Motorradfahrer Vorfahrt genommen-evtl. Teilschuld?

Hallo,
ich hätte mal eine Frage.

Wenn man einem Motorradfahrer, der auf einer Vorfahrtstraße fährt,
die Vorfahrt nehmen würde, indem man von einem Parkplatz rausfährt, hat man die Vorfahrt missachtet, ist klar. Mal angenommen, es handle sich bei der Vorfahrtsstraße um eine 30er Zone, der Motorradfahrer hätte gebremst und dies evtl. falsch/zu heftig / war vlt. schneller als 30 (nur mit Vorderbremse etc.) und er fällt dadurch. Auto und Motorrad hätten sich dabei allerdings nicht berührt. Kann man dann sagen, der Motorradfahrer hat eine Teilschuld?

Denn wenn man davon ausgeht, dass ein Verkehrsteilnehmer so fahren sollte, dass er auf unvorhergesehene Dinge reagieren muss (gerade in einer 30er Zone), hat er dies nicht. Wenn dabei ein Kind auf die Straße läuft und man deswegen bremst, wäre ja auch nicht das Kind für den Blechschaden des Motorradfahrers verantwortlich oder?

Ich weiß, diese Fragestellung ist kompliziert und klingt provokant, aber ich hätte dazu gerne einmal eine rechtliche Einschätzung, wenn möglich. Handelt es sich hier nur um eine Ordnungswidrigkeit oder müsste der Autofahrer den Schaden 100% bezhalen?

Vielen Dank für eure Antowrten.

Hallo!

Wenn man einem Motorradfahrer, der auf einer Vorfahrtstraße
fährt,
die Vorfahrt nehmen würde, indem man von einem Parkplatz
rausfährt, hat man die Vorfahrt missachtet, ist klar.

Ein typischer Motorradunfall würde ich mal sagen

angenommen, es handle sich bei der Vorfahrtsstraße um eine
30er Zone, der Motorradfahrer hätte gebremst und dies evtl.
falsch/zu heftig / war vlt. schneller als 30 (nur mit
Vorderbremse etc.) und er fällt dadurch. Auto und Motorrad
hätten sich dabei allerdings nicht berührt. Kann man dann
sagen, der Motorradfahrer hat eine Teilschuld?

Das ist jetzt nicht ganz so einfach und hängt genau vom Unfallhergang ab. Wenn er entgegen dem Limit oder der Verkehrssituation schneller als 30km/h gefahren ist, ist es in einem Großteil der Fälle sehr wahrscheinlich, dass ein Mitverschulden vorliegt.

Sonst würde ich jetzt nicht sagen, dass jeder Fahrfehler gleich ein Mitverschulden ist, also dass man als Motorradfahrer bei einer Notbremsung oder einem Notausweichmanöver stürzt ist jetzt nicht so ungewöhnlich. Da kann schon ein kleiner Fehler genügen und man muss bedenken, dass solche Notausweichmanöver mit einem Motorrad schwerer zu bewerkstelligen sind als mit einem Auto (viele Autofahrer wissen das nicht und überschätzen die Wendigkeit eines Motorrads). Es kann also theoretisch sogar sein, dass der Sturz gar nicht auf einem Fahrfehler beruht. Sowas muss in der Gerichtspraxis ein Sachverständiger klären.

Ich denke im Übrigen nicht, dass man deswegen stürzt, weil man nur die Vorderradbremse betätigt, allenfalls ist der Bremsweg länger als wenn man beide Bremsen benutzt. Die Vorderradbremse ist nur dann wirklich gefährlich, wenn das Vorderrad blockiert. In so einem Fall wäre evtl. gefährlich wenn man während des Ausweichsmanövers bremst. Korrekt wäre Bremsen - Bremse auf - Ausweichhaken - Bremsen, das hat aber alles nicht unbedingt was mit der Vorderradbremse zu tun. Bremst man während des Ausweichhakens könnte das schief gehen.

Denn wenn man davon ausgeht, dass ein Verkehrsteilnehmer so
fahren sollte, dass er auf unvorhergesehene Dinge reagieren
muss (gerade in einer 30er Zone), hat er dies nicht.

Ein Fahrer muss nicht mit solch unvorhergesehenen Dingen rechnen, vielmehr darf er darauf vertrauen, dass sich der andere gesetzeskonform verhält. D.h. man darf darauf vertrauen, dass keiner einfach rausfährt. Aber natürlich darf man in einer 30er Zone nicht schneller als 30 fahren - und wenn diese Übertretung den Unfall mitverursacht wird sie zu einem Mitverschulden führen.

Wenn
dabei ein Kind auf die Straße läuft und man deswegen bremst,
wäre ja auch nicht das Kind für den Blechschaden des
Motorradfahrers verantwortlich oder?

Nein, aber nur weil es deliktsunfähig ist. Das ist eine andere Baustelle.

Ich weiß, diese Fragestellung ist kompliziert und klingt
provokant, aber ich hätte dazu gerne einmal eine rechtliche
Einschätzung, wenn möglich. Handelt es sich hier nur um eine
Ordnungswidrigkeit oder müsste der Autofahrer den Schaden 100%
bezhalen?

