Hallo
Ich hab eine Frage:
Mal angenommen an einer mobilen oder auch stationären Blitzanlage wird ein Autofahrer wegen zu schnellen Fahrens geblitzt. es gibt ein „Zielfoto“ mit Nummernschild und Gesicht.
Anschliessend wird ein Motorradfahrer geblitzt, auch mit „Zielfoto“ nur ohne Nummernschild.
Ist beim anschliessenden Knöllchen nicht die Grundgesetzlich verbriefte Gleichbehandlung aller verletzt? Es werden ja schliesslich zwei gleichartige Vergehen unterschiedlich behandelt. Im Steuerrecht gibt es ja immer wieder entsprechende Urteile in diese Richtung.
Wie denkt Ihr darüber?
Danke schon mal für die Antworten
Gruß Armin