Motorrad umgeschmissen-Versicherung weigert sich?

Hallo,

Ich hatte mir beim Nachbarn einen PKW-Anhänger ausleihen wollen und zog diesen aus seiner Garage, dabei schupste ich sein Motorrad um.

Nun will meine Haftpflichtvers. nicht für den Schaden aufkommen.
Begründung:

für den Schaden haben sie keinen Versicherungsschutz.

in ihrem Vertrag ist nicht versichert die Haftung als

-Eigentümer
-Besitzer
-Halter
-Führer

eines KFZ bzw. Anhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch eines Fahrzeuges verursacht werden.

Der Schaden ist beim Gebrauch eines Fahrzeugs entstanden.

Ich solle den Schaden über meine KFZ Haftpflicht regeln.

Aber:
ich habe den Anhänger herausgeschoben er war nicht an meinem PKW montiert
und
mit meinem Körper habe ich das Motorrad umgeschmissen.

also muß doch meine Haftpflicht dafür aufkommen oder??
Wie soll ich jetzt weiter vorgehen??
Ich habe leider keine Rechtsschutzvers.

Ich brauche Ihre Hilfe
vielen Dank
fischi123456

Hallo, kann dir auch nicht weiterhelfen, kenne mich da auch nicht aus!
mfg

malboro

Hallo,
grundsätzlich sollte hier die Haftpflichtversicherung des Anhängers greifen, da dieser nicht im Verbund mit einem Zugfahrzeug war und er sich im Gebrauch befand. Da aber wahrscheinlich sowohl der Anhänger als auch das Motorrad auf deinen Nachbarn versichert ist würde es sich hier um einen Eigenschaden handeln, der widerum nicht (oder selten) versichert ist.
Wenn du das Motorrad umgeschmissen hättest ohne das der Anhänger in Gebrauch gewesen wäre, hätte deine Privathaftpflichtversicherung leisten müssen.

Besten Gruß

Es muss die Haftpflicht des Anhängers regulieren. Niemand sonst.

Hallo,
ich habe den Anhänger persönlich mit der Hand herausgezogen, und beim rückwärts laufen bin ich an das Motorrad gestoßen.
Ich habe den Schaden verursacht und nicht der Anhänger.
Wenn ich es über die Anhängerversicherung regle dann muß ja der Geschädigte für den Schaden den ich verursacht habe aufkommen???
Wie kommt dann der Geschädigte an sein Geld??
Muß ich es aus meiner Tasche zurückzahlen??
Er sagt ich habe doch den Schaden verursacht.!!

Vielen Dank für die schnelle Antwort

Hallo,

ich habe den Anhänger persönlich mit der Hand herausgezogen, und beim rückwärts laufen bin ich an das Motorrad gestoßen.
Ich habe den Schaden verursacht und nicht der Anhänger.
Wenn ich es über die Anhängerversicherung regle dann muß ja der Geschädigte für den Schaden den ich verursacht habe aufkommen???
Wie kommt dann der Geschädigte an sein Geld??
Muß ich es aus meiner Tasche zurückzahlen??
Er sagt ich habe doch den Schaden verursacht.!!

Vielen Dank für die schnelle Antwort

Es muss die Haftpflicht des Anhängers regulieren. Niemand
sonst.

Hallo,
die Antwort der Versicherung ist korrekt. Diese Art von Schäden fällt unter den genannten Ausschluß,
viele Grüße
Andreas

Hallo Fischi,

schwierige Frage. Da kommt es auf Kleinigkeiten an. Ich würde sagen, dass die Private Haftpflicht dafür aufkommen muss, da du es mit dem Körper umgeworfen hast. Die Versicherung sieht das Schieben als Gebrauch eines Fahrzeuges an. Das ist auch nicht ganz falsch. Der Anhänger fällt natürlich unter die KFZ Versicherung. Einfacher wäre es natürlich gewesen hättest du nichts vom Anhänger erzählt, sondern von einer Schubkarre oder ähnliches. Ich würde deine KFZ Versicherung einmal anrufen und dort einen Mitarbeiter aus der Schadensabteilung nach dem Fall befragen. Lass doch die Versicherungen sich darum streiten wer den Schaden bezahlt.
Außerdem solltest du deine Private Haftpflicht Versicherung wechseln. Es gibt auch Versicherungen, die diesen Fall so oder so absichern würden.

Gruß
Dennis

Hallo,

da Sie das Motorrad mit Ihrem Körper umgeworfen haben, ist dies meines Erachtens eine klare Sache für die Privathaftpflichversicherung.
Auch wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, würde ich Ihnen raten, ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt zu suchen und diesen einen Brief an die Versicherung senden zu lassen. Diese Kosten (etwa 30-50€) sollte Ihnen das Wert sein.