Wie das in einem konkreten Fall aussieht, kann man von der Ferne seriöserweise nie sagen. Bei Verkehrsunfällen kann man es in vielen Fällen überhaupt erst sagen, wenn ein Unfallsachverständiger den Sachverhalt korrekt ermittelt hat (Rechtsfragen sind meistens ja keine komplizierten dabei bei Verkehrsunfällen).

Gruß
Tom

Also ich bin ja selber Motorradfahrer und daher weiß ich schon darüber Bescheid, dass das Bremsen mit dem Motorrad etwas anders ist, als beim Auto. Aber bei der Motorradprüfung muss man eine Gefahrenbremsung aus 50 km/h zeigen, da dürfte das aus 30 km/h kein Problem darstellen, meiner Meinung nach. Sonst würd ja jeder durch die Prüfung fallen.
Dass Kinder nicht deliktfähig sind, ist mir auch klar, aber müssten in einem solchen Fall, dann die Eltern den Sachschaden des Motorrads bezahlen?

Würde der Autofahrer nun in Frage stellen, ob der Motorradfahrer wirklich 30 gefahren ist… wäre der Autofahrer in der Beweipflicht oder? Aber wie soll man sowas feststellen?
Außerdem frage ich mich, wie man schon so Gas geben kann, wenn vor einem noch die Sicht verperrt ist, es hätte ja auch sein können, dass mehrere Autos an der Ampel stehen und das Motorrad da reinrauscht.

Hallo!

Also ich bin ja selber Motorradfahrer und daher weiß ich schon
darüber Bescheid, dass das Bremsen mit dem Motorrad etwas
anders ist, als beim Auto. Aber bei der Motorradprüfung muss
man eine Gefahrenbremsung aus 50 km/h zeigen, da dürfte das
aus 30 km/h kein Problem darstellen, meiner Meinung nach.

Naja, es kommt halt schon auf die konkrete Situation drauf an. Wenn du aber eh selbst Motorradfahrer bist, kennst du das Problem ja eh.

Dass Kinder nicht deliktfähig sind, ist mir auch klar, aber
müssten in einem solchen Fall, dann die Eltern den Sachschaden
des Motorrads bezahlen?

Nein, es sei denn sie haben eine Aufsichtspflichtverletzung begangen. Eltern haften grundsätzlich nicht für ihre Kinder.

Würde der Autofahrer nun in Frage stellen, ob der
Motorradfahrer wirklich 30 gefahren ist… wäre der Autofahrer
in der Beweipflicht oder?

Das kann ich für die deutsche ZPO nicht sicher sagen, aber bei uns wäre das jedenfalls so.

Aber wie soll man sowas feststellen?

Sachverständigengutachten, anders gehts nicht, wenn es der Motorradfahrer nicht selbst zugibt.

Außerdem frage ich mich, wie man schon so Gas geben kann, wenn
vor einem noch die Sicht verperrt ist, es hätte ja auch sein
können, dass mehrere Autos an der Ampel stehen und das
Motorrad da reinrauscht.

Das müsste man sich konkret vor Ort ansehen.

Gruß
Tom

Hallo,

um es klar und deutlich zu sagen: eine Vorfahrtverletzung ist so ziemlich der gravierendste Verkehrsverstoß, den es gibt. Und selbst wenn der Kradfahrer zu schnell war, verliert er nicht das Vorfahrtsrecht! Er müsste schon ERHEBLICH zu schnell gewesen sein.

Klingt hier - mal wieder - so, als wolle sich der Verursacher ein Alibi verschaffen.

Wenn der Vorfahrtsverletzer die Geschwindigkeit des Krads so gut + treffend einschätzen kann, muss er das andere Fzg mehrere Sekunden beobachtet haben… und ist dann offenbar TROTZDEM in die Vorfahrtstraße eingebogen. Das bedeutet ja eigentlich, dass sein Fahrfehler umso schwerwiegender ist/war - schon mal drüber nachgedacht? Letztlich kann das natürlich nur ein Richter entscheiden.

wäre der Autofahrer
in der Beweipflicht oder? Aber wie soll man sowas feststellen?

Ja. Wer behauptet, muss beweisen.

Außerdem frage ich mich, wie man schon so Gas geben kann, wenn
vor einem noch die Sicht verperrt ist, es hätte ja auch sein
können, dass mehrere Autos an der Ampel stehen und das
Motorrad da reinrauscht.

??

Grüße, M

HallO!

um es klar und deutlich zu sagen: eine Vorfahrtverletzung ist
so ziemlich der gravierendste Verkehrsverstoß, den es gibt.
Und selbst wenn der Kradfahrer zu schnell war, verliert er
nicht das Vorfahrtsrecht!

Ja aber er muss die Folgen, die dadurch entstehen selber tragen. Der Autofahrer muss grundsätzlich auch als nicht bevorrangter nicht damit rechnen, dass der Bevorrangte mit überhöhter Geschwindigkeit fährt.

Klingt hier - mal wieder - so, als wolle sich der Verursacher
ein Alibi verschaffen.

Ein Alibi ist was ganz anderes, es war nach Mitverschulden gefragt und das kommt häufig vor, weil Geschwindigkeitsübertretungen relativ häufig sind.

Ja. Wer behauptet, muss beweisen.

Nein, jemand der eine - in diesem Fall - teilweise anspruchsvernichtende Tatsache behauptet muss es beweisen.

Gruß
Tom