Anfang 2009 wird bei einem Opel Astra der Zahriemen inkl. Wasserpumpe und allen Spannrollen gewechselt. Der Wechsel wird in einem regulären Opel Autohaus gemacht.
Ca. ein Jahr später bricht an der Umlenkrolle eine Schraube, wodurch der Zahnriemen gelockert wird und schließlich abrutscht. Resultat —> Motorschaden… das übliche eben…
Die Umlenkrolle wurde beim Wechsel getauscht, die Schraube jedoch nicht, da ein Wechsel von Opel nicht vorgesehen ist.
Die Werkstatt, die den Zahnriemen gewechselt hat würde sich bei der Reparatur mit 25% an Arbeitslohn und Materialkosten beteiligen. Beim Fahrzeugbesitzer würde ein Betrag von über 1000 Euro hängen bleiben.
Der Vorfall ist innerhalb der Gewährleistung und innerhalb einer Laufleistung von ca. 15000 km passiert. Greift bei sowas die Gewährleistung auch bei dem Folgeschaden? Ist die Werkstatt voll haftbar zu machen?
Sorry, aber wie kommst du zu dieser Ansicht? Verstehe ich absolut nicht!
also nochmal…
es wird der Zahnriemen inkl. aller relevanten Teile gewechselt. Und innerhalb der Gewährleistung versagt so ein relevantes teil durch Einbaufehler oder Materialermüdung. Soweit klar? Dadurch kommt es nun zum Folgeschaden. Dieser Folgeschaden ist eindeutig auf den Einbau des Zahnriemens zurückzuführen.
Warum sollte da nicht die Gewährleistung / Garantie greifen?
Hier mal nen anderes Beispiel:
An deinem Fahrzeug wird eine neue Windschutzscheibe eingebaut. Durch unsachgemäßen Einbau gelangt beim nächsten Regenschauer das ganze Regenwasser in dein Auto und versaut deine beigefarbene Lederausstattung. Das wäre auch ein Folgeschaden durch unsachgemäßen Einbau oder durch Materialfehler in Form einer defekten Dichtung o.ä.
Wie würdest du da denn handeln? Das einfach so akzeptieren und dir für viele hundert Euro ne neue Lederaustattung holen???
dazu müßte die Werkstatt ja bei der KFZ Innung drin sein…
Ich hab einfachmal in der sächsischen Landeshauptstadt nach Werkstätten gesucht, die das sind… die kann man an 2 Händen abzählen. Zumindest laut der Onlinesuche der KFZ Innung…
…lt. deinem Sachverhalt wurde aber sachgemäß eingebaut und ist der Schaden trotz sachgemäßen Einbaus entstanden.
Es sei denn es wäre so, dass die Herstellerangaben selbst nicht fachgerecht wären, aber dafür gibts ebenso laut deinem Sachverhalt keine Angaben, wobei ich dann aber zweifle, ob man da über die Verschuldenshaftung zur Haftung für einen Mangelfolgeschaden kommt. Was soll denn die Werkstatt noch mehr beachten als die Herstellervorschriften für eine fachgerechte Montage?
ob der Einbau nun wirklich fehlerfrei von statten leif, kann man als Kunde nicht wirklich feststellen. In diesem Beispiel die Sache mit der abgebrochenen Schraube, die evtl. mit einem falschen Drehmoment angezogen wurde und dadurch gebrochen ist. Das kann der Kunde leider nicht feststellen.
Nun nehmen wir an, die Werkstatt hat wirklich geschlampt und beim EInbau irgendwas falsch gemacht. Wäre sie voll haftbar?
Naja wenn die Werkstatt einen Fehler gemacht hat, haftet sie erstens mal aus der Sachmängelhaftung für den Mangel und wenn das schuldhaft ist auch für den Mangelfolgeschaden aus Schadenersatz.
(Wie das jetzt mit Haftung für den Mangel selbst aus Schadenersatz in Deutschland ist, weiß ich nicht - könnte das vielleicht jemand schreiben? Verhältnis zwischen Schadenersatz und Sachmängelhaftung für den Sachmangel selbst, also nicht den Mangelfolgeschaden? - interessiert mich)
Zunächst einmal sollte man die Schadensursache klar feststellen. Hierfür empfehle ich ein Gutachten über einen KfZ-Sachverständigen anfertigen zu lassen.
Ohne Fakten kann Dir kein Mensch eine belastbare Antwort geben.
Es könnte halt nur sein, dass die SV Kosten höher sind als die Reparaturkosten und wenn sich dann herausstellt, dass man gar keinen Anspruch geltend machen kann, hat man die Arschkarte.