Hallöle liebe User,
meine Gedankengänge:
Habe ich das tatsächlich richtig verstanden, dass man [und Frau
]im Wohngebiet von 07:00 bis 20:00 durchgehend eine Motorsäge betreiben darf ? Außer an Sonn- und Feiertagen natürlich.
Wenn ja, erstaunt mich das halt ein wenig, da dies ja doch recht nervig sein kann, z.B. wenn betriebsbedingt die Drehzahl dauernd hoch und runter geht. Ich finds halt komisch das gleichzeitig der motorbetriebene Laubbläser an gewissen Tageszeiten pausieren muss. Dies dan auch um eine „Mittagszeit“ (13:00 bis 15:00) die es wiederum eigentlich im Lärmsinne ja garnicht mehr gibt :-S
Um eine Gegenfrage direkt auszuklammern: Es könnte ja sein das jemand für den Winter seine 20m Brennholz ofenfertig schneidet. Das könnte schon mal einen Tag lang dauern.
Weiß jemand ob es für Wohngebiete in NRW da eine Extra-Regelung gibt die die Motorsäge verbietet?
Schonmal dickes Danke für Eure Antworten !
Ralf