Hallo ! Kaufte ein Motorrad von Privat, nach Heimfahrt ein Getriebeschaden, den Verkäufer kontaktiert, der meinte „Wie gesehn so gekauft“ !! Er tritt vom Vertrag nicht zurück. Warum werden dem Händler soviel Auflagen auferlegt…und beim Privatkauf wird betrogen und beschissen, und nichts passiert. Das Motorrad kostete mir 1,100 Euro plus Abschleppkosten von 350,-Euro…Der Sachverständige meinte „Das Getriebeausgangslager ist defekt“…Der Schaden ist aber schon vor meinen Kauf gewesen meinte dieser. Hat Klage vor Gericht Erfolg ?? Motorrad wurde vom Verkäufer angeblich vorher zerlegt (außer Motor) und wieder zusammengebaut…Freu mich auf gute Tips…hatte so lange gespart, und nun dies-…
Moien!
Privatverkauf is immer so ne Sache. Woher sollte ein argloser (u womöglich technisch absolut unversierter) Verkäufer wissen, dass was defekt is? Gekauft wie besehen, wenn nichts anderes vereinbart. Horch dich dazu aber auch nochmal im Rechtsbrett unter Beachtung von FAQ:1129 um Für dort nich unwichtig:
Gibts nen schriftlichen Kaufvertrag?
Wenn ja, wurde Mängelfreiheit zugesichert?
Wenn nein - in dubio pro reo
Gruss
Mutschy
„Gekauft wie gesehen“,
die Klausel muss schon im Kaufvertrag stehen;
ist aber auch sehr umstritten.
Allgemein ist es so,
dass der Verkäufer wesentliche Mängel, die ihm bekannt sind, offenlegen muss;
ansonsten fällt das unter „arglistige Täuschung“
Allerdings muss der Käufer das einwandfrei nachweisen, dass der Verkäufer davon gewußt hat;
und das ist in der Regel bei einem Privatverkauf sehr schwierig.
Ausserdem muss noch ein unabhängiger Gutachter dran;
ich weiss nicht, ob dieses gutachten dafür ausreicht.
Es gibt aber noch die gesetz. Gewährleistung.
Ist die ausgeschlossen worden im vertrag ?
Demnach haftet der Verkäufer für Mängel, unabhängig davon, ob sie ihm bekannt waren.
Du kannst das ganze aber noch mal unter Beachtung von FAQ 1129 ins Rechtsforum reinstellen.