Motorrad mit altem Alten Führerschein

Hallo,
irgendwie liest man auf jeder Seite was anderes, vielleicht hat hier ja jemand wirklich Ahnung.
Und zwar habe ich meinen Führerschein am 9.6.1991 gemacht. Ich wollte mir jetzt einen Elektro-Motorrad/Roller kaufen, der 90kmh schnell ist (7-9 Kw). Laut Angaben benötige ich dafür den Führerschein A1 oder B196.
Mal lese ich, das dies bei dem alten Führerschein Klasse 3 mittlerweile enthalten ist, dann lese ich, dass dies nur dann so ist, wenn der Führerschein vor 1980 gemacht wurde usw.

Falls nicht noch die Frage, ob jemand weiß, was ich dafür noch machen muß (also wieviel Theorie und Praxis und vielleicht noch, was sowas „heutzutage“ kostet - Ganz grob natürlich). Oder sollte man gleich A2 machen, falls man am Ende noch Gefallen an sowas findet :smiley:

Vielen Dank

Hallo,

beides ist richtig.

Du brauchst A1 oder B196. Hättest du deinen FS für Klasse 3 vor 1980 gemacht, hättest du A1 automatisch. Das ist aber offensichtlich nicht der Fall.

B196 ist der „einfacherer Weg“ zu so einer Fahrerlaubnis. Die gilt allerdings nur in DE, im Sommerurlaub in Spanien kannst du also dann keine solche Maschine fahren. A1 ist hingegen EU-weit anerkannt.

Gruß,
Steve

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Nur um die Angabe zu bestätigen:

Ich habe meinen Führerschein Klasse 3 rund 2 Jahre vor dir erhalten. Beim Umschreiben habe ich damals sehr genau darauf geachtet, dass alles, was möglich war, auch umgesetzt wurde. A1 ist nicht dabei.

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Servus,

ich hab den Führerschein mit der damaligen Klasse 3 im Jahr 1979 gemacht und darf Dir versichern, dass bereits damals Roller mit „großem Nummernschild“ (= bauartbedingt > 60 km/h, also nicht gedrosselt) nur mit der Klasse 1 (die ich nicht haben wollte - recht hässliche Erlebnisse paar Jahre später auf dem KTW haben das dann bestätigt) gefahren werden durften.

Schöne Grüße

MM

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Nur mal ganz dumm :thinking: gefragt: muss der FS nicht sowieso demnächst in einen neuen getauscht werden? Da würde ich im Vorfeld doch mal bei der Behörde nachfragen - hat mir etwas Geld gespart.

Hallo,

bevor

liest, sollte man vielleicht dort nachschauen, wo man offizielle und belastbare Auskünfte gibt - nämlich beim Gesetzgeber

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/faq-fuehrerschein-umtausch-1842574

Dort gibt es dann auch weiterführende Links zu den Seiten des Verkehrsministeriums, die auch den Übergang der FS-Klassen beschreiben.

&tschüß
Wolfgang

Ich danke allen Beteiligten Antwortern.
Das Thema hat sich jetzt zerschlagen. Ich werde mir dann doch keinen Roller holen. :slight_smile: