ein auf dem Bürgersteig parkendes Motorrad wird des Nachts umgestoßen, und fällt gegen einen PKW.
Der PKW Fahrer findet diese Situation so am nächsten Morgen vor, richtet das Motorrad auf, und schießt mit dem Handy Vorher/Nachher Foto’s.
Das Motorrad weist keine sichtbaren Beschädigungen auf, das Auto hat eine leichte Beule und etliche Kratzer.
Wie kann sich der PKW-Fahrer nun weiter verhalten - die eigene Teilkasko-Versicherung für die Reparatur beanspruchen? Oder die Versicherung des Motorradfahrers?
der Halter des Krad haftet aus der sog. Betriebsgefahr, insofern dürfte es relativ leicht sein, vom zuständigen Versicherer (=> über Zentralruf 0180 / 25 0 26 in 1 min ermittelt) Geld zu holen.