Motorradreparatur evtl. auf Garantie

Hallo,

nehmen wir mal an bei Motorrad von Person A wurde im Raum Oldenburg der Kolben neu gemacht mit entsprechend hohen Kosten. Ein paar Monate und knapp 5000km später wohnt Person A weiter weg und bei Motorrad ist ÖL im Luftfilter was vermuten lässt, daß der Kolben wieder defekt ist.
Bei Anruf besteht die Werkstatt darauf, man muesse das Motorrad vorbeibringen - es sei nicht möglich, das man eine andere Werkstatt nachsehen lässt und bei Garantiefall die Kosten übernimmt. Nun wohnt Person A 150Km weit weg und käme ja von dort auch nicht wieder weg, usw…
Muss Person A das Motorrad in diese Werkstatt bringen um Garantie in Anspruch nehmen zu können? Wie sieht es mit dem Zeitaufwand aus - wird der ggf. erstattet? Wie ist es mit den Kosten für Hin- und Rückfahrt bzw. Leihmotorrad?
Was spricht dagegen:
Person A lässt Werkstatt vor Ort überprüfen was es nun wirklich ist und sollte sich herausstellen, das in der Tat der Kolben defekt ist stellt Person A der Werkstatt aus Oldenburg die Kosten in Rechnung und lässt diese entscheiden wie sie für Reparatur sorgen.

Gruß

Bernd

Hallo !

Das ist aber das generelle Problem mit Garantiearbeiten oder Reklamationen nach einer schon erfolgten Reparatur,wenn man nicht mehr am Ort wohnt.
Aber es geht nicht anders.

Zuständig ist die Werkstatt,von der man etwas will.
Motorrad muss da hin und fahren würde ich bei dem Verdacht auf Motorschaden nicht mehr damit,aufladen und hinschaffen(lassen).

Wenn es sich um einen Fehler handeln sollte,denn die Werkstatt zu verantworten hat,dann muss sie m.E. auch die Transportkosten tragen und weiteres.

Auf ein Fremdgutachten einer 2. Werkstatt muss sich niemand einlassen.
Er kann darauf bestehen selbst zu prüfen,nachzubessern und möglicherweise auch unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

MfG
duck313

MfG
duck313

Hi,

da ist doch das Problem! Man weiss ja noch nicht ob es ein Garantiefall da unklar ist was wirklich kaputt ist.
Man kann doch nciht auf verdacht hunderte von euro + Zeit investieren um Motorrad in die Werkstatt zu bringen nach Oldenburg.
Also…mein Plan erstmal nachsehen zu lassen in der Annahme das die Oldenburger Werkstatt dies ggf. übernehmen muss.

Gruß

Bernd Winnemöller

Das sieht der BGH aber irgendwie anders…
Hallo,

Das ist aber das generelle Problem mit Garantiearbeiten oder
Reklamationen nach einer schon erfolgten Reparatur,wenn man
nicht mehr am Ort wohnt.
Aber es geht nicht anders.

Zuständig ist die Werkstatt,von der man etwas will.
Motorrad muss da hin und fahren würde ich bei dem Verdacht auf
Motorschaden nicht mehr damit,aufladen und
hinschaffen(lassen).

das sieht der BGH aber irgendwie anders:

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass sich der Ort, an dem der Verkäufer die von ihm geschuldete Nacherfüllung zu erbringen hat, mangels spezieller Regelung im Kaufrecht gemäß § 269 Abs. 1 BGB* nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls bestimmt , wenn – wie hier – vorrangige Parteivereinbarungen nicht getroffen worden sind.

Wer hat nun recht? Du oder der BGH?

Gruß

S.J.