerzlich feststellen durfte darf man sich nicht vom Schieben ablenken lassen, weil ein abgestelltes Motorrad eben mal nix in der Fußgängerzone zu suchen hat. Man müßte beweisen, nicht gefahren zu sein, so die Politesse, kann man nicht. Also Schieben, wenns ein Eis sein muß, holen lassen und an der Maschine bleiben.
LG Selorius
Da mMN halten erlaubt ist darfst du dir ein Eis auf die Hand nehmen wenn du das Bike sieht und weniger als 3 Minuten weg bist
Wie siehts mitm Auto aus?
Ich pack mal einen oben drauf:
Wenn Herr X mit dem Auto unterwegs ist, darf er dann sein Auto mit abgeschaltetem Motor durch die Fußgängerzone bis vor die Eisdiele schieben?
Gruß
Paul
Hi,
Fahrrad, Krad, zählen wenn sie geschoben werden als Handfahrzeug, und die sind vom Verbot ausgenommen. Dagegen bleibt ein Auto, solange Du es nicht auf dem Rücken nimmst, immer noch ein Kfz das nicht ausgenommen ist.
Q-Gruß
Hallo
Fahrrad, Krad, zählen wenn sie geschoben werden als
Handfahrzeug, und die sind vom Verbot ausgenommen. Dagegen
bleibt ein Auto, solange Du es nicht auf dem Rücken nimmst,
immer noch ein Kfz das nicht ausgenommen ist.
Quelle bitte für diese sophistische Unterscheidung?
Gruß
smalbop
hi,
prinzipiell darf dort ja mit keinem kfz gefahren werden, solange es nicht durch ein zusatzzeichen erlaubt ist. wenn ein einspuriges fahrzeug( fahrrad) oder ein kfz ( motorrad) geschoben wird ist das auch ok. wer ein auto schieben möchte sollte sich mal fragen, wie realistisch diese idee sein soll.
wenn diese verkehrsfläche nicht befahren werden darf, dann darf dort auch folglich nicht gehalten oder geparkt werden, ähnlich ein euro 0 auto nicht in der umweltzone gestellt werden darf.
hauptmann
hi,
wenn diese verkehrsfläche nicht befahren werden darf, dann
darf dort auch folglich nicht gehalten oder geparkt werden,
ähnlich ein euro 0 auto nicht in der umweltzone gestellt
werden darf.
hauptmann
Ist dies denn inzwischen eindeutig so geregelt? Meines Erachtens war das Thema „Parkverstoß in Umweltzone“ ziemlich uneindeutig…
Grüße!
Quelle bitte für diese sophistische Unterscheidung?
Hi,
warum immer dieses Misstrauen? 
http://www.vdpolizei.de/Portals/0/abbildungen/100740…
kann es nicht direkt kopieren, einfach nach 250/242 suchen.
Q-Gruß
ich weis, dass die kontrollorgane angewiesen sind, den ruhenden verkehr auf die plaketten zu kontollieren.
h.
ich weis, dass die kontrollorgane angewiesen sind, den
ruhenden verkehr auf die plaketten zu kontollieren.
h.
…was aber nicht zwangsläufig bedeutet, daß dies den gesetzlichen Grundlagen entspricht 
Stellt sich weiter die Frage, aus welcher Quelle der Herr Conrads diese Information bezieht…
sicher, wenn dein parkschein anzeigt dass du 16 uhr angekommen bist und bis 17 uhr dort abläuft??? wenn du nun beweisen kannst, dass dich ein abschleppunternehmen 16 uhr dort abgesetzt und 17 uhr wieder abgeholt hat… ist aber lächerlich oder…
also gibts für den fahrer ein knöllchen mit eintrag im vzr . ist aber nicht halterrelevant.
hauptmann
Stellt sich weiter die Frage, aus welcher Quelle der Herr
Conrads diese Information bezieht…
Hi,
es ist eine Ableitung vom Zeichen 250
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/anlage_2_64.html
1.
Das Zeichen gilt nicht für Handfahrzeuge, abweichend von § 28 Abs. 2 auch nicht für Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh.
2.
Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden.
