Motorrad führerschein

hallo!

ich habe eigentlich vor demnächst meinen motorrad führerschein zu
machen. als ich neulich mit jemanden darüber geredet habe, wurde mir
gesagt das man durch den „neuen führerschein“ (also seitdem die
theoretische prüfung geändert wurde; kenn mich da nicht so aus, ich
hoffe es ist klar was ich meine) nochmals eine prüfung machen muss,
wenn man sein motorrad dann nach 2 jahren „offen“ fahren will. stimmt
das wirklich?
über eine antwort würde ich mich sehr freuen!

mfg sebastian

Hallo,
Das ist Unfug.
Du erwirbst Den Führerschein mit einer Leistungsbegrenzung auf 34Ps.
Wenn du dann 2 Jahre so gefahren bist bzw. auf dem Landratsamt eine Bescheinigung unterschreibst dass das so war dann darfst du „offen“ fahren.
Bist du älter als 25 Jahre darfst du gleich „offen“ fahren.

Das kann dir aber auch jede Fahrschule oder die Führerscheinstelle beim Landratsamt sagen.

Gruss, René

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
Das ist Unfug.
Du erwirbst Den Führerschein mit einer Leistungsbegrenzung auf
34Ps.

… eigentlich nicht mehr als 25kw und nicht mehr als 0,16kw/kg.

Wenn du dann 2 Jahre so gefahren bist bzw. auf dem Landratsamt
eine Bescheinigung unterschreibst dass das so war dann darfst
du „offen“ fahren.

Korrekt!

Bist du älter als 25 Jahre darfst du gleich „offen“ fahren.

Korrekt!

Das kann dir aber auch jede Fahrschule oder die
Führerscheinstelle beim Landratsamt sagen.

Gruss, René

Der offizielle Text lautet

Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg; dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat.

Hi Ihr !

Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von
zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern
mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem
Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16
kW/kg; dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung
der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat.

Bedeutet das, ich kann meine Fahrerlaubnis auch umschreiben lassen, wenn ich die zwei Jahre kein Motorrad gefahren bin und bei Erteilung älter als 25 Jahre war ?

Gruß Markus

kurz gesagt, wenn du den Lappen bereits zwei Jahre hast, kannst du ihn umschreiben lassen. Ob du in den zwei Jahren gefahren bist, kann kein Mensch nachprüfen. Schliesslich muss man ja kein Motorrad haben, nur weil man den Führerschein dafür hat. (hab ja auch kein eigenen 40Tonner!)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]