Hallo,
Vor knapp 5 Monaten habe Person A ein Auto gekauft, nach knapp
2000 km musste Person A einen Oelwechsel durchfuehren, da zu
wenig Oel vorhanden war, dabei hat Person A nix gedacht. Heute
2000 km spaeter wieder dasselbe, aber dazu gleich unten mehr.
zum einen wundert mich natürlich, dass man bei fehlendem Öl nicht einfach entsprechend auffüllt, sondern wechselt, zum anderen ist es normal , dass Öl verbraucht wird. Abhängig vom Modell und der Laufleistung ist das mehr oder weniger der Fall.
http://www.autobild.de/artikel/oelverbrauch-35585.html
Fast Parallel vor 1-2 Monaten hat Person A auch den
Vorbesitzer zufaellig(Vorbesitzer B sprach Person A an)
getroffen und mit ihm ueber den Wagen gesprochen. Er
Vorbesitzer erzaehlte Person A, dass das Auto einen
Motorschaden hatte und ihm Winter nur noch Probleme bereitet
viele andere Macken.
Das teilte Person A dem Haendler C mit, dass er C dies Person
A dies verschwiegen hat und er meinte nur, dass er C Person A
das nicht mitteilen muss und der Wagen ja laeuft(vor 2
Wenn die Defekte behoben wurden, besteht auch keine Notwendigkeit dem Käufer diese mitzuteilen.
Monaten). In der Zeit hatte Person A leider sehr wenig Zeit um
das Auto zurueck zu geben und sich was neues zu suchen.
Der Käufer geht hier ganz offensichtlich von falschen Voraussetzungen aus. Ein „Geld zurück“ bei Nichtgefallen gibt es nicht.
Damals lief das Auto ja noch und bei dem Oelwechsel hat sich
Person A nichts gedacht,da Person A dabei nur an einen
Routinewechsel gedacht hat .Jetzt jedoch hat der Wagen
weiterhin einen sehr hohen Oelverbrauch wenn Person A diesen
Wagen auf Autogas faehrt und dies ist Person A erst jetzt
ersichtlich geworden, dass er so viel Oel verbraucht.
Wie viel Öl? Was sagt der Hersteller hinsichtlich des üblichen Ölverbrauchs? Wie hoch ist der Kilometerstand?
Die Beantwortung dieser Fragen ist entscheidend für die Beurteilung, ob es sich überhaupt um einen Mangel handelt. Ein Blick in das Gesetz:
_BGB § 434
Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
- wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
- wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann._
Wurde hinsichtlich des Ölverbrauchs etwas vertraglich vereinbart? Wohl eher nicht. Also stellt sich die Frage, ob sich das Auto für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung bzw. die gewöhnliche Verwendung eignet. Fährt das Auto? Springt es an? Bremst es? Bis auf die Sache mit dem Ölverbrauch ist ja alles okay. Nun kommt noch die Frage, was der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann und was bei Sachen der gleichen Art üblich ist. Hier wäre zu prüfen, was der Hersteller hinsichtlich des Ölverbrauchs angibt und was allgemein üblich und zu erwarten ist. Bei einem Fahrzeug mit einem Kilometerstand von 10.000 ist ein 4-facher Ölverbrauch sicher ein Mangel. Bei einem Fahrzeug, das 100.000 km auf dem Tacho hat, ist ein doppelter Ölverbrauch sicher kein Mangel.
Person A teilte dem Autohaendler C heute mit, dass er A ihm C
den Wagen zurueckgeben moechte und vom Kaufvertrag
zuruecktreten moechte, da es eine argliste Taeuschung war und
wenn Person Agewusste haette, dass der Wagen einen totalen
Motorschaden (aussage vom Vorbesitzer) hatte, haette Person A
den Wagen unter den Umstaenden nciht gekauft.
Wie gesagt: Wenn der Defekt vollständig behoben wurde, muss man das nicht angeben. Wurde der Defekt nicht behoben und der Mangel tatsächlich arglistig verschwiegen, trägt der Käufer hierfür die Beweislast. Ebenso dafür, dass der hohe Ölverbrauch auf einen Sachmangel und nicht auf andere Umstände zurück zu führen ist.
Im Kaufvertrag sind keine Maengel aufgefuehrt und der
Haendler hat Person nur Angeboten das Auto durchzuchecken und
den Oelverbrauch versuchen zu beheben
Zu mehr ist er auch nicht verpflichtet.
Person moechte jedoch
das Auto vollkommen loswerden, da es eine arglistige
Taeuschung war.
Der Käufer kann doch nicht erwarten, dass der Verkäufer dass Auto ohne weitere Prüfung nach 5 Monaten unter Erstattung des vollen Kaufpreises zurück nimmt. Das entbehrt doch jeder Rechtsgrundlage.
Der Haendler C meinte nur, dass Person A ruhig
einen Anwalt einschlaten kann, da es sowieso mindestens 1 Jahr
dauert.
Wenn der Käufer die selben Behauptungen vorgetragen hat, wie hier, kann ich die Reaktion des Verkäufers gut verstehen.
Ausserdem ist es nur noch eine Frage der Zeit bis es wieder zu
einem Motorschaden kommt, da die Zylinderlaufbox einen hohen
Verschleiss aufgrund der Autogasanlage haben und damals es
schon die Kolben gegen den Motor gehaemmert haben. (Aussage
Audiwerkstatt) So das es sich durchgehend um ein defektes
Fahrzeug gehandelt hat.
Was hat der Verkäufer damit zu tun, wenn technologiebedingt ein höherer Verschleiß auftritt?
Ich hoffe ihr habt die Ausfuehrungen verstanden.
Ja. Durchaus. Meine Einschätzung: Ein entsprechender Rechtsstreit wäre mit einem enormen Risiko verbunden. Zunächst gibt es lediglich Behauptungen des Käufers. Ob der Ölverbrauch als Mangel einzustufen ist, kann man schwer beurteilen. Insbesondere da der angebliche Mangel sich erst nach 4000 km zeigte, macht eine Beweisführung schwierig. Sollte der Ölverbrauch wirklich so extrem sein, wird man sich fragen, warum dieser erst nach so langer Zeit gerügt wird. Der Beweis, dass der hohe Ölverbrauch ein Mangel ist und dass dieser schon bei Übergabe bestand, wird, wenn überhaupt, nur mit einem Sachverständigen möglich sein. Wird der Prozess verloren, muss der Kläger mit Kosten im 4 stelligen Bereich rechnen.
Der Käufer sollte das Angebot des Verkäufers in Anspruch nehmen und den Ölverbrauch prüfen lassen und ggf. erforderliche Reparautren durchführen lassen.
Gruß
S.J.