Die Rechtslage ist nun mal so.
Die Hängerhaftpfl. muss leisten.
Dem Geschädigten (der vermutl. auch Halter/VN des Hängers ist) entsteht ja kein Schaden, da diese Hängerhaftpfl. keinen SFR („Prozente“) hat, wie eine PKW-Haftpflicht!!!

Da ich die Bedingungen nicht kenne, kann ich Ihnen hier nicht verbindlich weiter helfen. Aber ich gehe davon aus, dass dies richtig ist, da der Gebrauch von Kraftfahrzeugen zu meist in der PHV ausgeschlossen ist.

Hallo!

sobald man den Hänger berührt und ihn transportiert/fährt ist die Kfz-Vers. zuständig da man ihn ja nicht mit der Hand in die nächste Stadt fahren wird…

wenn das Motorrad allerdings umgefallen ist da Sie gestolpert sind und dabei das Krad umgehauen haben sollte es ein Haftpl.-Schaden sein…

aber leider haben Sie den Schaden bereits gemeldet und er wurde auch abgelehnt…! keine Chance!

beim nächsten mal vielleicht vorher den Fachmann anrufen (sofern man dann bei einem Service-Versicherer versichert ist???) und um Rat fragen und nicht nach Ablehnung der Vers. im Netz um rat suchen…

stehe gerne mit meiner Agentur zur Verfügung!!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
______________________________

SIGNAL IDUNA Agentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
28279 Bremen-Habenhausen

Öffnungszeiten:
nach Vereinbarung

Telefon: 0421 - 4 36 63 - 43
Telefax: 0421 - 4 36 63 - 44
Mobil: 0171 - 6 81 59 38

www.thomas-wolter.eu
[email protected]

http://facebook.com/Versicherungen4u

https://www.facebook.com/friends/edit/?sk=unlisted#!..

http://www.youtube.com/watch?v=BlziJ84OJ94

Hallo,

da Versicherungen nicht alle die selben Kriterien und Ausschlüsse in Ihren AVB etc. haben kann ich das ferndiagnostisch nicht eindeutig klären.

Der Punkt auf den die Versicherung hinauswill ist, daß das Motorrad zwar mittels Ihres Körpers umgeschmissen wurde, dieses aber beim Rangieren des Anhängers geschah.
Das Rangieren des Anhängers ist - da z.B. zum Anhängen ans Fahrzeug durchgeführt oder um den Anhänger von A nach B zu bewegen - laut Definition ein „Gebrauch des Fahrzeugs“.

Um es besser verständlich zu machen: Hätten Sie z.B. ein Auto angeschoben (Hilfeleistung mal außer Acht gelassen) und dieses hätte durch zuviel Schwung das Motorrad umgekegelt, wäre ebenfalls die Kfz - Versicherung des Autos herangezogen worden.

Wäre der Anhänger am Auto montiert gewesen, wäre die Haftpflichtversicherung des Pkw herangezogen worden.

Das Problem ist nun, daß die Schadenmeldung und die Absage bereits geschehen ist. Hätten Sie z.B. gemeldet, daß das Motorrad umfiel als Sie sich einen z.B. Laubsauger ausgeliehen haben, wäre die Privathaftpflicht zur Leistung verpflichtet gewesen.
Allerdings fallen derartige „Falschmeldungen“ schnell unter Versicherungsbetrug.

Daher hilft hier m.M.n. auch kein Anwalt.

ABER: Ein Anhänger ist auch selbstständig Kfz - Haftpflichtversichert. Evtl. können Sie über die Versicherung des Anhängers den Schaden geltend machen. Dabei ist darauf zu achten, daß es nicht zu der Situation des Eigenschadens kommt.
Da der Anhänger nur ca. 20 - 30 € im Jahr kostet und man nicht gestuft wird, wäre das eine Möglichkeit, sofern dies zugelassen wird.

Da dies sehr speziell ist würde ich Ihnen sehr zu einer zweiten Meinung raten. Evtl. fragen Sie ihren Makler/Vermittler, dieser kann ihnen vielleicht einen besseren Tip geben.

Einen schönen Abend weiterhin

Hallo!
Ich weiss nicht wie du den Schadenhergang formuliert hast in der Schadenanzeige. Wenn die Versicherung davon ausgeht das du mit dem Anhaenger das Motorrad umgeschmissen hast dann ist die Antwort des Versicherers richtig, weil sich das Fahrzeug (Anhaenger) in Bewegung befand. Wenn Dau das Motorrad mit dem Koerper umgeschmissen hast waere die Haftpflicht richtig. Also die Formulierung nochmal pruefen und ggf. mit dem Versicherungsvertreter klaeren.

Hallo,

ja, dieser Schaden ist dann durch die KH-Versicherung des Anhängers zu regulieren. Problem dann aber: der Halter des Hängers und des Motorrades sind wohl identisch, und da man sich nicht selber haftbar machen kann, ist das ein sog. Eigenschaden.

Somit kein Geld vom Versicherer, und das ist auch nicht zu beanstanden.

Grüße, M