Vor ein paar Wochen haben wir unseren Motoroller in die Werkstatt gebracht, es sollte nur eine Kleinigkeit dran kaputt sein, so eine Stunde Arbeit.
Gestern als wir ihne wieder abholen wollten, war er zerlegt, Kabel hingen überall raus und der Chef dort meinte, es lohnt sich nicht weiterzumachen, wir sollen den Roller so im zerlegten Zustand wieder mitnehmen.
Jetzt sollen wir den an sich schönen Roller mit der „kleinen“ Reparatur also verschrotten ! Darf man sich so was gefallen lassen ? Wer weiss was ?
Moin,Moin ich fahre zwar auch einen Roller,aber in diesem Fall würde ich zu einem Rechtsanwalt gehen , oder erst einmal damit drohen , wenn das nicht fruchtet dann auf jeden Fall zum Anwallt !
Ps. was war denn am Roller defekt ?.
Hallo,
So etwas ist mir noch nie passiert, aber nun die Frage, was war kaputt, ist es unter Umständen ein irreparabler Schaden, und musstet Ihr etwas für die „Reparatur“ bezahlen?
Im Übrigen lässt sich wirklich Alles an einem Roller reparieren, das ist Alles nur ein Kostenfrage, sollte der Motor kaputt sein, kann man natürlich schon mit einer gehörigen Summe rechnen.
Hast du einen Werkstattbericht bekommen? Frage doch nochmal nach, ob du den Roller bitte in dem Zustand zurück haben kannst, in dem ihr ihn dorthin gebracht habt.
Eine rechtliche Klausel, die das fordert ist mir aber nicht bekannt, da müsstest du die Experten von der Rechtsabteilung fragen.
Viele Grüße
Christian
Oh, ich bin neu hier und habe schon Antworten- danke schön !
Also der Roller blieb so alle 300m plötzlich stehen, ein paar Sekunden warten, dann ganz normal starten und weiterfahren. Wir haben ihn also in die Werkstatt gebracht, der Chef meinte bei der Annahme, kann nichts grosses sein. So eine Stunde Arbeit, dann können wir ihn wieder abholen. Es wurde dann ein Teil ausgetauscht. Er blieb wieder nach einer Weile stehen. Dann sollte die Lichtmaschine kaputt sein- neue Lichtmaschine eingebaut- dann ging das Licht nicht mehr, das Zündschloss geht nicht mehr, jetzt steht der Roller vor der Werkstatt und ist zerlegt und wir sollen ihn so wieder mitnehmen.
Oh, ich bin neu hier und habe schon Antworten- danke schön !
Also der Roller blieb so alle 300m plötzlich stehen, ein paar Sekunden warten, dann ganz normal starten und weiterfahren. Wir haben ihn also in die Werkstatt gebracht, der Chef meinte bei der Annahme, kann nichts grosses sein. So eine Stunde Arbeit, dann können wir ihn wieder abholen. Es wurde dann ein Teil ausgetauscht. Er blieb wieder nach einer Weile stehen. Dann sollte die Lichtmaschine kaputt sein- neue Lichtmaschine eingebaut- dann ging das Licht nicht mehr, das Zündschloss geht nicht mehr, jetzt steht der Roller vor der Werkstatt und ist zerlegt und wir sollen ihn so wieder mitnehmen.
Hallo Reinhard
Wenn man ein Fahrzeug mit eine Fehler in eine Werkstatt bringt und der Werkstatt nach Tagen auffällt das sie das nicht reparieren können, dann muß die Werkstatt auf jeden Fall das Fahrzeug wieder in den Zustand versetzen wie sie es auch angenommen hat und nicht noch mehr kaputt machen. So viel ich weis ist die Werkstatt dazu verpflichtet.
