Hallo zusammen,
ein Motorroller von einem Bekannten ist Freitag Nacht abgebrannt. Die Polizei geht von Brandstiftung aus.
Für den Schaden am Roller kommt wohl die Teilkaskoversicherung auf, er hatte aber noch keine Möglichkeit die Versicherung zu erreichen, da Wochenende bzw. Feiertag ist.
Nun zu der eigentlichen Frage. Die Verkleidung inklusive Case vom Roller sind fast vollständig bei dem Brand zerstört worden, aber Motor und Fahrgestell scheinen noch Intakt zu sein. Da er über die Arbeit günstig Ersatzteile beschaffen kann, ist es vermutlich möglich, dass er den Roller selber wieder fahrtüchtig bekommen könnte.
Ist das nach Abrechnung mit der Versicherung überhaupt möglich, oder macht die Versicherung oder das Straßenverkehrsamt nach einem Brandschaden da Probleme, wenn man das selbe Fahrzeug mit der selben Fahrgestellnummer nach abgerechnetem Schaden erneut anmelden möchte?
Wäre für Antworten sehr dankbar, dann könnte er den Leuten von der Versicherung am Dienstag direkt sagen, dass er das Fahrzeug wieder instand setzen möchte.
MfG