Liebe/-r Experte/-in,
ich mache zur Zeit meinen Motorradführerschein und habe die theoretische Prüfung bereits erfolgreich bestanden. Mit der praktischen Prüfung möchte ich mir etwas Zeit lassen.
Frage: Wie lange darf ich mir mit der praktischen Prüfung Zeit lassen? Wann verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit?
in Rheinland-Pfalz ist es gesetzlich so geregelt, dass vom Tag des Bestehens der Theoretischen Prüfung der Führerscheinantrag ein Jahr Gültigkeit hat. (Ich gehe davon aus, dass dies bundesweit so geregelt ist. Dies kann dir aber dein Fahrlehrer oder der zuständige TÜV genau beantworten).
Es ist aber nicht so ratsam die praktische Prüfung auf die lange Bank zu schieben, da das Erlernte eher in Vergessenheit gerät. Sollte die Entscheidung des Abwartens aus finanziellen Gründen entstanden sein, so würde ich bei der Fahrschule mal nachfragen, ob eine Ratenzahlung möglich ist.
Ich hoffe, ich konnte weiter helfen.
mfg
H. Sindermann
Die Theorieprüfung ist ab dem Tag des bestehens ein Jahr gültig. Aber aufpassen, daß Dir nicht in der zwischenzeit der Antrag auf Erteilung der FE abkackt! Der läuft nämlich auch nur ein Jahr, ab dem Tag, wo er von der Behörde genehmigt wurde. Gruß Mick