Q-Gruß
hi,
hat zwar nix mit deiner Frage zu tun, aber fiel mir grad wieder so ein:
Wollte mal mein Motorrad nach längerer Überwinterung ~2km den Fussweg entlang zum TÜV schieben - ohne Plakette und abgemeldet
Der erste km ging so, dann iwrd das Schieben immer schwerer, ich fand es eine gute Idee den Motor anzulassen und im ersten Gang daneben herzulaufen. Das wurde mir dann auch zu doof, ich stellte mich seitlich auf die Fussraste, ging auch viel schneller.
TÜV hat nicht geklappt, ohne Plakette wieder 2km Rückweg.
Diesmal war ich mutiger und stellte mich gleich auf die Raste. Als auch das irgendwann schwer wurde, setzte ich mich einfach drauf und fuhr auf dem Radweg langsam dahin. Es kam wie es kommen musste:
Plötzlich direkt neben mir das aufheulende Martinshorn, Blaulicht
$%§()§$"&%$§$!"&
In ca einer 100stel Sekunde zählte ich innerlich auf, was ich da eigentlich gerade tat:
- Motorrad auf Radweg
- kein Helm
- kein Licht
- kein Führerschein
- kein TÜV
- keine Zulassung
kommt hübsch was zusammen!
glücklicherweise verstanden Die Spass und beliessen es bei einer Rede.
da war noch 1km zu schieben…
hui
-
Motorrad auf Radweg
-
kein Helm
-
kein Licht
-
kein Führerschein
-
kein TÜV
-
keine Zulassung
Naja, Licht hattest du ja, das ist das Gute bei Motorrädern ^^.
Ugh.
Man müßte beweisen, nicht gefahren zu sein, so die Politesse
Die vermutlich ihre Ausbildung in Bizarraquay gemacht hat. In diesem komischen Lande muss, auch im Straßenverkehr!, der Angeschuldigte erst mal gar nix beweisen.
Was natürlich klar ist: Wenn ein Motorrad in der Fußgängerzone ist, liegt es nahe, zu vermuten, dass der Fahrer es dorthin gefahren hat (erster Anschein, aber auch nicht mehr).
Im beschrobenen Fall - Politesse behauptet, es sei gefahren worden; Besitzer behauptet das Gegentum - sollte es, bei einer Politesse, die nicht einen Badeschwamm anstelle de Großhirns mit sich herumträgt, völlig genügen, wenn der „Fahrer“ einmal lustig grinsend (mit der unbehandschuhten Hand) an den Auspuffkrümmer fasst. Das macht der nämlich nicht, wenn er kurz vorher gefahren ist.
Aga,
CBB
Hallo,
Im beschrobenen Fall - Politesse behauptet, es sei gefahren
worden; Besitzer behauptet das Gegentum - sollte es, bei einer
Politesse, die nicht einen Badeschwamm anstelle de Großhirns
mit sich herumträgt, völlig genügen, wenn der „Fahrer“ einmal
lustig grinsend (mit der unbehandschuhten Hand) an den
Auspuffkrümmer fasst. Das macht der nämlich nicht, wenn er
kurz vorher gefahren ist.
Das mache ich aber bestimmt nicht, wenn ich (wie beschrieben) von einer Motorradtour komme, das Motorrad 2 Stunden lang lief und erst einen 200 Meter langen Fußmarsch lang aus war. So schnell kühlt das Rohr garantiert nicht ab. Diesen Beweis kann man also nicht unbedingt bringen. Aber wie sieht es nun aus, wenn Aussage gegen Aussage steht? Eigentlich müsste es dann ja keinen Schuldigen geben. Ist das so?
mfg Christoph
Ugh.
Das mache ich aber bestimmt nicht, wenn ich (wie beschrieben)
von einer Motorradtour komme, das Motorrad 2 Stunden lang lief
und erst einen 200 Meter langen Fußmarsch lang aus war. So
schnell kühlt das Rohr garantiert nicht ab.
In dem Falle spricht der Anscheinsbeweis gegen dich, und obwohl Aussage gegen Aussage stünde, würde die Waage sich wohl zu deinen Ungunsten neigen.
Aga,
CBB