Hallo. Ich möchte mein Motorrad, dass ich in 06 und 07 abgemeldet hatte wieder anmelden.
Ich bin mir nicht ganz schlüssig wie ich jetzt richtig vorgehe. Brauche ich zu allererst einmal den Versicherungsschutz und kann dann alles andere in die Wege leiten? oder muss ich die Maschine erst dem TÜF vorführen. In meinem Fahrzeugschein steht außerdem, dass ich das Motorrad im April 07 zur HU hätte anmelden müssen.
Welche Papiere muss ich mit zu dem Versicherungsmenschen nehmen?
Habt ihr ein paar Antworten?
lg
Christian
Welche Papiere muss ich mit zu dem Versicherungsmenschen nehmen?
Dein Krad kannst Du auch ohne TÜV versichern. Mitnhemen solltest Du den Fahrzeugsschein, ggf Deinen Führerschein und den Nachweis einer Vorversicherung (wegen SFR).
Welche Papiere muss ich mit zu dem Versicherungsmenschen nehmen?
Dein Krad kannst Du auch ohne TÜV versichern. Mitnhemen
solltest Du den Fahrzeugsschein, ggf Deinen Führerschein und
den Nachweis einer Vorversicherung (wegen SFR).
hallo,
ohne tüv kann das kfz aber m.e. nicht zugelassen werden.
also erst deckungskarte oder falls schon geht eVB-Nr. besorgen.
dann erst zum krad.
auf direktem weg zum tüv.
von dort auf direktem weg zu zulassungsstelle.
besonderheit: das geht nur innerhalb des eigenen sowie eines angrenzenden zulassungsbezirks.
falls das nicht gegeben ist, oder der tüv was zu bemängeln hat, brauchst du ein kurzzeitkennzeichen.
snake
ohne tüv kann das kfz aber m.e. nicht zugelassen werden.
Das ist richtig, aber es kann versichert werden. Und das war hier die Frage.
Hallo,
April 07 zur HU hätte anmelden müssen.
Welche Papiere muss ich mit zu dem Versicherungsmenschen
nehmen?
Mal die Spitzfindigkeiten der beiden Vorredner außen vor gelassen. Wo unerscheidest du denn den TÜV (das ist ein VEREIN, deshalb das Vogel V) und die HU die im April ist?? Die HU ist doch der TÜV im Volksmund, wobe man die HU auch beispielsweise bei der Dekra machen kann.
Um noch auf deine Frage zu kommen. Ich denke mal du meintest, ob du das Krad zulassen kannst ohne TÜV (HU). Lass dir von deinem Vesicherer die eVB Nummer geben, damit hast du dann ohne Zulassung auch Versicherungsschutz auf der direkten Fahrt zu Zulassungsstelle und der HU innerhalb deines Bezirkes (evtl. noch im Angrenzenden, nicht 100% sicher). Dann wieder zum Versicherer und alles fertig machen.
Grüße
Habt ihr ein paar Antworten?
lg
Christian
Das ist richtig, aber es kann versichert werden. Und das war
hier die Frage.
sicher kann ich ein krad ohne zulassung versicher. außer frage.
der fragende schrieb aber:
_Hallo. Ich möchte mein Motorrad, dass ich in 06 und 07 abgemeldet hatte **wieder anmelden**._
Moin, Snake
der fragende schrieb aber:
Hallo. Ich möchte mein Motorrad, dass ich
in 06 und 07 abgemeldet hatte wieder
anmelden.
immer schön fröhlich bleiben. Da Du Deine Antwort auf meine Äußerung geschrieben hattest und nicht auf die Frage des OP, hatte ich sie auf mich bezogen. Ich hatte mich bewußt nur zur Versicherungsthematik äußern wollen. In Zulassungsfragen bin ich nicht sehr bewandert.
Gruß
Nordlicht
hey!
danke für die schnellen Antworten, auch wenn ich zugeben muss, dass ich am Anfang ein wenig verwirrt war. Tut mir leid, dass ich das richtige Forum nicht gefunden habe, aber ich habe es eben nicht gefunden und da schien mir das hier das als das nächst Passende. Gibt es ein besseres Forum für dieses Thema?
Aber nichtsdestotrotz: Vielen Dank!
lg
Christian
hiho,
Gibt es ein besseres Forum für dieses Thema?
also ich fand, dass du die frage schon im richtigen brett gestellt hast.
snake
hiho,
immer schön fröhlich bleiben.
bin ich doch immer ^^
Ich hatte mich bewußt nur zur Versicherungsthematik äußern
wollen.
ahso, ich hatte verstanden, dass du den zulassungspart möglicherweise übersehen hast. für ich gehört dies thema bei länger abgemeldeten maschinen zusammen. da hab ich schon einigen streß auf arbeit miterlebt. deswegen auch die antwort unter deinem beitrag.
schönes we
der schlangen-aa