Hallo zusammen,
Das ist mein erster Eintrag hier im Forum, deswegen sage ich erstmal „Hallo“ und möchte gleich mal ein Lob und ein Dankeschön da lassen, ihr habt mir in der Vergangeheit schon oft geholfen!
Zur Sache:
Ich habe mir am 04.04.2011 ein Motorrad von einem Privatanbieter über eine Gebrauchtwagen-Onlineseite gekauft. Ich bin insgesamt zwei mal zum Verkäufer gefahren. Das erste mal habe ich mir die Maschine nur angesehen und viel mit dem Verkäufer gesprochen. Über die üblichen Dinge, wie Vorbesitzter, Reparaturen, aktueller Zustand, Pflege & Wartung usw.
Sowohl die Maschine (eine BMW F 650 GS) machte mit nur 22000 km einen sehr soliden Eindruck und auch der Verkäufer, ein sehr freundlich-ruhiger Familienvater schien sehr vertrauenserweckend.
Ich bin ein Motorradwiedereinsteiger und habe mich lange über das Modell informiert. Letztendlich fand ich dieses Motorrad dann in „nur“ 150 km Entfernung für 3000 € (Erstzulassung 2000) und verglich das Angebot nochmal mit anderen. Es war weder zu günstig noch zu teuer und es hieß „gepflegt und im tadellosen Zustand“ in der Anzeige. Nach all meinem prüfenden Blicken und einer Probefahrt fielen noch 3 Dinge auf:
- sprang erst nach einer Weile an
- sie klang relativ laut
- es gab einen „klack“ Geräusch nach dem Ausschalten des Motors
Zu allen drei Punkten sagte der Verkäufer direkt, dass das Motorrad lange stand und das normal ist. Wegen meiner vertieften Nachfrage zum Geräuschpegel sagte er „Das ist eine Einzylinder, das ist normal“
Als Laie ließ fühlte ich mich gut beraten und dachte mir nichts weiter - die Probefahrt war zwar kurz aber es fiel mir sonst nichts weiter auf.
Am 05.04. habe ich sie dann in Bar bezahlt und mich zuvor jedoch noch gewundert, dass sich der Verkäufer recht schnell 420 € vom Preis runterhandeln ließ. Weil ich skeptisch wurde fragte ich noch einmal nach, ob er etwas dagegen hätte, wenn wir zusammen zu einer nahe gelegenen Werkstatt fahren um einem Mechaniker nur einen letzten Bick drauf werfen zu lassen (also keine Inspektion, nur eine neutrale Meinung eines Fachmanns). Daraufhin hätte ich eigentlich direkt abspringen müssen, denn er druckste deutlich herum, wurde sehr unruhig und sagte sowas, wie „dann müssten wir den Preis von vorneherein anziehen“. Warum, das sagte er nicht.
Der Höhepunkt war erreicht, als ich ihn darauf hinwieß, dass ich als armer Student nach (wirklich wahr) Jahren des Sparens nur auf ihn vertrauen kann, dass dann sonst nichts weiter an der BMW ist. Ich blickte ihn tief in die Augen, nahm meine ganze Menschenkenntnis zusammen und gab ihm ehrlich & unmittelbar zu verstehen, dass es sich wirklich um alles handelt, was ich besitze und auch wenn es keine hohe Summe ist, ich es mir wirklich vom Mund absparen musste. Er blickte tief zurück und sagte in aller Ruhe „das Motorrad ist top in Ordnung und hat nichts weiter“
Um es kurz zu fassen: Am Montag darauf war ich bei zwei Händlern, um mich abzusichern, da ich in einer Woche einen Trip nach Italien geplant hatte.
10 Sekunden nachdem der Motor lief, schüttelten zwei BMW Mechaniker mit dem Kopf und sagten mir unabhängig von einander dass es sich um einen Motorschaden handelt (Lagerschaden, im besten Fall „nur“ Nockenwelle) der zwischen 500 - 1000 € kostet, da der ganze Motor zerlegt werden muss.
So weit, so schlecht
Daraufhin habe ich den Verkäufer angerufen (auch auf Anraten der Händler) und versucht nach nur einer Woche auf seine Einsicht zu appelieren. Er sagte im Prinzip nur „hast soch einen guten Preis bekommen“ und „also, so wie das jetzt vorbringst setzt Du mir ja quasi die Pistole auf die Brust - ich soll jetzt zahlen?? Nee, nee, das regeln meine Anwälte“.
Wir haben einen Vertrag abgeschlossen, den ich gerne per Email weiterreiche, wenn ihn sich einer von euch mal anschauen mag. Im Vertrag hate er „nur“ für den Erhalt des Betrages unterschrieben. Allerdings aheb ich vier mal für verschiedene andere Aussagen unterschrieben. Er hat einen Haftungsausschluss mit dringehabt allerdings habe ich auf folgender Seite ziemlich viel Infos gefunden, die mich noch hoffen lassen:
http://www.internetratgeber-recht.de/Kaufrecht/frame…
Aussüge:
- Haftung trotz wirksamen Haftungsausschlusses
Selbst dann, wenn die Haftung des Verkäufers für Mängel vertraglich (wirksam) ausgeschlossen ist, besteht die Haftung in folgenden Fällen weiter:
Bei der Zusicherung von bestimmten Eigenschaften: Hier muss der Verkäufer in jedem Fall für deren Vorhandensein einstehen.
Sind dem Verkäufer Mängel oder andere wichtige Umstände (z.B. einen Unfall) bekannt und verschweigt er sie trotzdem, ist der Haftungsausschluss insoweit unwirksam.
Bei Klauseln „gekauft wie besichtigt“ oder „wie besichtigt und probegefahren“ hat der Haftungsausschluss nur insoweit Gültigkeit, wie der Käufer Mängel bei der Besichtigung und/oder Probefahrt auch erkennen konnte. Versteckte Mängel werden von dem Haftungsausschluss dagegen nicht erfasst.
Drängt sich einem Händler der Verdacht auf, dass das Kfz Mängel hat und unterlässt er trotzdem die genaue Untersuchung, ist der Haftungsausschluss unzulässig.
Der Verkäufer muss auf ihm bekannte erhebliche Schäden (z.B. durch einen Unfall) von sich aus hinweisen, andernfalls haftet er auch bei vereinbartem Haftungsausschluss.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen! Ich habe tatsächlich kein Geld mehr um die Reperatur zu bezahlen und jetzt eine BMW auf der Strasse stehen, die ich laut Mechaniker lieber nicht mehr bewegen soll.
Abgesehen von dem finaziellen Aspekt bin ich ehrlich gesagt ziemlich geschockt, wie uneinsichtig und abgezockt ein mehrfacher Familienvater mit riesen Haus & Garten, Doppelgarage und einem neuen (!) Motorrad, bei dem alleine die Seitenkoffer so viel wie die ganze Reparatur kosten sein kann.
Habe ich Optionen oder ist das eine Gesetzeslage, die Käufer in so einer Situation einfach nicht schützt?
Viele liebe Grüße und danke fürs Durchlesen!