Motorrad Schweinwerfer Dimmen

Hallo,

ich habe vor bei meinem Motorrad das Aufblendlich zu dimmen damit es immer mitleuchtet und ich besser gesehen werde. Ich habe aber bisher nur Dimmer gefunden die an einen Trafo angeschlossen werden und an einer Batterie nicht funktionieren. Die Birne hat 12V und glaube 55Watt. Es gibt Module fertig zu kaufen aber die kosten 50,- und da wird das abblendlichtkabel angezapft. Der Sache traue ich nicht so richtig. Gibt es da eine billige Alternative? Ich hatte vor ein Kabel vom Sicherungskasten zur Lampe zu ziehen und über nen Schaltrelais zu Klemmen damit man das Aufblendlicht noch hat. Gibts da noch was zu beachten?

MfG Silvio

Hallo,

laß das sein, es ist eine Schnappsidee.
Solche Manipulationen an der Beleuchtung sind unzulässig.
Man sieht dich auch mit Abblendlicht ausreichend.

Abgesehen davon, hast du offensichtlich wenig Ahnung davon,
was dazu führt, daß es eine Bastelei wird, die wenig zuverlässig
sein wird. Im schlimmsten Fall fackelst du dein Moped damit ab.
Gruß Uwi

ich habe vor bei meinem Motorrad das Aufblendlich zu dimmen
damit es immer mitleuchtet und ich besser gesehen werde. Ich
habe aber bisher nur Dimmer gefunden die an einen Trafo
angeschlossen werden und an einer Batterie nicht
funktionieren. Die Birne hat 12V und glaube 55Watt. Es gibt
Module fertig zu kaufen aber die kosten 50,- und da wird das
abblendlichtkabel angezapft. Der Sache traue ich nicht so
richtig. Gibt es da eine billige Alternative? Ich hatte vor
ein Kabel vom Sicherungskasten zur Lampe zu ziehen und über
nen Schaltrelais zu Klemmen damit man das Aufblendlicht noch
hat. Gibts da noch was zu beachten?

MfG Silvio

Moin,

… Die Birne hat 12V und glaube 55Watt. Es gibt
Module fertig zu kaufen aber die kosten 50,- und da wird das
abblendlichtkabel angezapft. …
Gibt es da eine billige Alternative?

Tagfahrlicht? Weiß nicht oa es die auch fürs Krad gibt.

…Gibts da noch was zu beachten?

Die kaufbaren Module, haben eine ABE und dürfen entsprechend verwendet werden an Fahrzeugen, die sich im öffendlichen Straßenverkehr der BRD/EU bewegen.

Bei Eigenbauten von solchen Teilen, verliert das Fahrzeug die Betriebserlaubnis.


§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
Zitat:

(2) 1Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. 2Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    (3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen


4. für diese Teile
a) die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt,
b) der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird und
c) die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Abs. 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.

Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

§ 22 Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile
§ 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile

§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/

MfG Silvio

mfg
W.

Die Fertigen Teile die ich kenne haben keine ABE. Ist ja auch kein Tagfahrlicht sondern Doppellicht. Die grünen (bzw. blauen) wird das Licht kaum kümmern da es ehh verschiedene Kanzeln mit und ohne Doppellicht gibt. Bei meiner Auspuffattrappe kümmern die sich ehh immer darum :smile:
Vielleicht kann mir ja jemand mal nen Tipp geben und nicht nur abraten. Einbauen tu ichs sowieso. Ist nur die Frage ob ich eins Kauf oder selber mache.

Klar, du fährst ja verboetenerweise aufgeblendet, sowas kann garnicht genehmigt werden, weil du andere in Gefahr bringst. Für mich bist du schlichtweg kriminell und gehörst so schnell wie möglich aus dem Verkehr gezogen.

Reinhard

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“

[mod] Abgeschlossen!
Hallo,
Du wirst hier keine Tips bekommen, wie Du am besten etwas ungesetzliches unternehmen könntest. Deshalb schließe ich hier den Thread ab, bevor die Diskussion ausartet.
Gruß
loderunner [mod]

2 „Gefällt mir“