Motorrollerverkauf ein 15 jähriger kauft

… einen motorroller von einem 18 jährigen jetzt wollen die eltern den kauf rückgängig machen und drohen mit anwalt wer kennt sich da aus

… einen motorroller von einem 18 jährigen jetzt wollen die eltern den kauf rückgängig machen und drohen mit anwalt wer kennt sich da aus

Rechtsbrett, FAQ 1129 beachten und den Kaufpreis mit angeben.

Viele Grüße

… einen motorroller von einem 18 jährigen jetzt wollen die
eltern den kauf rückgängig machen und drohen mit anwalt

wenn es die eltern des 15jährigen sind: das dürfen sie. lies mal:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schwebende_Unwirksamkei…

BGB § 110

wenn es die eltern des 15jährigen sind: das dürfen sie. lies
mal:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schwebende_Unwirksamkei…

Ich kenne es eigentlich so, dass man zunächst die Rechtsgrundlage prüft, bevor man über die Rechtsfolgen nachdenkt.

_ BGB § 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind._

Ohne Kenntnis des Kaufpreises und der näheren Umstände ist die pauschale Aussage, dass der Vertrag schwebend unwirksam sei, haltlos.

S.J.

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wenn es die eltern des 15jährigen sind: das dürfen sie. lies
mal:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schwebende_Unwirksamkei…

Ich kenne es eigentlich so, dass man zunächst die
Rechtsgrundlage prüft, bevor man über die Rechtsfolgen
nachdenkt.

und ich kenne es eigentlich so, dass man erst mal nachdenkt, bevor man losschreibt.
die frage lautete:
" …jetzt wollen die eltern den kauf rückgängig machen und drohen mit anwalt … mehr auf http://w-w-w.ms/a47u33"
und? dürfen sie nach deiner quelle nicht wollen? oder dürfen sie nicht drohen?

wiki ist nur der start einer suche. ich habe nirgends geschrieben, dass das die alleinige lösung ist. es steht nicht dort, dass es sich um ein schwebend unwirksames geschäft handelt und das habe ich auch nicht behauptet.

und ich kenne es eigentlich so, dass man erst mal nachdenkt,
bevor man losschreibt.

Und warum machst Du es dann nicht so?

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Hallo,

… einen motorroller von einem 18 jährigen jetzt wollen die
eltern den kauf rückgängig machen und drohen mit anwalt wer
kennt sich da aus

Die Höhe des Kaufpreises und der Hinweis auf § 110 BGB (Taschengeldparagraph) gab es ja bereits.

Da ein Motorroller für einen Jugendlichen nicht unerhebliche (auch versteckte) Folgekosten hat (Versicherung, Treibstoff, Wartung, Reparatur, evtl. Steuer) wird eine Argumentation auf Grundlage des „Taschengeldparagraphen“ ziemlich dünn.

Konnte er vielleicht sogar davon ausgehen, dass die Eltern nicht einverstanden sind, ebenso: http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr319.php

Ein schönes Beispiel wenn ist auch hier zu finden: http://schroeder.rewi.hu-berlin.de/downloads/WS%2009…

Ohne die näheren Umstände zu kennen, kann natürlich keine abschließende Antwort gegeben werden, es spricht aber einiges dafür, dass die Eltern im Recht wären.

Gruß
Wawi

Hallo,

Da ein Motorroller für einen Jugendlichen nicht unerhebliche
(auch versteckte) Folgekosten hat (Versicherung, Treibstoff,
Wartung, Reparatur, evtl. Steuer) wird eine Argumentation auf
Grundlage des „Taschengeldparagraphen“ ziemlich dünn.

Häh? Vielleicht einfach den § 110 lesen und verstehen?

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn […]

Folgekosten (Versicherung, Treibstoff, Wartung, Reparatur, evtl. Steuer) sind aber nicht Bestandteil dieses Vertrags und somit hierfür irrelevant.

