Hallo zusammen,
angenommen jemand hat einen der berühmten genialen Motoren von VW die diesen Winter in der Kälte wieder massenhaft ausgefallen sind, da die Fehlkonstruktion des 1.4 Liter Motors (16Ventiler, 75 PS, Kennbuchstabe AXP) dazu führt dass die Kurbelgehäuseentlüftung (KGE) einfriert. Infolgedessen hat er abends auf der Nachhausefahrt seinen Motor derart ruiniert, daß er trotz aufwendigem Reparaturversuch jetzt ganz kaputtging und ersetzt werden mußte.
Frage: Lassen sich diese Kosten (die nach meinem Dafürhalten eigentlich Volkswagen übernehmen müsste, da die Fa. VW so einen unausgereiften Motor hätte nie auf den Markt bringen dürfen…) in der Einkommenssteuererklärung analog einem Unfallschaden als Werbungskosten absetzen?
Danke für eure geschätzten Hinweise.
Ein Motorschaden ist kein Unfall würde ich mal sagen.
Im übrigen kann man Unfälle auf dem Weg zur Arbeitsstätte (oder zurück nach Hause) auch nicht mehr absetzen. Man kann nur noch Unfälle absetzen, die auf einer Dienstfahrt passiert sind, die man mit dem eigenen PWK geleistet hat. Also z.B. wenn man für seinen Arbeitgeber mit seinem eigenen PWK vom Firmensitz zu einem Kunden fährt.
Im übrigen kann man Unfälle auf dem Weg zur Arbeitsstätte
(oder zurück nach Hause) auch nicht mehr absetzen. Man kann
nur noch Unfälle absetzen, die auf einer Dienstfahrt passiert
sind, die man mit dem eigenen PWK geleistet hat. Also z.B.
wenn man für seinen Arbeitgeber mit seinem eigenen PWK vom
Firmensitz zu einem Kunden fährt.
Hallo, kurze Zwischenfrage: zählt die Fahrt zwischen Arbeitsstelle und Wohnort denn auch als „Dienstfahrt“ im Falle eines Unfalls oder nicht?
Dankeschön
Granini
Nein, es sind Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Und ein Unfall, der sich auf diesem Weg ereignet kann entgegen der Behauptung von Aron als Werbungskosten angesetzt werden:
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0117.htm
1 „Gefällt mir“