Motorradvermietung in Holland

Hallo,

A und B sind gute Freunde und wollen sich mit einer Motorradvermietung (amerikanische Maschinen) selbstständig machen. Der B ist Niederländer und hatte von seiner Familie ein größeres Grundstück im Grenzgebiet zu Deutschland (auf NL-Seite) geschenkt bekommen. Dieses wollen der A (der zwar Deutscher ist aber auch in NL wohnt) und B für den Betrieb (eine B.V.) nutzen.

Jetzt wurde dem A mitgeteilt, dass das Unternehmen auch in Deutschland steuerpflichtig wäre. A fragt sich wie das sein kann, wenn es sich doch um ein niederländisches Unternehmen handelt ? Okay, es wird zwar auch oft an Deutsche Kunden vermietet aber das kann dann doch nicht der Punkt sein oder ?

Vielen Dank für Ihre Mühe
Stefan

Hallo,

Jetzt wurde dem A mitgeteilt, dass das Unternehmen auch in :smiley:eutschland steuerpflichtig wäre. A fragt sich wie das sein kann, :wenn es sich doch um ein niederländisches Unternehmen handelt ?

Zuerst einmal muss man die Steuerpflicht feststellen. Hier ist es so, dass auch für (ausländische) Kapitalgesellschaften (B.V.) die sog. beschränkte Steuerpflicht nach § 2 (1) KStG gilt.

http://bundesrecht.juris.de/kstg_1977/__2.html

Dazu müsste man dann weiter sehen, ob inländische Einkünfte, welche in diesem Paragraphen gefordert werden, vorliegen. Solche sind in § 49 EStG geregelt. Da es aber an einer Betriebsstätte fehlt, denn Motorräder begründen eine solche nicht, liegt eine solche also nur in den NL. Somit kommt man zu einer „beweglichen Sache“. Dafür gilt § 49 (1) Nr. 9 EStG.

http://bundesrecht.juris.de/estg/__49.html

Demnach wäre erst einmal eine Besteuerung dafür in Deutschland vorgesehen (im Rahmen der inländischen Einkünfte natürlich).

Allerdings hat Deutschland mit den Niederlanden ein sog. Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, welches letztlich doch dazu führt, dass solche Einkünfte (wo eine Betriebsstätte in Deutschland fehlt) in Deutschland nicht besteuert werden.

FAZIT: Körperschaftsteuer muss nur in den NL gezahlt werden.

VG
Sebastian

Hallo,

Jetzt wurde dem A mitgeteilt, dass das Unternehmen auch in
Deutschland steuerpflichtig wäre.

bezog sich diese Auskunft auf die Körperschaftssteuer oder die Umsatzsteuer?

Schöne Grüße
C.

Hi

danke für die ausführliche Antwort :smile:

Ciao
Stefan

Hi Cirwalda

bezog sich diese Auskunft auf die Körperschaftssteuer oder die
Umsatzsteuer?

ja sorry hatte ich ganz vergessen. Es ging um die Unternehmenssteuer also wohl Körperschaftsteuer. Bei der Umsatzsteuer ist es ja sowieso klar, weil wenn man deutschen Kunden eine Rechnung schreibt muss man das ja berücksichtigen.

Ciao
Stefan