hi folks,
ist es erlaubt einen polizeieinsatzhelm zum motorradfahren zu tragen?
wie ist das reglementiert?
danke
Hi Legionär,
ein klares Nein. Motorradhelme müssen diversen Normen standhalten und gewisse Prüfzeichen haben, die ein Einsatzhelm der Polizei nicht hat.
Gruss Sebastian
Hörensagen: motorradhelm
Hallo Sebastian,
ein klares Nein. Motorradhelme müssen diversen Normen
standhalten und gewisse Prüfzeichen haben,
Ich hab von einem Motorradfan gehört, dass vor 2-3 Jahren, das dt. Recht durch EU- Recht ersetzt wurde, das neue Gesetz per Gerichtsbeschluss (Normenkontrolklage, BVG oder so) außer Kraft gesetzt wurde und deshalb z. Zt. keine Vorschriften für Helme existieren.
Das wird bestätigt durch meine Beobachtungen:
- Harley-Biker und so mit Weltkriegshelmen,
- Jugendliche mit einer Art Enduro- Helm (ohne Kinnschutz),
6- 7 Leute kenne ich (seit 2 Jahren) vom sehen her, in 30- 40 Fällen habe ich es auch so schon beobachtet.
Tschuess Marco.
Hiho
also ich bin auch der Meinung der Motorradhelm muß nur geeignet sein um den Träger zu schützen. Also kann es dir passieren, dass wenn du mit einem Stahlhelm auf dem Kopf erwischt wirst dir die weiterfahrt untersagt wird. Denn mal ehrlich der Stahlhelm ist zwar sehr stabil, aber hat eigenltlich doch mal eine ander Schutzfunktion gehabt oder ???
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Hallo Marco,
das ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Nur weil ich jeden Tag Leute beim Autofahren mit dem Handy telefonieren sehe, kann ich nicht automatisch davon ausgehen, das es erlaubt ist. Na klar fährt Stahlhelm Erwin lieber mit dem verchromten Stahlhelm auf seiner Harley, aber neben der unerlaubten Auspuffanlage, den nicht Eintragungsfähigen Reifen etc. fällt das ja kaum noch ins Gewicht. Motorradhelme müssen der ECE-Norm genügen. Ob deutsches oder EU-Recht ist egal. Norm bleibt Norm. Und die ECE R 22-05 (neueste) ist EU-Norm. Oder hast Du echt geglaubt, das es in Deutschland für irgendetwas keine Norm gibt?
Gruss Sebastian
Off Topic
Hallo Zusammen!
Zu den Helmen gibt es jetzt lt. österr. Studie völlig neue Erkenntnisse! Denenzufolge ist eine Wollhaube das absolut sicherste überhaupt.
Bei Tests, bei denen ein Integralhelm und eine Wollmütze vom 25. Stock eines Hochhauses auf die Strasse geworfen wurden, wies der Helm starke Beschädigungen auf wobei die Wollmütze völlig unbeschädigt blieb.
ciao Armin
Hi Legionär!
- NEIN!!!
- Es ist ausschließlich ein Motorradschutzhelm der ECE R 22-05 Norm zulässig! (Übrigens eine EU-Norm, die alten DIN-Helme waren nicht viel besser als der fragliche P 10/12/14?)
- Als die ECE eingeführt wurde, wurde auch das Tragen ungeeigneter Helme jeder Art (Stahl-, Bauhelme pp.), sowie von veralteten Motorradhelmen nach einer Übergangszeit verboten und mit Verwarnungsgeld belegt.
- Ein Obergerichtliches Urteil hat dann aber schon nach wenigen Monaten zu einer paradoxen, und für die schlecht informierte Szene gefährlichen, Situation geführt. Das Verbot blieb bestehen, ein Verstoß wird aber nicht mehr mit Verwarnungsgeld (waren glaube ich 40,-DM) geahndet.
Fazit: Wer mit einem „unerlaubten“ Helm fährt zahlt nicht, muß aber nötigenfalls durch ein polizeiliches Verbot an der Weiterfahrt gehindert werden.
Schlimmer im Falle eines Unfalls: Egal wer den Unfall verursacht,
DIE FOLGEN EINER SCHÄDELVERLETZUNG SAMT KOSTEN TRÄGT MAN DANN SELBST!!! Die immensen Behandlungskosten holt sich die eigene oder auch fremde Versicherung auf dem zivilen Rechtsweg wieder. Lest mal Eure Versicherungsbedingungen (Haftpflichtvers.) durch.
Tschüs, Sven.