Motorrad umgewurfen

Hallo,

nehmen wir mal an jemand parkt mit seinem Auto ein oder aus und wirft ein geparktes Motorrad dabei um. Die Person, die das Auto gefahren ist, hängt einen Zettel an das Motor auf dem nur Telefonnummer und Name steht, kein Kennzeichen, keine Uhrzeit, kein Datum. Nun setzt sich der Motorrad Besitzer mit der Auto Besitzer in Verbindung und begutachten den Schaden. Dabei räumt der Motorradfahrer ein, zwei alte Schäden zu haben aber auch einen Teil reparieren lassen hat (zum bsp. Verkelidung lackiert, billig und schlecht um kosten zu sparen aber beim Fachhändler) und eine Rechnung davon hat. Weiter stellt es sich evt. raus, dass das Fahrzeug nicht dem Fahrer zu dem Unfallzeitpunkt gehört und wegen dem alter des Fahres keinen Versicherungsschutz hat (Versicherung die zB. für Fahrer ab 32 sind und Fahrer zum Unfallzeitpunkt noch nicht 32). Nun ist der Motorradfahrer so entgegend kommend und holt über den von dem Fahrer verursachten Schaden einen Kostenvoranschlag ein, damit der Autofahrer den Schaden evt. aus eigener Kasse zahlen kann falls nicht zu hoch und nicht den Schaden bei der Versicherung meldet. Nehmen wir jetzt an der Motorradfahrer nennt dem Fahrer des Fahrzeuges zum Umfallzeitpkt. die Summe (evt. nicht gerade niedrieg) für das Lackieren der Verkleidung. Nun schaltet sich der Besitzer des Fahrzeuges ein und unterstellt, dass die Lackschäde alt seien und der Motorradfahrer betrügen möcht. Der Autobesitzer möchte jetzt einen Gutacht der Versicherung kommen lassen um das ganze mal anschauen zu lassen.

Wenn man jetzt mal diesen Fall, der ja evt. in Wirklichkeit so passieren könnte, aus der sicht des Motorradbesitzer ansehen würde, was sollte dann der Motorradfahrer am besten machen? Abwarten was der Gutachter sag, Anwalt anrufen, Polizei oder einfach nach dem Kennzeichen, Fahrzeugbesitzer und Versicherung fragen und selbst den Schaden bei der Versicherung melden???

Hallo,
das Verhalten des Autofahres ist meines Wissens strenggenommen als Unfallflucht zu werden, da ein Zettel nicht ausreicht und eine gewisse Wartezeit erfüllt werden muss, bis der Geschädigte eventuell kommt, aber INAL.

Für die Versicherungsfrage kann es dem Anspruchsteller reichlich egal sein, wie das Innenverhältnis des Versicherungsvertrages aussieht. Der Anspruchsteller (Motorradbesitzer) hat einen Direktanspruch gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung und kann damit alles direkt mit denen ausverhandeln. Darüberhinaus müssen mögliche Schäden innerhalb einer Woche angezeigt werden, ob die dann vom Versicherungsnehmer selbst wieder zurückbezahlt werden oder nicht, kann hinterher entschieden werden.

Auf der anderen Seite kann man sich natürlich auch so einigen, halte ich persönlich aber für schwierig.

Viele Grüße
Andreas