Motorroller abgebrannt Brandstiftung

Hallo zusammen,

ein Motorroller von einem Bekannten ist Freitag Nacht abgebrannt. Die Polizei geht von Brandstiftung aus.

Für den Schaden am Roller kommt wohl die Teilkaskoversicherung auf, er hatte aber noch keine Möglichkeit die Versicherung zu erreichen, da Wochenende bzw. Feiertag ist.

Nun zu der eigentlichen Frage. Die Verkleidung inklusive Case vom Roller sind fast vollständig bei dem Brand zerstört worden, aber Motor und Fahrgestell scheinen noch Intakt zu sein. Da er über die Arbeit günstig Ersatzteile beschaffen kann, ist es vermutlich möglich, dass er den Roller selber wieder fahrtüchtig bekommen könnte.

Ist das nach Abrechnung mit der Versicherung überhaupt möglich, oder macht die Versicherung oder das Straßenverkehrsamt nach einem Brandschaden da Probleme, wenn man das selbe Fahrzeug mit der selben Fahrgestellnummer nach abgerechnetem Schaden erneut anmelden möchte?

Wäre für Antworten sehr dankbar, dann könnte er den Leuten von der Versicherung am Dienstag direkt sagen, dass er das Fahrzeug wieder instand setzen möchte.

MfG

Hallo zusammen,

Hallo.

… dann könnte er den Leuten von
der Versicherung am Dienstag direkt sagen, dass er das
Fahrzeug wieder instand setzen möchte.

MfG

Dann soll der Geschädigte das genauso mit seiner Versicherung besprechen und diese wird sich freuen nur die Ersatzteile inkl. einer kleinen Aufwandsentschädigung für die Montagearbeiten zahlen zu müssen.
Sofern es dem Geschädigten Spaß macht hat man hier eine Win-Win-Situation geschaffen.

Es besteht keine Verpflichtung aus jedem Schaden immer den größtmöglichen Aufwand für die Versicherung herauszukitzeln :smile:

Grüße
Claude Burgard
http://www.facebook.com/VersicherungsmaklerSB

Vielen Dank für die Antwort Claude.

Ein Detail habe ich eben noch erfahren. Die Polizei hat den Roller schon als Totalschaden eingestuft. Gibt es da also keine Probleme, wenn die Versicherung für den Schaden bezahlt hat und man das selbe Fahrzeug dann neu anmelden möchte? Mein Bekannter ist sich nicht sicher, ob es da Probleme mit Fahrgestellnummer bei der erneuten Anmeldung geben könnte, da der Roller als Totalschaden nach Brandstiftung gemeldet wurde.

Hallo!

nein,wieso denn ?
Die Zulassungsstelle bekommt doch überhaupt nichts davon mitgeteilt.
Man muss doch selber abmelden und später ggf. neu anmelden.

Hier soll doch eine Abrechnung nach Zeitwert erfolgen. Totalschaden meint hier wirtschaftlicher Totalschaden,Reparatur in Werkstatt ist teuerer als der Zeitwert. Man bekommt aber nur den Zeitwert ersetzt.

Selbst gestohlene Wagen,die nach Zahlung der VS-Summe wieder auftauchen,können doch von der VS(die ist inzwischen Besitzer geworden) neu verkauft und neu zugelassen werden. Die alten Fahrzeugdaten bleiben doch.
Hier kriegt die Zulassungsstelle eine Meldung,weil der sonst in den Datenbanken noch als gestohlen geführt wird.

Aber bei Totalschaden muss das nicht passieren.

mfG
duck313