Motorrad per Handschlag gekauft

Hallo zusammen,
leider ist man momentan nicht vom Glück verfolgt! Jemand hat von seinem sehr guten Bekannten, eigentlich konnte man schon fast von einem Freund sprechen ein Motorrad (Harley Davidson) gekauft. Derjenige hat ihm dafür eine Geldsumme gegeben und er bekam dafür den Brief des Motorrades (Motorrad war abgemeldet), danach sollte man dieses Motorrad in der Werkstatt abholen.
Als der Käufer mit einem anderen Freund zusammen das Motorrad abholen wollte, gab ihm der Chef der Werkstatt das Motorrad nicht raus und sagte, „er benötige einen Eigentumsnachweis oä“.
Ab diesem Zeitpunkt bekam der Käufer den Verkäufer sehr sehr schlecht an sein Telefon und nach seinen letzten Aussagen, wird das alles schon bald geregelt sein! Seid dem wird dem Käufer das Motorrad vorenthalten und er bekomme es nicht, ein Zeuge für die Übergabe des Fahrzeugbriefes und dessen Sachverhaltes ist vorhanden.
Was sollte man tun? Kann man das Motorrad einklagen? Ist das Unterschlagung?

Vielen Dank und schöne Grüße

Was sollte man tun?

Weiter versuchen, den Verkäufer dazu zu bewegen, sich zu kümmern.

Kann man das Motorrad einklagen?

Grundsätzlich schon, allerdings sollte man sich auch da an den Verkäufer halten. Der Brief hat nämlich mit dem Eigentum nichts zu tun, und hier ist es Auslegungsfrage, ob das Eigentum schon übertragen wurde.

Ist das
Unterschlagung?

Nein.

Levay

Hat man das Motorrad in diesem Fall nicht im Gut glauben erworben, indem der Brief beim Kauf übergeben wurde?

Hat man das Motorrad in diesem Fall nicht im Gut glauben
erworben, indem der Brief beim Kauf übergeben wurde?

Kann sein. Aber wenn der Verkäufer Eigentümer war/ist, kommt es auf die Gutgläubigkeit gar nicht an.

Levay