Hallo,
Das würde ich so nicht hinnehmen. Wenn zuvor die Aussage war, dass nur eine Kleinigkeit defekt ist, dann können sie den Roller nicht einfach zerlegt zurückgeben. Habt ihr Euch keinen verbindlichen Kostenvoranschlag geben lassen? Die Werstatt hätte, als ihnen klar wurde, dass der Defekt größer ist, bei Euch anrufen müssen, um gemeinsam zu klären, wie es nun weitergeht. Aber den Roller nun einfach defekt und zerlegt abzugeben, ist kein seriöses Geschäftsgebaren und darf so auch nicht sein. Sie hätten ihn zumindest wieder zusammenbauen müssen.
Habt Ihr eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, würde ich diese anrufen und nachfragen, wie Ihr verfahren sollt. Oft reicht es dann nämlich auch schon, noch einmal zum Händler zu gehen und zu erwähnen, dass man mit dem Rechtsschutz gesprochen hat und dann sind die gleich viel freundlicher.
Viel Glück…
hallo! meiner meinung nach, muß die werkstatt den roller wieder in den ursprünglichen zustand zurück versetzen. zur absoluten sicherheit, würde ich mal bei einem rechtsanwalt anrufen und nachfragen! lg jenny
Moin,eine kleinigkeit ist immer ein weiter begrift er kann aber auch verborgene schàden beinhalten die mann sàter erst sieht.Wenn sie nun verlangen das die Werkstatt alles wieder richtig zusammen baut dann mùsten sie auch den zusammenbau noch bezahlen.sie kònnen nun den Roller zerlegt mit nehmen aber unbedingt darauf achten das alee schrauben und klein und grossteile vorhanden sind,es kann vorkommen das bòse werkstàtten teile anderweitig verkaufen und das der grund ist warum keine reperatur lohnt dann kònnen sie den verklagen.Am besten sie Bringen den Roller zu Rollerpeter der prùft ob alles dabei ist und was genau Defeckt ist und erstellt ihnen einen kostenvoranschlag fùr den zusammenbau und die reperatur des Rollers dann kònnen sie entscheiden was damit werden soll.
MfG. Rollerpeter
Moin!
Was Sie jetzt brauchen, ist ein Anwalt! Denn das darf die Werkstatt natürlich nicht. Wenn der Reparaturumfang größer ist, als vorher besprochen, MUSS die Werkstatt VOR Beginn weiterer Arbeiten mit Ihnen in Kontakt treten.
Holen Sie sich geschwind Rat bei einem Anwalt und verklagen Sie die Werkstatt auf Schadenersatz!
Gruß
MK
Nun ja, manche Rollermechaniker sind schon ein wenig… verschroben. Aber um dazu etwas sagen zu können, müsste man wissen, was für ein Roller das ist, was ursprünglich defekt war und auf welche zusätzlichen Probleme er gestossen ist (zu sein glaubt).
Grüsse
Hallo,
kommt mmer wieder vor das Werkstätten durch unsachgemäßes Handeln Kosten verursachen die nicht gerechtfertigt sind.
Lass den Roller dort stehen und wede dich an die Handwerkskammer mit einer Beschwerde, die schicken einen Sachverständigen der den Vorang beurteilt,
ist der einzi gangbare Weg um dein Recht einzuklagen.
Alles Gute
Dieter
Hallo,
Also dasss die Werkstatt den Fehler nicht herausfindet kann man ihr nich anlasten, wenn aber der Roller jetzt mehr kaputt ist, als vorher dann schon. Normalerweise gibt es vor Abgabe an die Werkstatt eine Bestandsaufnahme, was repariert werden soll. Geh nochmal hin und fordere die Werkstatt auf den Roller wieder so zurück zu geben, wie du ihn abgegeben hast, d.h. wenigstens zusammengebaut, es wäre auch noch eine Option sich eine 2. Werkstatt zu suchen, und diese zu bitten, die erste Werkstatt zu kontaktieren oder um Rat zu bitten.
