Hallo zusammen,
habe mir am 22.01.13 ein gebrauchtes Auto (Bj. 2000, Km-Stand: 199500) von einem Autohändler (kein Vertragshändler) gekauft. In der Zwischenzeit habe ich mit dem Fahrzeug nur ca. 700 km gefahren. Am Samstag auf der Autobahn kam dann der Schaden, habe es in eine Werkstatt jetzt bringen lassen.
Das Auto habe ich gewerblich gekauft da ich selbständig bin.
Welche Rechte habe ich jetzt gegenüber den Verkäufer. Muss er für den Schaden aufkommen oder bleibt jetzt alles auf mir hängen?
Für Ihre Antworte bedanke ich mich in voraus.
MFG
VK