Motorroller mit Klasse B

Man darf doch Motorroller bis zuläss. Höchstgeschw. von 45km/h mit einem Führerschein der Klasse B fahren?!

Wäre es fahren ohne Führerschein, wenn man mit einem „höher-motorisiertem“ Roller kontrolliert wird?

Wenn ja, welche Konsequenzen hätte das…

vielen dank

Man darf doch Motorroller bis zuläss. Höchstgeschw. von 45km/h
mit einem Führerschein der Klasse B fahren?!

Hi,

ja

Wäre es fahren ohne Führerschein, wenn man mit einem
„höher-motorisiertem“ Roller kontrolliert wird?

richtig

Wenn ja, welche Konsequenzen hätte das…

Ein Führerschein Klasse A dürfte billiger sein

http://www.bundesrecht.juris.de/stvg/__21.html

Q-Gruß

kommt es dabei auf motorisierung oder höchstegeschwindigkeit an, fiktiver fall : angenommen ein roller hätte 49ccm und würde aber 60km/h fahren, das kann bei einer kontrolle ja keiner prüfen, oder wie würde sich das verhalten

kommt es dabei auf motorisierung oder höchstegeschwindigkeit
an, fiktiver fall : angenommen ein roller hätte 49ccm und
würde aber 60km/h fahren, das kann bei einer kontrolle ja
keiner prüfen, oder wie würde sich das verhalten

Hi,

natürlich kann die Höchstgeschwindigkeit gemessen werden. Angefangen vom mobilen Rollenprüfstand den manche Polizisten haben, über Nachfahrmessung, sei es eine ganz normale Geschwindigkeitskontrolle. Es wird geprüft, und nicht gerade wenig.

Dann sind die Roller wenn sie schneller sind frisiert, auch das kann festgestellt werden. Im Zweifel wird durch ein Gutachten Modifikation und Höchstgeschwindigkeit auf Kosten des Sünders festgestellt sollte da was nachgeholfen worden sein.

Als Anmerkung noch, den Tachos von den Rollern kann nicht immer getraut werden. Und wenn es wirklich schneller 45 sein muss, gibt es ganz legal noch Moppeds ( Schwalbe )die etwas schneller sind. Im Brett Motorrad nachfragen.

Q-Gruß