Ich kenne mich mit dem Gesetz nicht aus, aber kannst ja mal überlegen, ob es sich nicht um Sachbeschädigung handelt, du hast ihn ganz abgegeben und sollst ihn zerlegt wieder mitnehmen…
Viel Glück
Christian
Hallo, bin zwar nicht sooo der Experte mit Werkstätten, da ich nen privaten Schrauber habe - aber soo zerlegt dürfen die Ihn dir nicht überlassen-zumindest zusammen gebaut wie es sich gehört und mit der Begründung (schriftlich) was nun schluß endlich daran kaputt ist - hoffe du hast die Vorgeschichte schriftlich.
Gruß Michael
Hallo,
habt ihr einen Kostenvoranschlag bekommen, oder hat jemand mitgehört das es nur eine kleine Reparatur werden sollte. Wenn kein Zeuge da ist, habt ihr schlechte Karten, wenn ja, müssen die den Roller wieder in den Abgelieferten Zustand versetzten.
Gruß Klaus
Hallo Herr Pientka, ich hätte den Chef mal gefragt, warum er den Motorroller zerlegen liess.Meine Frage an Sie: welche " kleinigkeit " musste Repariert werden ?
Ich hätte mit der Werkstatt eine vereinbarung getroffen, dass sie Sie anrufen muss,sollte am Motorroller was grösseres kaputt sein.Einen kaputtenen Motorroller im zerlegten zustand darf die Werktatt nicht zurück geben, sie müssten den Motorroller im Ursprungszustand zurück geben.Dieses verhalten der Werkstatt zeigt, dass sie kein Interesse an der Reparatur des Motorrollers hat, ich würde an Ihrer stelle woanders hin gehen den Motorroller Reparieren zu lassen.Normalerweise ist Ihr Fall ein Fall für den Rechtsanwalt, dieser aber kostet Geld, es sei denn, Sie sind in einer Versicherung.Ich selbst Fahr einen Motorroller und habe nur eine Erstinspektion bei 1000 KM machen lassen, sonst hatte ich alles selbst Repariert.
MfG
Hallo , ich glaube das Ist mehr eine Rechts Frsge ,ich kann Ihnen da leider nicht weiter helfen. Aber was soll denn da dran sein , das es sich nicht lohnt bzw. Das die das nicht sofort erkannt haben . Ist das ein 2 oder 4 takter.
MfG Norbert
Es ist ein 2-takter, bzw. war einer. Wir haben das Teil inzwischen schweren Herzens zerlegt wieder abgeholt. Wir haben uns bei einem Rechtsanwalt erkundigt, ja, eine Werkstatt muss ein Teil so zurückgeben, wie man es abgegeben hat, allerdings kann die Werkstatt trotzdem für eine erfolglose Reparatur
Arbeitslohn berechnen. Ich vermute zwar, das in diesem Fall die Werkstatt den Roller kaputt gemacht hat, aber das mit Hilfe eines Sachverständigen nachzuweisen und ggfs. die Kosten dafür tragen zu müssen ist uns zu risikoreich.
Hallo Reinhard,
da bist du aber schön angeschmiert. Warscheinlich hat dieser Mensch keine Ahnung.Das ist ja fast eine Sache für den Anwalt.Was hätte dein Roller noch Wert?
Lohnt es sich zu Streiten über Anwalt. Hast du einen
Rechtschutz? Wenn nicht, dann ist es eh schwierig.
Es wäre wenigstens Interessant was kaputt ist, vielleicht kann er das sagen, und dann wieder kostenlos zusammenbauen und wieder mitnehmen, sonst
doch mit Anwalt drohen! Was glaubt der denn!
MfG Herbert
Hi Herbert !
Ich schätze den Wert des Rollers auf 400.- bevor ihn die Werkstatt kaputt gemacht hat. Wir wollten ihn nun bei einer anderen Werkstatt reparieren lassen, aber da hat man uns gesagt, das man keine Lust mehr hat, Sachsen zu reparieren, was die Walsroder Werkstatt verbockt hat. Wie ich schon geschrieben habe, jetzt mit Sachverständigen und Rechtsanwalt dagegen angehen haben wir keine Lust.----Dumm gelaufen !!!