Ohne die näheren Umstände zu kennen, kann natürlich keine
abschließende Antwort gegeben werden, es spricht aber einiges
dafür, dass die Eltern im Recht wären.

Ohne die näheren Umstände zu kennen, kann tatsächlich keine
abschließende Antwort gegeben werden. Dass aber „einiges“ dafür sprechen sollte, dass die Eltern im Recht sind, ist ziemlich abwegig.

S.J.

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Hallo,

Folgekosten (Versicherung, Treibstoff, Wartung, Reparatur,
evtl. Steuer) sind aber nicht Bestandteil dieses Vertrags und
somit hierfür irrelevant.

Stimmt. Aber hier werfe ich mal den § 107 BGB ins Rennen:
_§ 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters

Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters._

Und das ist hier wohl der Fall.

Ohne die näheren Umstände zu kennen, kann tatsächlich keine
abschließende Antwort gegeben werden. Dass aber „einiges“
dafür sprechen sollte, dass die Eltern im Recht sind, ist
ziemlich abwegig.

Ist es nicht. s.o.

Gruß
Wawi :smile:

Es wird langsam peinlich

Stimmt. Aber hier werfe ich mal den § 107 BGB ins Rennen:
_§ 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters

Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die
er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der
Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters._

Und das ist hier wohl der Fall.

Ach komm. Du fängst an Dich total zu verzetteln und es wird langsam peinlich. § 110 ergänzt den § 107 doch, das heißt § 107 gilt grundsätzlich, es sei denn, die Bedingungen des § 110 werden erfüllt.

Zitat Palandt:

Bedeutung: Die Vorschr. ist lediglich ein bes Anwendgsfall des § 107

S.J.

Halo

Da ein Motorroller für einen Jugendlichen nicht unerhebliche (auch versteckte) Folgekosten hat (Versicherung, Treibstoff, Wartung, Reparatur, evtl. Steuer) wird eine Argumentation auf Grundlage des „Taschengeldparagraphen“ ziemlich dünn.

Zumal das Fahrzeug ja wahrscheinlich angemeldet und fahrbereit gehalten werden/bleiben muss, wenn es mangels ausreichend Platz im eigenen Kinderzimmer auf öffentlichem Grund geparkt werden soll.

Viele Grüße

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für dich?
Hallo

Ach komm. Du fängst an Dich total zu verzetteln und es wird
langsam peinlich. § 110 ergänzt den § 107 doch, das heißt §
107 gilt grundsätzlich, es sei denn, die Bedingungen des § 110
werden erfüllt.

Zitat Palandt:

Bedeutung: Die Vorschr. ist lediglich ein bes Anwendgsfall des
§ 107

Dann gehst du wohl davon aus, dass er das Moped (ohne Folgekosten) ins Kinderzimmer stellt, so wie Simsy Mone es oben vorschlägt …?

Gruß
Wawi

und ich kenne es eigentlich so, dass man erst mal nachdenkt,
bevor man losschreibt.

Und warum machst Du es dann nicht so?

habe ich. aber für dich hat es wohl trotzdem so ausgesehen, als ob ich mich dir anpassen wolle, da hast du das wohl nicht bemerkt und losgelegt wie sonst auch.
naja, kann ja jedem mal passieren, nehme ich dir deshalb nicht übel.

Ganz sicher nicht

Dann gehst du wohl davon aus, dass er das Moped (ohne
Folgekosten) ins Kinderzimmer stellt, so wie Simsy Mone es
oben vorschlägt …?

Wovon Du oder Ich ausgehe ist nicht von Interesse, denn es hat keinen Einfluss auf die Rechtslage. Sieh es endlich ein, dass Du auf dem Holzweg bist und versuche nicht ständig mit absurd konstruierten Argumentationen von Deiner Fehleinschätzung abzulenken.

S.J.

Kann jemand mal diesen Troll abschalten?
o.w.T.

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plonk!
na das sagt ja wieder mal der richtige. nicht lesen können, benehmen wie ne offene hose aber rumtönen als gehörte ihm das forum persönlich.

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